Georg KippelsCDU/CSU - Medizinprodukterecht
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer an den Fernsehgeräten!
(Reinhard Houben [FDP]: Das werden nicht mehr so viele sein, Herr Kippels!)
Wir haben hier gerade schon sehr viel über den Aspekt der Patientensicherheit gehört. Das ist mit Abstand eine der wichtigsten Motivationen, um sich mit der Prüfung von technischen Geräten, die bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten benutzt werden, zu befassen.
Es geht aber nicht nur um die Patientensicherheit, sondern natürlich auch um die Erwartungshaltung der Patienten, dass Innovationen auf technischem Sektor ständig vorangetrieben werden und diese Technik, begleitet durch eine entsprechende Zulassung und eine Prüfung, mit bestmöglicher Präzision eingesetzt wird. Wie sehr die Medizinprodukte mittlerweile eine Rolle im Behandlungsverlauf spielen, sei nur daran festgemacht, dass die Wissenschaftliche Gesellschaft für Krankenhaustechnik den Krankenhäusern empfiehlt, pro 100 Betten nahezu 300 medizintechnische Geräte vorzuhalten, mit denen das Pflegepersonal, aber natürlich auch das medizinische Personal in der Lage ist, Abläufe zu optimieren, die Diagnostik zu präzisieren und natürlich auch die zeitlichen Ressourcen bestmöglich zu heben.
Darüber hinaus finden durch die Medizinprodukte vollkommen neue Behandlungsmethoden Eingang in den medizinischen Alltag. So nimmt die Anzahl der roboterassistierten Operationen permanent zu. Absolute Spitze in Europa ist da zurzeit Schweden. In Deutschland gibt es noch ein gewisses Unbehagen, wenn neben dem Operateur, dem Mediziner aus Fleisch und Blut, kompliziert aussehende Geräte eingesetzt werden. Aber sie steigern die Präzision. Sie sorgen dafür, dass Folgerisiken teilweise deutlich besser vermieden werden. Die Liegezeiten und vor allen Dingen auch die Komplikationsrisiken schwinden.
Noch eine Anmerkung aus meiner Sicht als Europapolitiker. Der Gesundheitspolitiker wird immer dann etwas sensibel, wenn er hört, dass die Europäische Union aktiv wird. Bei der letzten Initiative zum HTA, dem Health Technology Assessment, haben wir uns zu einer Subsidiaritätsrüge durchgerungen, weil wir der Meinung waren, dass die Kombination aus der geplanten Regelung und unserem medizinischen System unverträglich ist. Dieses Recht ist niedergelegt in Artikel 168 Absatz 7 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach das nationale Versorgungs- und Gesundheitssystem in sozialrechtlicher Hinsicht privilegiert ist.
Hier haben wir es allerdings ausschließlich mit technischen Fragen und Standardisierungsfragen zu tun, die in unsere Hoheit in keiner Weise eingreifen. Vor diesem Hintergrund ist es richtig und wichtig, dass wir mit unserem BfArM ein Höchstmaß an technischer Fachkunde installieren, das im Interesse der Patientensicherheit zukünftig ununterbrochen zur Verfügung stehen wird.
Stimmen Sie bitte dem Gesetzentwurf zu. Ich freue mich auf die interessanten Beratungen im Ausschuss und die Ergebnisse der Anhörung.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ich schließe die Aussprache.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7409058 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 137 |
Tagesordnungspunkt | Medizinprodukterecht |