Rita Hagl-Kehl - Verteilung der Maklerkosten bei Immobilienkauf
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Befragt man Verbraucher darüber, welche Themen der Zukunft ihnen Sorge bereiten, kommen sehr schnell die Themen „Klimawandel“, „Altersarmut“, aber auch „bezahlbares Wohnen“. Das wundert mich nicht; denn in Ballungsgebieten wie München, Berlin, Hamburg, dem Rhein-Main-Gebiet, Köln-Bonn stellt es für immer mehr Menschen eine große Herausforderung dar, für sich und ihre Familien bezahlbaren Wohnraum zu finden, sei es wegen der steigenden Mieten oder sei es in Form von Wohneigentum.
Die Bundesregierung hat sich deshalb gemeinsam mit den Ländern und Kommunen im Rahmen des Wohngipfels vom 21. September 2018 zum Ziel gesetzt, bessere Rahmenbedingungen für gutes und bezahlbares Wohnen zu schaffen. Wir brauchen in Ballungsgebieten mehr Wohnraum. Und: Wohnen muss für Geringverdiener und die breite Mittelschicht auch dort bezahlbar sein.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Unser Gesetzentwurf wird vielen Menschen bei der Bildung von Wohneigentum helfen, indem er die Nebenkosten für den Erwerb von Wohnimmobilien senkt. Denn: Käufer einer Wohnimmobilie müssen nicht nur den eigentlichen Kaufpreis aufbringen. Sie müssen auch immer höhere Nebenkosten tragen, zum Teil bis zu 15 Prozent des eigentlichen Kaufpreises. Anders als der eigentliche Kaufpreis werden diese Kosten in der Regel nicht von Banken finanziert und müssen deswegen aus dem Eigenkapital getragen werden. Das erschwert zum Beispiel gerade jungen Menschen den Kauf umso mehr.
Wer eine Immobilie unter Mitwirkung eines Maklers erwirbt, zahlt häufig den größten Teil der Nebenkosten an den Makler. In vielen Regionen Deutschlands werden Provisionen von bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises fällig. Zwar ist es in einigen Bundesländern üblich, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision teilen, der Verkäufer erhält in diesen Fällen allerdings regelmäßig deutlich Zugeständnisse oder muss gar keine Maklerprovision zahlen. In mehreren Ländern ist es sogar üblich, dass der Käufer die Provision allein trägt.
Dabei hat sich eine Praxis herausgebildet, die mit dem gesetzlichen Leitbild oft nicht vereinbar ist. Häufig geht die Initiative zur Einschaltung eines Maklers von dem Verkäufer einer Immobilie aus. Trotzdem zahlt am Ende der Käufer die Provision ganz oder zumindest teilweise. Käufer haben kaum eine realistische Möglichkeit, sich gegen die Übernahme der Maklerkosten zu wehren: Weigern sie sich, gefährden sie unter Umständen die Chancen auf den Erwerb eines Eigenheims. Hiervor wollen wir Käufer mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zukünftig besser schützen. Der Gesetzentwurf sieht jedoch nicht vor, Käufer vollständig von den Maklerkosten zu befreien,
(Ulli Nissen [SPD]: Schade!)
das ginge zu weit. Denn von der Tätigkeit eines fachkundigen und neutral zwischen den Parteien stehenden Maklers profitieren sowohl Verkäufer als auch Käufer. Deshalb soll es auch künftig möglich sein, dass sich Immobilienkäufer an den Maklerkosten beteiligen. Der Anteil der zu übernehmenden Kosten soll aber auf maximal die Hälfte der Gesamtprovision begrenzt werden. Hierfür sieht der Entwurf als wesentliche Regelung folgende Punkte vor:
Wenn der Makler sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer einen Auftrag erhält, soll er künftig von beiden Parteien eine Provision erhalten, jedoch nur in gleicher Höhe. Beträgt die Provision 7,14 Prozent, wären es jeweils 3,57 Prozent Provision für den Verkäufer und den Käufer. Das ist fair und schafft klare, einheitliche und verbindliche Regeln für die Beteiligten.
Häufig jedoch beauftragt der Verkäufer den Makler. Erst danach vereinbaren der Makler und der Verkäufer mit dem Käufer seine Beteiligung an den Kosten. Zukünftig soll dies nur noch zulässig sein, wenn der Käufer nicht mehr als die Hälfte der Provision übernimmt und der Verkäufer zur Zahlung des verbleibenden Anteils verpflichtet bleibt. Der Verkäufer muss in diesen Fällen seinen Anteil auch zuerst zahlen; erst danach darf der Käufer in Anspruch genommen werden.
Ich bitte Sie, den vorliegenden Gesetzentwurf zu unterstützen. Er trägt dazu bei, dass die Nebenkosten beim Erwerb von Wohnimmobilien spürbar sinken werden.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Professor Dr. Lothar Maier für die AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7408181 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 136 |
Tagesordnungspunkt | Verteilung der Maklerkosten bei Immobilienkauf |