Martina RennerDIE LINKE - Waffenrechtsänderungsgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Linke steht für eine strikte Begrenzung von Waffen. Weniger Waffen bedeuten mehr Sicherheit,
(Beifall bei der LINKEN)
schlicht und ergreifend schon deshalb, weil mit Waffen, die nicht im Umlauf sind, kein Verbrechen begangen werden kann. Das macht uns bei Waffenproduzenten und Waffenfreunden naturgemäß nicht beliebt, aber ich sage auch: Das halten wir aus. Der Schärfung des Waffenrechts stehen wir daher grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.
(Zuruf von der AfD: Wen wundert das?)
Es gibt an dem konkreten Gesetzgebungsvorhaben jedoch berechtigte Kritik.
(Zuruf von der AfD: Es geht Ihnen nicht weit genug!)
Das Waffenrecht ist kaum mehr verständlich und schwer nachvollziehbar, und dies vor allem für viele Bürger und Bürgerinnen. Deutlich wird dies an der Bedürfnisprüfung. Die Behörden – da gehen wir d’accord – sollen prüfen können, ob jemand seine Waffe überhaupt noch benötigt. Jedoch vermittelt der Gesetzentwurf auch nach den Änderungen nicht ausreichend, in welchem Umfang die Besitzer diesem Anspruch nachkommen sollen. Das war der Grund für die vielen lauten Beschwerden der Schützen und Jäger. Was geklärt werden muss, ist: Der Bedürfnisnachweis für den Waffenbesitz muss immer auch nach zehn Jahren vorgelegt werden. Dabei bleiben wir, und das ist richtig. Der Staat muss nachvollziehen können, welche Waffen sich in wessen Händen befinden und warum.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Der damit verbundene Aufwand für alle Beteiligten ist notwendig; er darf sich nicht auf den Zeitpunkt der Waffenanschaffung beschränken.
Meine Damen und Herren, ein wesentlicher Widerspruch: Die Regelanfrage beim Verfassungsschutz ist weder notwendig, noch macht sie unsere Gesellschaft sicherer.
(Zuruf von der CDU/CSU: Was?)
Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Zoll haben in den vergangenen Jahren zwölfmal so oft wie der Verfassungsschutz beim nationalen Waffenregister nachgefragt.
(Zurufe von der CDU/CSU)
Das können Sie nachlesen. Dass der Inlandsgeheimdienst Gefahren aufdeckt, wenn es eine Regelanfrage gibt, ist ein Trugschluss. Er wird weiterhin nach eigenen Interessen – das macht er, weil er ein Geheimdienst ist – entscheiden, welcher Nazi seine Waffe behalten kann und welcher nicht. Ein Tatverdächtiger im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Lübcke hatte eine waffenrechtliche Erlaubnis mit ausdrücklicher Billigung des Landesamtes für Verfassungsschutz Hessen.
(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Das ist die Wahrheit! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist unglaublich! – Weitere Zurufe von der LINKEN: Skandal! Hört! Hört! – Zuruf von der CDU/CSU: Was unterstellen Sie denn unseren Behörden? – Gegenruf des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Nicht den Behörden! Dem Verfassungsschutz!)
– Das können Sie überall nachlesen.
Kritische Regelungslücken sehen wir weiterhin bei dem legalen Verkauf bestimmter Waffenteile und von Munition sowie bei Ausnahmegenehmigungen für Auslandssportschützen. Deswegen werden wir uns in der Summe bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf enthalten.
Wem schuldet der Gesetzgeber eigentlich, etwas zu tun? Ich sage: den Hinterbliebenen des in Georgensgmünd erschossenen Polizisten und der Familie von Walter Lübcke und nicht der Lobby von Waffenherstellern und Waffenliebhabern.
(Beifall bei der LINKEN)
Kollegin Renner.
Noch immer besitzen mehr als 700 bekannte Neonazis legal Waffen. In den letzten Jahren wurden jeweils mehr als 550 rechte Straftaten mit legalen und illegalen Waffen verübt. Das ist der alarmierende Missstand.
Achten Sie bitte auf die Zeit!
Die vorgeschlagenen Änderungen zum Waffengesetz gehen an diesem Missstand allerdings vorbei.
Danke.
(Beifall bei der LINKEN)
Das Wort hat die Kollegin Dr. Irene Mihalic für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7407493 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 135 |
Tagesordnungspunkt | Waffenrechtsänderungsgesetz |