15.01.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 139 / Tagesordnungspunkt 5

Mahmut ÖzdemirSPD - Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zivile Luftfahrt des Landes und die dazugehörigen Flughäfen sind sensible Einrichtungen; das haben wir gerade schon gehört. Hier schützen wir die deutsche und die europäische Grenze. Um Angriffe auf sie zu verhüten, muss die Luftsicherheit ausschließlich in staatliche Hand.

(Beifall bei der SPD)

Der Gesetzentwurf ist daher ein Schritt in die richtige Richtung und zeigt dem Innenministerium auch, an welchen Stellen es in der Vergangenheit Hausaufgaben vernachlässigt hat.

Wir können hier im Deutschen Bundestag über Zuverlässigkeitsüberprüfungen reden, um sogenannte Innentäter zu verhindern, aber können nicht gleichzeitig privaten Unternehmen mit höchst häufigem Personalwechsel die Gepäckkontrollen und Einblicke in die gesamte Sicherheitsarchitektur des Luftverkehrs anvertrauen.

Sicherheit ist das Versprechen des Staates, wenn jede und jeder darauf verzichtet, Recht selber durchzusetzen. Es ist der Kompromisslosigkeit von Sozialdemokraten bei den Koalitionsverhandlungen zu verdanken gewesen, dass die folgenden Sätze Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden haben – ich zitiere –:

(Beifall bei der SPD)

Im Geiste dieser Sätze erwarten wir in der laufenden Wahlperiode auch mehr Bewegung von der Unionsfraktion.

Die aktuelle Lage gibt uns recht: Private Dienstleister an Sicherheitskontrollen sind eben nicht so zuverlässig wie staatliche Kräfte. Private Dienstleister werfen uns gerade in Düsseldorf und Köln diese Aufgabe vor die Füße, weil sie eben keinen Gewinn mehr machen können, Gewinn, den sie bislang im Übrigen auf dem Rücken der Beschäftigten eingefahren haben.

Statt diese Aufgabe wieder in Staatshand zu überführen, verhandelt das Bundesinnenministerium jedoch mit dem Dienstleister in Köln nach und lässt ihn in Düsseldorf sogar vorzeitig aus dem Vertrag. Formelle Vergabeverfahren werden so lächerlich gemacht.

In Bayern ist die landeseigene Gesellschaft für alle Luftsicherheitsaufgaben zuständig und bündelt diese auch. Auf Bundesebene haben wir derzeit hingegen ein völlig zerfasertes Geflecht von Zuverlässigkeitsüberprüfungen bis hin zum Einsatz am Flughafen auf dem Rollfeld.

Seit sechs Jahren liegt unser Vorschlag, von den Sozialdemokraten gemeinsam mit der Gewerkschaft der Polizei entwickelt, zur sofortigen Umsetzung bereit. Wir schlagen eine öffentlich-rechtliche Anstalt nach bayerischem Vorbild für das gesamte Bundesgebiet vor.

(Beifall bei der SPD – Marianne Schieder [SPD]: Sehr gut! Bayern ist immer gut!)

Seit knapp einem Jahr warten wir auf Ergebnisse von drei Gutachten, von denen bis heute erst ein einziges vorliegt, wenn auch erst seit Kurzem, das unsere Kritik als Sozialdemokraten im Übrigen weiter stützt. Hier erwarten wir mehr Schnelligkeit, aber mit der notwendigen Gründlichkeit. Man muss einfach nur dem SPD-Vorschlag folgen, und man bekommt mehr Luftsicherheit.

(Beifall bei der SPD)

Zuverlässige Sicherheit gibt es im Übrigen nur mit Beschäftigten, die einen Arbeitsvertrag mit der öffentlichen Hand haben und wissen, wem sie dienen, nämlich der Sicherheit des Landes, in dem sie leben, und der Europäischen Union. Niemand käme auf die Idee, eine Polizeiwache im Stadtteil einem privaten Dienstleister anzuvertrauen. So sollte man auch in der Luftsicherheit verfahren, sie nämlich wieder zurück in staatliche Hand geben.

(Beifall bei der SPD)

Kurzum: Mit der Sicherheit am Flughafen macht man keinen Gewinn. Man gewinnt aber an Sicherheit und an Zuverlässigkeit, wenn der Staat diese Aufgabe mit eigenen Kräften vollbringt.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Manuel Höferlin für die FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7413916
Wahlperiode 19
Sitzung 139
Tagesordnungspunkt Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung
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