Heike BaehrensSPD - Kurzzeitpflege
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich einmal vor: Sie haben einen schweren Unfall. Nach mehreren Operationen und einem mehrwöchigen Krankenhausaufenthalt dürfen Sie nach Hause. Sie leben aber alleine und kommen zu Hause nicht klar. Sie können auch noch nicht in die Rehabilitation. Was dann? Dann brauchen Sie einen Platz für eine Kurzzeitpflege.
Vor fünf Jahren schilderte mir die frühere Vorsitzende des Stadtseniorenrats Geislingen dieses Schicksal ihrer Tochter. Diese fand keine Kurzzeitpflegeeinrichtung. Sie musste lange suchen, um einen Kurzzeitpflegeplatz in einem Altenpflegeheim zu finden – mit der Folge von hohen Kosten. Lothar Riebsamen hat recht: Genau darum haben wir in der letzten Legislaturperiode im Rahmen der Krankenversicherung einen Anspruch auf Überleitungspflege geschaffen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Aber die beste Leistung der Krankenversicherung läuft ins Leere, wenn sie nicht eingelöst werden kann, weil es dafür kein Angebot gibt. Bundesweit sinkt die Zahl der Pflegeeinrichtungen, die Kurzzeitpflege anbieten. Diesen Trend müssen wir umkehren. Darum dieser Antrag: Wir ändern die Rahmenbedingungen, um es den Einrichtungen zu ermöglichen, solche Pflegeplätze tatsächlich anzubieten.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Nach dem völligen Unsinn, den mein Vorredner zu diesem Thema gesagt hat, möchte ich einfach Folgendes ergänzen: Wer seine Pflegeeinrichtung übers Jahr zu 98 Prozent belegt haben muss, der kann keinen Platz freihalten, um diesen Platz zum Beispiel bei einer plötzlichen Krankenhausentlassung zur Verfügung zu stellen. Wer seine Einrichtung zu 98 Prozent belegt haben muss, der kann auch für eine Familie, die ihren Urlaub früh buchen muss, aber Sicherheit braucht, dass der pflegebedürftige Großvater zuverlässig versorgt wird, keinen Platz vorhalten.
Darum müssen wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Kurzzeitpflege verändern. Nur wenn Einrichtungen nicht das Risiko haben, ins Defizit zu laufen, werden sie in die Kurzzeitpflege investieren und Pflegeplätze schaffen. Wir fordern die Bundesländer auf, tatsächlich das, was wir jetzt an wirtschaftlichen Rahmenbedingungen organisieren, dann auch durch eine Investitionsoffensive für die Kurzzeitpflege zu unterstützen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Gleichzeitig sorgen wir auch dafür, dass Pflegebedürftige und ihre Familien die Kosten der Kurzzeitpflege besser stemmen können. Darum setzen wir noch einen zweiten Punkt aus unserem Koalitionsvertrag um, indem wir nämlich die Leistungen der Pflegeversicherung für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro zusammen in einem Entlastungsbudget bündeln, das die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen dann flexibel nutzen können und bei dem sie selbst entscheiden können, ob sie dieses Geld monatlich einsetzen oder eben für eine Entlastung durch Kurzzeit- oder Verhinderungspflege nutzen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Nicole Westig [FDP])
Wir in der SPD wollen die Menschen in schwierigen Situationen nicht alleinlassen. Wir wollen pflegende Angehörige entlasten. Es freut mich, dass die Union mit uns an einem Strang zieht
(Tino Sorge [CDU/CSU]: Ihr auch mit uns! Das ist ein gemeinsamer Antrag!)
und dass wir mit diesem Antrag einen Neustart in der Kurzzeitpflege auf den Weg bringen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Für die FDP-Fraktion hat nun die Abgeordnete Nicole Westig das Wort.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7409172 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 138 |
Tagesordnungspunkt | Kurzzeitpflege |