18.12.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 136 / Tagesordnungspunkt 5

Lothar MaierAfD - Verteilung der Maklerkosten bei Immobilienkauf

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Frage der Maklerkosten bedarf in der Tat einer gesetzlichen Regelung – das zumindest ist hier richtig erkannt worden –; denn die Situation des privaten Immobilienkäufers ist in Deutschland regional durch krasse Unterschiede bezüglich der Maklerprovision geprägt: In einigen Bundesländern sollen sich Käufer und Verkäufer diese Kosten hälftig teilen, in anderen aber zahlt der Käufer alles, so hier in Berlin, in Bremen, in Hamburg, in Brandenburg und auch in Hessen.

Aber oftmals fordert der Verkäufer vertraglich die volle Übernahme der Maklerkosten durch den Käufer auch dort, wo eigentlich die Teilung gelten soll. Er nutzt damit die Zwangslage der Käufer in einer Marktsituation, in der Verkäufermärkte dominieren. Die Folge davon ist eine zusätzliche Verteuerung der ohnehin schon sehr teuren Immobilien. Maklerprovisionen sind ja nur ein weiterer Kostenfaktor neben Grunderwerbsteuer, Notargebühren, Eintrag ins Grundbuch usw., also den schon jetzt sehr hohen Nebenkosten des Grunderwerbs.

Ziel einer Änderung muss – oder müsste – daher sein, die aus dem Ruder gelaufenen Kosten des Erwerbs von Wohneigentum wenigstens an dieser Stelle zu senken.

(Beifall bei der AfD)

Die Gesetzgeber im Bund, in den Ländern und in den Kommunen verteuern ohnehin das Bauen durch immer neue Regeln: durch Auflagen zum Lärmschutz, zum Brandschutz, zur Barrierefreiheit, zur Energieeinsparung, zur Einbruchssicherheit und vieles andere mehr. Die Perfektionierung der technischen Baunormen trägt das Ihrige dazu bei.

Umso mehr müsste die hier gebotene Chance der Entlastung der Immobilienkäufer genutzt werden. Aber eben das leistet der vorliegende Gesetzentwurf nicht. Die auf den ersten Blick sinnvolle Teilung der Maklerprovisionen zwischen Käufer und Verkäufer erweist sich bei näherem Hinsehen als wirkungslos, wenn vertraglich zwischen beiden Parteien etwas anderes vereinbart werden kann oder wenn der Verkäufer die anfallenden Maklerkosten stillschweigend auf den Kaufpreis aufschlägt, nach dem Motto: Vogel, friss oder stirb; du hast ja ohnehin keine Wahl. Noch schlechter sieht es für den Käufer aus, wenn die Maklerprovision schon im Kaufvertrag als solche angegeben ist. Dann nämlich muss der Käufer die Grunderwerbsteuer auch noch für diesen Betrag entrichten.

Eine wirklich effektive Entlastung des Immobilienkäufers wäre im Grunde nur möglich durch eine Deckelung der Maklerprovisionen, die sich in Deutschland in der Bandbreite zwischen 4,7 und 7,1 Prozent bewegen und damit im europäischen Vergleich an der Spitze liegen, während in manchen unserer Nachbarländer die Maklerprovision bei plus/minus 2 Prozent liegt. Um die 7 Prozent – das sind bei einem Einfamilienhaus im Wert von 500 000 Euro immerhin 35 000 Euro, die der Käufer zusätzlich aufbringen muss. Das manchmal gehörte Argument, man könne ja mit dem Makler über die Höhe seiner Provision verhandeln, ist zumindest in den Ballungsgebieten sinnlos, weil die Maklerbüros überall ein informelles Kartell bilden. Wenn Sie da verhandeln wollen, werden Sie hören: Dann müssen Sie eben woanders kaufen.

(Beifall bei der AfD)

An diese dringend gebotene Deckelung der Maklerprovision wagt sich der Gesetzentwurf aber nicht heran, und so wird sich zeigen, dass die beabsichtigte Regelung wenig oder nichts zur Dämpfung der Nebenkosten beiträgt.

Fazit: Dieser halbherzige Gesetzentwurf trägt zur Lösung der Gesamtproblematik nicht viel bei. Eine große Chance, die Sie hier hatten, ist vertan worden. Aus diesem Grunde wird die Fraktion der AfD diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der AfD)

Das Wort hat Dr. Jan-Marco Luczak für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7408182
Wahlperiode 19
Sitzung 136
Tagesordnungspunkt Verteilung der Maklerkosten bei Immobilienkauf
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