15.01.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 139 / Tagesordnungspunkt 5

Thomas EhrhornAfD - Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Neben dem Regierungsentwurf müssen wir heute vor allen Dingen auch über den Antrag der FDP-Fraktion reden, der darauf ausgerichtet ist, Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz für Privatpiloten und Luftsportler abzuschaffen. Zur Information für die Zuschauer zu Hause: Der Gesetzgeber fordert sie zurzeit für alle Personen, die nicht nur gelegentlich Zugang zu den Sicherheitsbereichen eines Flughafens haben. Und dass das grundsätzlich erst einmal mehr als berechtigt ist, zeigen die Terroranschläge des 11. September.

Nun möchte die FDP die Privatpiloten von dieser Regelung ausnehmen. Die Frage, die sich erst einmal stellt, ist folgende: Warum nicht auch für die Flughafenfeuerwehr? Warum nicht für die Loader, die für die Urlaubsflieger die Koffer ein- und ausladen? Warum nicht für das Personal der Flugsicherung? Die Antwort wurde beim Lesen eines Artikels in einem Fliegermagazin sehr schnell klar. Dort gibt es in der Tat eine relativ hitzige Diskussion der Privatpiloten über Sinn und Unsinn dieser Überprüfungen. Und ja: Einige Privatpiloten fühlen sich durch diese Regelung, ich will mal sagen, ein wenig angegriffen oder halten sie für unsinnig.

An dieser Stelle wird dann auch klar, was sich wirklich hinter dem FDP-Antrag verbirgt. Die FDP tut das, was sie eigentlich immer tut und was sie am besten kann: Sie betreibt nämlich Klientelpolitik – gestern Vergünstigungen für Hoteliers, heute für Privatpiloten.

(Beifall bei der AfD)

Die Begründung, man könne mit einem Sportflugzeug wegen des relativ geringen Gewichtes keinen wirklich erheblichen Schaden anrichten, gründet natürlich auf einem erschreckenden Maß von Unkenntnis.

(Lachen des Abg. Manuel Höferlin [FDP])

Ich habe in meiner jahrelangen Praxis als Vermessungspilot immer wieder erlebt, dass Sportflugzeuge teilweise mit ausgeschaltetem Transponder in Lufträume eingeflogen sind, in denen sie wirklich gar nichts zu suchen hatten

(Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Und die werden alle sicherheitsüberprüft?)

und für teilweise dramatische Near-Miss-Ereignisse gesorgt haben. Und natürlich ist es möglich, mit einem Sportflugzeug zum Beispiel in den Anflugsektor eines Verkehrsflughafens einzufliegen und dort durchaus auch einen Airbus vom Himmel zu holen, sei es aus verantwortungslos schlechter Flugvorbereitung oder eben auch absichtsvoll.

Und deshalb: Leute, die Flugzeuge fliegen wollen, tragen ein besonderes Maß an Verantwortung.

(Manuel Höferlin [FDP]: Deswegen sind sie auch besonders ausgebildet!)

Deswegen ist ihnen auch zuzumuten, in einem besonderen Maß zuverlässig zu sein. Leute, die zum Beispiel alkohol- oder drogenabhängig sind, Leute, die nicht unerhebliche Straftaten begehen oder die sich dem IS nahe fühlen, gehören weder in das Cockpit eines Luftfahrzeugs – auch nicht eines Sportflugzeuges –, und sie gehören schon gar nicht in den Sicherheitsbereich eines Flughafens.

(Beifall bei der AfD)

Deshalb – und das sage ich jetzt explizit den Kollegen der fliegenden Zunft –: Liebe Kollegen, eine Sicherheitsüberprüfung dieser Art alle paar Jahre, die zwischen 45 und 50 Euro kostet, ist durchaus zumutbar, und die Angst, man könnte danach die Lizenz verlieren, ist unbegründet. Ich habe Hunderte von Piloten im Laufe meiner Laufbahn kennengelernt, ich habe viele als Fluglehrer selbst ausgebildet, und mir ist nicht ein einziger Fall dieser Art bekannt geworden.

Deswegen, meine Damen und Herren, sage ich an dieser Stelle, dass wir uns entscheiden müssen, welche Art von Politikern dieses Land zukünftig regieren soll: diejenigen, die Lobbyisten sind und Klientelpolitik betreiben, oder diejenigen, die ihre Verantwortung für dieses Land und die Menschen ernst nehmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Ich gebe Ihnen das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung zur Drucksache 19/16482 bekannt: abgegebene Stimmkarten 632. Mit Ja stimmten 85 Abgeordnete, mit Nein 545. 2 Abgeordnete haben sich enthalten. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Wir fahren jetzt in der Debatte fort. Das Wort hat der Kollege Özdemir für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7413914
Wahlperiode 19
Sitzung 139
Tagesordnungspunkt Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung
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