Udo HemmelgarnAfD - Altschulden der Kommunen und Wohnungsunternehmen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrtes Publikum auf den Tribünen! Vor einigen Wochen wurden die Feierlichkeiten zum 30. Jahrestag des Mauerfalls begangen. Umso interessanter ist es, dass wir hier und heute Probleme diskutieren müssen, die sich daraus ergeben, dass einige Aufgaben im Rahmen der Wiedervereinigung nicht oder nicht richtig gelöst wurden.
Altschulden der ostdeutschen Wohnungsunternehmen sind ohne Zweifel eine vereinigungsbedingte Sonderlast. Schulden, die zu DDR-Zeiten aufgenommen wurden, mussten von den Unternehmen mit einem Kurs von eins zu zwei übernommen werden. Damit fiel den Unternehmen auch die Zins- und Tilgungslast zu.
Abwanderung und zunehmende Leerstände in den strukturschwachen ostdeutschen Regionen machten es den Wohnungsunternehmen in der Folgezeit schwer, den Verpflichtungen aus den übernommenen Verbindlichkeiten nachzukommen. Die damalige Bundesregierung unter Helmut Kohl ging fälschlicherweise davon aus, dass überall in den neuen Bundesländern blühende Landschaften entstehen würden.
Die Frage der Altschulden kommunaler Wohnungsunternehmen hängt dabei eng mit den vielbeschworenen gleichwertigen Lebensverhältnissen zusammen. Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ hat in ihrem Bericht empfohlen, das Altschuldenhilfe-Gesetz neu aufzulegen. Auch die Erhaltung und Wiederbelebung ländlicher Räume wird nur dann gelingen, wenn diese Frage nachhaltig gelöst wird.
Die Lösung kann aus unserer Sicht nicht darin bestehen, dass der Bund die Rückbauförderung den Ländern überlässt. Nicht nur, dass der Bund sich hier aus seiner Verantwortung stiehlt! Die Rückbauförderung allein wird das Problem nicht lösen. Alles in allem wird man um ein neues Altschuldenhilfe-Gesetz nicht herumkommen.
Welche Voraussetzungen muss ein solches Gesetz erfüllen, um das Problem nachhaltig zu lösen? Ein neues Altschuldenhilfe-Gesetz soll sich an den Realitäten und den tatsächlichen Problemen orientieren, und es muss frei sein von ideologischen Vorgaben. Dafür ist es unerlässlich, dass die betroffenen Unternehmen an der Ausarbeitung von Lösungsmöglichkeiten beteiligt werden.
Die Kriterien einer neuen Altschuldenhilfe müssen einfach und klar geregelt werden. Die bürokratischen Hürden müssen möglichst niedrig gehalten werden. Es macht keinen Sinn, wenn die Regelungen derart kompliziert sind, dass sie von den Berechtigten nicht verstanden werden. Das alte Altschuldenhilfe-Gesetz scheint in dieser Hinsicht kein leuchtendes Vorbild gewesen zu sein.
Die Möglichkeiten der neuen Altschuldenhilfe müssen flexibel ausgestaltet sein. So muss die Rückbauförderung auch für den Teilabriss von Gebäuden und vielleicht sogar für deren Umnutzung gewährt werden. Alles andere ist städtebaulich absurd. Wenn vier von fünf Plattenbauten abgerissen wurden, wird im fünften auch niemand wohnen wollen.
(Beifall bei der AfD)
Die Förderung hat so weit wie möglich durch sinnvolle ökonomische Anreize zu erfolgen. Die Wohnungsgenossenschaften müssen genauso zum Kreis der Berechtigten zählen wie die kommunalen Wohnungsunternehmen. Es müssen Konzepte erarbeitet werden, die die Bildung von Wohneigentum fördern. Was spricht dagegen, Mieter zu Eigentümern zu machen, wenn sie einen Teil der Verbindlichkeiten übernehmen?
Die ostdeutschen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, die zu klein zum Überleben sind, müssen von der Grunderwerbsteuer befreit werden, wenn sie fusionieren wollen. Durch Rückbau und Leerstände können insbesondere kleine Wohnungsunternehmen schnell in einen Bereich rutschen, in dem ein wirtschaftlicher Betrieb nicht mehr sinnvoll ist. Der Zusammenschluss kleinerer Wohnungsunternehmen wird dann nicht zuletzt durch die hohe Grunderwerbsteuer nachhaltig behindert.
Ja, das alles wird Zeit und Geld kosten, aber ich versichere Ihnen, dass es in einigen Jahren noch deutlich teurer werden wird, wenn wir dieses Problem weiter ignorieren.
Ich wünsche allen Mitarbeitern der Bundestagsverwaltung, des Fahrdienstes dieses Hohen Hauses und natürlich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, frohe Weihnachten.
(Beifall bei der AfD)
Das Wort hat die Kollegin Elisabeth Kaiser für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7409745 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 138 |
Tagesordnungspunkt | Altschulden der Kommunen und Wohnungsunternehmen |