15.01.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 139 / Tagesordnungspunkt 3

Fabian JacobiAfD - Strafgesetzbuch - Verunglimpfung der EU

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor uns liegt ein Gesetzentwurf des Bundesrates, mit dem man die Verunglimpfung der EU-Fahne zur Straftat machen möchte. Zum Vorbild nimmt man sich den bereits bestehenden § 90a des Strafgesetzbuchs. § 90a stellt die Verunglimpfung des deutschen Staates und seiner Symbole unter Strafe. Liest man den § 90a, so nennt er als geschützte Objekte erst die Republik und ihre Verfassung, sodann die in der Verfassung bestimmten Symbole der Republik: Flagge, Farben und Hymne.

Legt man daneben diesen Gesetzentwurf zu einem neuen § 90c, fällt eines sofort ins Auge: Dort, wo der § 90a erst die Republik und die Verfassung nennt und anschließend deren Symbole einbezieht, da beschränkt sich der Entwurf auf das Letztere. Dort, wo in der existierenden Vorschrift zum Schutz des deutschen Staates deren Schutzgüter stehen, nämlich die Republik und die Verfassung, ist in der neuen Vorschrift eine große Leerstelle. Sie nennt allein die Symbole, Flagge und Hymne der EU.

Für was aber stehen dann die Symbole, die nun mittels des Strafrechts geschützt werden sollen? Die Begründung des Gesetzentwurfs gibt Aufschluss. Die neue Vorschrift dient der „Autorität der Hoheitsmacht“, welche die EU in Deutschland ausübt. Auf eine Ebene mit der Existenz und der Verfassung unserer Republik soll die Autorität der Hoheitsmacht der EU gestellt werden: eines Gebildes, das nicht unser Staat ist, das überhaupt kein Staat ist und auch nicht werden kann noch darf;

(Beifall bei der AfD)

eines Gebildes, das dabei ist, das eigentliche und liebenswerte Europa, die Vielfalt seiner Völker und Kulturen einzuebnen, sie in das Gehäuse uniformer, bürokratischer Hörigkeit zu sperren; eines Gebildes, das die in den europäischen Staaten verwurzelte Demokratie nach und nach aushöhlt und als leere Hülle zurücklässt, in der die Völker zwar weiter Parlamente wählen, die Parlamente aber nichts mehr entscheiden dürfen;

(Beifall bei der AfD)

eines Gebildes mit einem sogenannten Parlament, das nach den Maßstäben unseres Grundgesetzes alles Mögliche ist, aber keine demokratische Volksvertretung;

(Beifall des Abg. Norbert Kleinwächter [AfD])

eines Gebildes mit einem obersten Gerichtshof, der sich selbst als Instrument zur Machterweiterung der EU versteht und den früheren Bundespräsidenten Roman Herzog schon vor Jahren zu dem verzweifelten Ausruf: „Stoppt den EuGH!“, veranlasste, der aber folgenlos verhallte.

(Beifall bei der AfD)

Zugunsten der Autorität der Hoheitsmacht dieses Gebildes die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Kunst durch das Strafrecht einzuschränken, das kommt für uns überhaupt nicht infrage.

(Beifall bei der AfD)

Nun möchte der Gesetzentwurf beschwichtigen: Es sei alles halb so wild. Der brave Bürger dürfe doch weiter nach Herzenslust räsonieren und kritisieren. Nur in ganz seltenen und krassen Fällen müsse er zukünftig gewärtigen, durch Äußerungen gegen die EU zum Kriminellen zu werden. Richtig ist zwar, dass das Bundesverfassungsgericht zum Schutz der Meinungsfreiheit der bestehenden Vorschrift des § 90a StGB fast alle Zähne gezogen hat und Gleiches dann auch für einen neuen § 90c StGB gelten müsste. Darum geht es aber gar nicht.

Bereits die Gefahr, sich wegen einer gegen die EU gerichteten Äußerung unversehens als Angeklagter vor Gericht wiederzufinden, verbunden mit der ungewissen Aussicht, ob am Ende ein Gericht die Meinungsfreiheit höher hält oder doch die Autorität der Hoheitsmacht, wird die meisten zweimal nachdenken lassen, ob sie es wagen, die EU zu kritisieren.

(Roderich Kiesewetter [CDU/CSU]: Es geht nicht ums Kritisieren!)

Genau das dürfte ja auch der Sinn der ganzen Aktion sein.

(Beifall bei der AfD)

Wir werden den Gesetzentwurf jetzt in den Rechtsausschuss überweisen und uns dort anhören, was dazu noch gesagt werden mag. Unsere Haltung allerdings ist klar: Wir lehnen das in Bausch und Bogen ab – aber so was von!

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist für die Fraktion der CDU/CSU der Kollege Ingmar Jung.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7413891
Wahlperiode 19
Sitzung 139
Tagesordnungspunkt Strafgesetzbuch - Verunglimpfung der EU
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