Katharina WillkommFDP - Regelungen über die zulässige Miethöhe
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung hat eine weitere Änderung des Mietrechts heute auf die Tagesordnung gesetzt. Was ist gut daran? Wir befassen uns mit einem Thema von grundlegender Bedeutung über alle Schichten und Einkommensklassen hinweg. Was ist schlecht daran? Die Bundesregierung hat zwar erkannt, dass es bei der Mietpreisentwicklung brennt, aber sie rennt seit 2015 in die falsche Richtung, um nach Löschwasser zu suchen.
(Beifall bei der FDP – Ulli Nissen [SPD]: Das ist ja ein Witz!)
Der Entwurf zur Verlängerung der Dauer der Mietpreisbremse ist ja nur eine Etappe auf dem Weg, der vor vier Jahren mit der Mietrechtsnovelle begonnen hat. Und nach den Fantasien der rot-grünen Hälfte hier im Hohen Haus wird der Weg erst mit Mietendeckeln und einer weitestgehenden Verstaatlichung des Wohnmarktes enden.
(Michel Brandt [DIE LINKE]: Nein, da kommt noch viel mehr!)
Der Entwurf heute besteht aus zwei Teilen.
Punkt 1. Die Länder dürfen fünf weitere Jahre Rechtsverordnungen erlassen, um bestimmte Gebiete zu einem angespannten Wohnungsmarkt zu erklären. Folge: Vermieter können dort für fünf weitere Jahre nur eingeschränkt die Mieten anpassen. Mit dieser Verlängerung begeht die Bundesregierung Wortbruch. Als die Mietpreisbremse 2015 eingeführt wurde, hieß es in der Begründung klipp und klar:
Nach Ablauf dieser Frist kommt eine erneute Ausweisung oder Verlängerung nicht mehr in Betracht.
Wortbruch, meine Damen und Herren, Wortbruch!
(Beifall bei der FDP)
Punkt 2. Sie weiten die Rügemöglichkeit auf 30 Monate aus. In der Mietrechtsnovelle war damals solch eine Regelung gar nicht vorgesehen.
(Ulli Nissen [SPD]: Super! Das haben wir jetzt geschafft! Ha!)
Warum? Weil – so Ihre Gesetzesbegründung –:
Dies trägt den berechtigten Interessen des Vermieters und der Tatsache Rechnung, dass sich der Mieter zunächst auf die vereinbarte Miethöhe eingelassen hat.
Ja, das ist richtig so, und das gilt auch heute noch so. Wo es keinen Mietspiegel gibt, da kann auch der Vermieter faktisch für nichts garantieren. Was die ortsübliche Vergleichsmiete ist, klärt sich für den Vermieter erst vor Gericht. Es ist unfair, wenn allein der Vermieter das Risiko für eine überhöhte Miete trägt, und das über ganze zweieinhalb Jahre.
(Beifall bei der FDP – Ulli Nissen [SPD]: Oh! Da bin ich sehr froh darüber!)
Meine Damen und Herren, eigentlich liegt Ihnen alles auf dem Tisch. Sie haben die Handlungsempfehlungen der Baulandkommission. Sie haben die Ergebnisse der Kommission zur Schaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen. Und Sie haben die Empfehlungen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen. Auch wir Freie Demokraten haben pragmatische Vorschläge gemacht: Wir müssen uns auf die wirksamen Maßnahmen konzentrieren, um den Wohnungsmarkt zu entspannen – im wahrsten Sinne des Wortes: konstruktive Maßnahmen. Die Mietpreisbremse hingegen muss weg.
Um es mit den alten Indianern zu sagen: Wenn das Pferd tot ist, musst du verstärkt neu bauen und Dachgeschosse ausbauen, um den Druck auf den Wohnungsmarkt zu senken.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP – Zuruf der Abg. Ulli Nissen [SPD])
Das Wort hat der Kollege Bernd Riexinger für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7407987 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 136 |
Tagesordnungspunkt | Regelungen über die zulässige Miethöhe |