20.12.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 138 / Tagesordnungspunkt 15

Lothar RiebsamenCDU/CSU - Kurzzeitpflege

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine gute Pflege ist von zentraler Bedeutung für unsere alternde Gesellschaft. Deswegen haben wir bereits in der letzten Legislaturperiode die Pflegeversicherung reformiert und die Leistungen der Pflegeversicherung deutlich ausgeweitet, und zwar insbesondere zugunsten der pflegenden Angehörigen – und das aus gutem Grund. Der wichtigste Bestandteil dieser Leistungsausweitung war die Kurzzeitpflege.

Auch in dieser Legislaturperiode lassen wir nicht nach, die Pflege in unserem Land zu verbessern. Wir haben bereits das Pflegestärkungsgesetz beschlossen, andere Dinge stehen an. Es steht aber auch an, dass wir das Leistungsversprechen aus der letzten Legislaturperiode, die Kurzzeitpflege an sich deutlich auszuweiten, nun auch erfüllen und wirkliche Pflegeplätze schaffen, deren Zahl mit dem Bedarf, den wir haben, auch mitwachsen muss.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Pflegende Angehörige können nicht 365 Tage im Jahr 24 Stunden am Tag pflegen. Damit sind sie überfordert. Sie müssen einmal in Urlaub gehen können, sie müssen vielleicht einmal selber in Reha gehen und brauchen dann einen Kurzzeitpflegeplatz. Oder sie werden von jetzt auf gleich krank und müssen selber ins Krankenhaus, dann können sie nicht wochenlang nach einem Kurzzeitpflegeplatz suchen. Der Kurzzeitpflegeplatz muss sofort zur Verfügung stehen. Das ist leider bis jetzt noch nicht der Fall.

Die Menschen wollen ihren letzten Lebensabschnitt zu Hause verbringen, wollen auch zu Hause sterben. Das wissen wir. Deswegen haben wir für diese Leistungsverbesserungen gesorgt. Dieses Versprechen können wir aber nur erfüllen, wenn wir Kurzzeitpflege deutlich ausweiten.

Neben dieser ideellen Ebene hat das auch ganz klare Auswirkungen auf den Haushalt, auf das Geld. Viele sind – das wissen wir – finanziell überfordert, was die Eigenanteile in der Langzeitpflege betrifft.

(Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Allerdings!)

An dieser Stelle müssen wir etwas tun. Das Naheliegende, was wir da tun können, ist, die Kurzzeitpflege auszuweiten. Wenn wir Kurzzeitpflegeplätze in ausreichendem Maße anbieten, dann können wir Langzeitpflege verhindern oder zumindest verkürzen. Damit sind dann auch die Eigenanteile für die Angehörigen und die pflegebedürftigen Menschen deutlich geringer.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Dann hat dies auch noch einen personellen Aspekt. Wir haben Personalknappheit in den Pflegeheimen. Wenn wir durch Kurzzeitpflege Aufenthalte in der Langzeitpflege verkürzen oder vermeiden können, dann sparen wir auch Pflegepersonalressourcen in den Pflegeheimen.

Wir haben in der letzten Legislaturperiode nicht nur den Anspruch auf Kurzzeitpflege von vier Wochen auf acht Wochen ausgeweitet, wir haben sozusagen auch einen neuen Anspruch geschaffen, und zwar für Menschen, die aus dem Krankenhaus entlassen werden und nicht in eine Pflegestufe eingestuft sind. Auch diese Menschen brauchen einen Anspruch auf einen Kurzzeitpflegeplatz.

Wer ist dafür verantwortlich, wer hat den entsprechenden Sicherstellungsauftrag? Dieser ergibt sich bezüglich der Pflegeversicherung, also für uns, in erster Linie aus den §§ 12 und 69 SGB XI. Aber auch für die Länder und die Kommunen ergibt sich ein Sicherstellungsauftrag, und zwar aus den §§ 8 und 9 SGB XI. Nun kennen wir das Spiel zwischen Bund und Ländern aus vielen abstrakten Dingen wie dem Finanzausgleich und anderem mehr. Aber hier geht es nicht um irgendeine abstrakte Angelegenheit, hier geht es um Konkretes, hier geht es um Menschen, hier geht es um pflegebedürftige Menschen. Da kann man nicht lange ein solches Spiel spielen und den Schwarzen Peter hin und her schieben. Wir müssen ganz klar adressieren, dass die Sicherstellungsaufträge bezüglich der Pflegeversicherung vom Bund und von den Ländern erfüllt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Nicole Westig [FDP])

Die Pflegeheime brauchen eine auskömmliche Finanzierung, um die Pflegeplätze zur Verfügung stellen zu können. Die Finanzierung ist zurzeit nicht auskömmlich. Das ist der Kern des Problems. Deswegen haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass in dieser Legislaturperiode eine auskömmliche Finanzierung sichergestellt werden muss. Insbesondere darauf zielt dieser Antrag heute ab.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss: Ein besseres Weihnachtsgeschenk können Sie den pflegenden Angehörigen und den pflegebedürftigen Menschen überhaupt nicht machen, als an dieser Stelle zusammenzustehen und alles dafür zu tun, gemeinsam das Ziel zu erreichen, im nächsten Jahr zu mehr Kurzzeitpflegeplätzen zu kommen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Robby Schlund für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7409167
Wahlperiode 19
Sitzung 138
Tagesordnungspunkt Kurzzeitpflege
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