15.01.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 139 / Tagesordnungspunkt 5

Stephan Mayer - Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung

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Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Ich freue mich, dass ich Ihnen heute den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen vorstellen kann. Schon in den ersten Tagen dieses noch sehr jungen Jahres 2020 ist uns in sehr eindringlicher und auch sehr brutaler Weise vor Augen geführt worden, welch schreckliches Ausmaß der Abschuss eines Passagierflugzeuges zur Folge hat: zum einen eine eminent große Opferzahl, zum anderen eine große Verunsicherung und die Verbreitung von Angst und Schrecken nicht nur in dem Land, in dem das Flugzeug abgeschossen wurde, sondern weltweit.

Dieses Ereignis zu Beginn dieses Jahres, der Abschuss des ukrainischen Passagierflugzeuges durch den Iran, hat uns gezeigt, dass der zivile Luftverkehr nach wie vor ein hochattraktives Ziel auch für Terroristen bleibt. Deshalb war es richtig, dass der Deutsche Bundestag im Jahr 2004 das Luftsicherheitsgesetz verabschiedet hat, das im Januar 2005 in Kraft getreten ist. Denn auch wenn die Sicherheitsvorkehrungen sehr hoch sind, ist nach wie vor klar, dass auch die noch so guten und qualitativ hochwertigen Sicherheitsanforderungen umgangen werden können. Deshalb ist es richtig, dass seit Januar 2005 insbesondere Mitarbeiter an Flughäfen, aber auch Piloten luftsicherheitsüberprüft werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben in den letzten Monaten gesehen, dass es an der einen oder anderen Stelle noch durchaus Defizite gibt. Deshalb hat die Bundesregierung hier akkurat gehandelt und diesen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.

Ich habe es erwähnt: Gerade auch von Flughäfen geht eine abstrakte Gefahr aus. Sie sind ein hochsensibles Angriffsziel. Insbesondere von potenziellen Innentätern, also von Mitarbeitern, die über die Abläufe und über die Verfahren an Flughäfen bestens Bescheid wissen, geht natürlich eine gewisse Gefahr aus. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass Luftsicherheitsüberprüfungen durchgeführt werden.

Wir haben aber ein Defizit dahin gehend festgestellt, dass in die Luftsicherheitsüberprüfungen, die durch die Luftsicherheitsbehörden der Länder durchgeführt werden, bislang noch nicht sicherheitsrelevante Informationen, beispielsweise der Bundespolizei oder auch des Zollkriminalamtes, mit einfließen. Deshalb sieht dieser Gesetzentwurf vor, dass in Zukunft in die Gesamtabwägung der Luftsicherheitsüberprüfung auch sicherheitsrelevante Informationen, beispielsweise der Bundespolizei, des Zollkriminalamtes, aber auch Erkenntnisse aus dem Erziehungsregister und aus dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, mit einfließen können, um dann den Luftsicherheitsbehörden die Feststellung zu erleichtern, ob die Zuverlässigkeit gegeben ist oder eben auch nicht.

Ein zweiter, wesentlicher Inhalt dieses Gesetzentwurfes ist es, dass wir die Länder damit in die Lage versetzen, in Zukunft ein gemeinsames Luftsicherheitsregister zu schaffen. Was ist der Mehrwert dieses gemeinsamen Luftsicherheitsregisters? Dass zwischen den Luftsicherheitsbehörden der Länder ein ordentlicher Informationsaustausch stattfinden kann, beispielsweise darüber, dass Bescheinigungen der Zuverlässigkeit abgelaufen sind. Es gibt theoretisch natürlich auch die Möglichkeit, dass hier Missbrauch getrieben wird, dass Bescheinigungen gefälscht werden, dass Bescheinigungen, wie gesagt, nach ihrem Fristablauf weiterverwendet werden.

Mit diesem gemeinsamen Luftsicherheitsregister soll die Zusammenarbeit zwischen den Ländern erleichtert, modernisiert und verbessert werden. Wir versprechen uns gerade auch von diesem gemeinsamen Luftsicherheitsregister, das die Länder ins Werk setzen können, einen erheblichen Sicherheitsgewinn.

Ich weiß, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dass diese Luftsicherheitskontrollen insbesondere bei Privatpiloten für Ärger und Unmut sorgen, dass diese Kontrollen teilweise nicht nachvollzogen werden können. Ich möchte aber an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass mit diesen Luftsicherheitsüberprüfungen natürlich kein Generalverdacht ausgesprochen wird. Ganz im Gegenteil: Das Ergebnis der Luftsicherheitsüberprüfungen ist bei dem überwiegenden Teil gerade der Privatpiloten so, dass die Zuverlässigkeit bestätigt wird.

Aber man muss natürlich auch im Auge haben, dass nicht nur von großen Passagierflugzeugen eine potenzielle Gefahr ausgeht. Auch von Kleinflugzeugen kann durchaus eine Gefahr ausgehen, beispielsweise wenn sie vollgetankt oder mit Sprengstoff beladen sind. Deshalb bin ich der festen Überzeugung – das hat ja auch die Rechtsprechung sowohl des Bundesverfassungsgerichtes als auch des Bundesverwaltungsgerichtes bestätigt –: Diese Luftsicherheitsüberprüfung ist auch bei den Privatpiloten sachgerecht. Wir ergänzen sie jetzt mit diesem Gesetzentwurf dahin gehend, dass die Luftsicherheitsüberprüfung nicht erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Pilotenausbildung durchgeführt wird, sondern dass sie schon zu Beginn der Ausbildung von angehenden Privatpiloten stattfindet.

Das ist aus meiner Sicht im Sinne aller Beteiligten. Das ist im Sinne der Luftsicherheitsbehörden, um möglichst frühzeitig die Personen zu Gesicht zu bekommen, die vorhaben, Privatpiloten zu werden. Aber es ist aus meiner Sicht auch im Sinne der angehenden Privatpiloten, schon vor Beginn der Ausbildung zu wissen, ob sie für den Fall, dass sie die Ausbildung positiv und erfolgreich abschließen, auch die Zuverlässigkeitsüberprüfung bestehen.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich bin froh, dass sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf sehr positiv geäußert hat. Ich erwarte mir von diesem Gesetz eine deutliche Steigerung des Sicherheitsniveaus im zivilen Luftverkehr und hoffe deshalb nicht nur auf konstruktive und gute Beratungen hier im Parlament, sondern am Ende auch auf eine breite Zustimmung im Deutschen Bundestag.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das Wort hat der Abgeordnete Thomas Ehrhorn für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7413913
Wahlperiode 19
Sitzung 139
Tagesordnungspunkt Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung
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