Konstantin KuhleFDP - Waffenrechtsänderungsgesetz
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Lindh, ja, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben viele Briefe von betroffenen Schützinnen und Schützen, von Jägern, von Waffensammlern, von Waffenhändlern bekommen. Ich habe aber überhaupt kein Verständnis dafür, warum das hier so despektierlich dargestellt wird. Es ist Ihre verdammte Aufgabe als Abgeordneter, auf die legitime Kritik und auf die Anwürfe von betroffenen Kreisen auch zu antworten.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der AfD – Helge Lindh [SPD]: Zuhören! – Weiterer Zuruf von der SPD: Hat er doch gesagt!)
Ich will an die Adresse beider Koalitionsfraktionen sagen: Der Unfrieden, das Chaos, das Unverständnis, das wir in den betroffenen Kreisen bei den Schützen, bei den Jägern usw. hatten, das haben Sie sich selber zuzuschreiben.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der AfD)
Denn der Umsetzungsentwurf für die EU-Feuerwaffenrichtlinie ist erst über ein Jahr später vorgelegt worden, als er hier hätte behandelt werden müssen. Die Umsetzungsfrist für die EU-Feuerwaffenrichtlinie ist im September 2018 abgelaufen. Sie haben einen Umsetzungsvorschlag zu lange liegen lassen und haben dann einen ersten Entwurf vorgelegt, der dermaßen über das Ziel hinausgeschossen ist, dass sich die Leute zu Recht beschwert haben.
Schauen wir uns jetzt einmal an, was am Ende daraus geworden ist. Sie legen einen Entwurf vor, der dreierlei vorsieht:
Da ist zum einen die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie. Hier ist es der Großen Koalition gelungen – das muss man ganz klar sagen –, bei der Bedürfnisprüfung deutlich abzuspecken. Es hat deutliche Verbesserungen im Vergleich zur ersten Lesung gegeben. Ich finde es gut, dass die Koalition das so auf den Weg gebracht hat.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich habe aber überhaupt kein Verständnis dafür, warum das, was bei der Bedürfnisprüfung möglich war, bei der Frage der Magazine nicht möglich gewesen ist.
(Beifall bei der FDP – Zuruf des Abg. Dr. Mathias Middelberg [CDU/CSU])
Da ist es bei einem Formelkompromiss geblieben. Im Protokoll einer Innenausschusssitzung ist nun der Wunsch enthalten, man möge doch Ausnahmegenehmigungen durch das BKA erteilen. Darauf können sich die Schützinnen und Schützen nicht verlassen. Sie schließen die dynamische Weiterentwicklung des Schießsports in Deutschland aus, verschieben sie ins Ausland und sorgen dafür, dass es keine Rechtsicherheit gibt. Bei den Magazinen, gerade bei den Röhrenmagazinen oder den Dual-Use-Magazinen, ist es weiterhin so, dass der Einzelne überhaupt nicht erkennen kann, ob er nun einen verbotenen Gegenstand hat oder nicht. Das ist das Gegenteil von Rechtssicherheit. Das ist das Gegenteil von Bestimmtheit. Hier ist ein deutlicher Grund für die Ablehnung dieses Umsetzungsgesetzes für die EU-Feuerwaffenrichtlinie.
(Beifall bei der FDP – Zuruf des Abg. Dr. Mathias Middelberg [CDU/CSU])
Ein zweiter Gegenstand dieses Waffenrechtsänderungsgesetzes ist die Forderung, ist das legitime Ansinnen, Extremisten den Zugang zu Waffen zu verwehren. Diese Grundintention wird von den Freien Demokraten ausdrücklich geteilt. Deswegen ist es richtig, dass eine neue Regelunzuverlässigkeit für extremistische Vereine eingeführt wird. Wer sich in extremistischen Vereinigungen engagiert, darf keinen Zugang zu Schusswaffen haben; das ist völlig klar.
(Beifall bei der FDP)
Aber Sie flankieren das Ganze mit einer Regelabfrage beim Verfassungsschutz, ohne sich die Alternativen anzuschauen. Es gab in der Anhörung im Innenausschuss den Vorschlag, dass der Abgleich seitens des Verfassungsschutzes erfolgt, dass die Daten vom Verfassungsschutz an die Waffenbehörde weitergegeben werden und nicht umgekehrt. Wir haben einen Vorschlag gemacht, der Ihnen heute vorliegt, wie wir anlassbezogen die Daten miteinander abgleichen können. Das, was Sie hier ohne Not und ohne ordentliche Vorbereitung einführen, ist ein Generalverdacht für legale Waffenbesitzer. Das ist mit der FDP nicht zu machen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der AfD)
Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. – Beim dritten Gegenstand des Änderungsgesetzes, bei den Waffenverbotszonen, befürchten wir eine massive Ausdehnung von anlasslosen Personenkontrollen. Das ist ein Schritt in die falsche Richtung. Lieber Kollege Lindh, in den Schulen ist es heute schon möglich, Waffenverbote auszusprechen, nämlich über das Hausrecht, und im Waffengesetz darüber hinaus über Kriminalitätsschwerpunkte.
(Ulli Nissen [SPD]: Das reicht aber nicht aus!)
Das ist der richtige Weg. Man muss das geltende Recht anwenden und darf nicht das Recht zulasten unserer legalen Waffenbesitzer weiter verschärfen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP)
Es bleibt dabei, dass die Ankündigung des Schlusspunktes diesen nicht ersetzt. Ich bitte, das einfach zu beachten.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP und des Abg. Helge Lindh [SPD])
Das Wort hat die Kollegin Martina Renner für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7407492 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 135 |
Tagesordnungspunkt | Waffenrechtsänderungsgesetz |