Susanne MittagSPD - Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Luftverkehr ist besonders verletzlich – das ist mehrfach schon erwähnt worden – und unterliegt daher einer besonderen Gefährdung. Innentätern – das ist auch schon erwähnt worden –, also Menschen, die besonderen Zugang zu Flughäfen und ihren Einrichtungen haben, kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Denn: Wer kann besser sabotieren oder manipulieren als jemand, der sich richtig gut auskennt? Und wer ist dadurch für Attentäter ein besonders attraktiver Komplize? Er muss noch nicht mal selber der Attentäter sein. Wir reden hier aber nicht nur von der Gefahr terroristischer Anschläge, sondern auch von organisierter Kriminalität, die Kriminelle einschleust. Die Frage ist also, wie wir uns am besten vor Innentätern schützen können – und dies, ohne dass die ganze Branche unter den immer wieder erwähnten Generalverdacht gerät.
Der vorliegende Gesetzentwurf liefert mit der neuen Zuverlässigkeitsüberprüfung für Menschen, die in der Luftsicherheit arbeiten, erste überzeugende Antworten. Wir müssen doch wissen, wie verlässlich die Menschen sind, die für uns am Flughafen arbeiten,
(Beifall bei der SPD)
und ob sie in Sachen Sicherheit vorbelastet sind. Dafür brauchen wir umfangreiche und verlässliche Informationen. Diese Zuverlässigkeitsüberprüfung muss im Übrigen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf zu dem Zeitpunkt abgeschlossen sein, an dem der oder die Überprüfte Zugang zu den Bereichen des Flughafens bekommt. Sie darf also nicht erst nach und nach erfolgen, wie derzeit noch möglich und auch praktiziert.
Unser Gesetz regelt außerdem, dass künftig bei der Überprüfung einer Person Daten der Bundespolizei, des Zollkriminalamts und des Zentralen Staatsanwaltlichen Verfahrensregisters abgefragt werden. Das ist teilweise kritisch gesehen worden. Die Daten werden dann im Luftsicherheitsregister zusammengefasst. Das ermöglicht endlich eine Systematisierung der Zuverlässigkeitsüberprüfung, den zentralen Zugang zu Informationen und – ganz wichtig – den Austausch auf Länderebene,
(Beifall bei der SPD)
ganz zu schweigen von dem vereinfachten europäischen und internationalen Informationsaustausch. In anderen Kriminalitätsbereichen ist diese Harmonisierung schon in Arbeit; hier ist sie längst überfällig.
Dieses Zentralregister ist auch im Sinne der Mitarbeiter der Luftverkehrssicherheit; denn der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin kann künftig den Arbeitgeber in der Branche wechseln, ohne jedes Mal neu überprüft zu werden. Das war bislang ein ziemliches Problem.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Zu dem FDP-Antrag, die Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten und Luftsportler abzuschaffen – den Antrag hatten wir schon vor einer Weile; er ist nicht wirklich neu –,
(Manuel Höferlin [FDP]: Nicht weniger aktuell!)
sage ich Ihnen: Das ist eben genau das, was wir im Ergebnis nicht wollen: ein Flickenteppich an Sicherheitsregelungen.
(Manuel Höferlin [FDP]: Das ist aber doch jetzt so! Das gibt es nur in Deutschland!)
Im Übrigen können auch Privatflugzeuge beträchtlichen Schaden anrichten, wenn sie zum Absturz gebracht werden; das hat nicht nur etwas mit dem Tankinhalt zu tun. Und auch die organisierte Kriminalität ist mit Kleinflugzeugen unterwegs; das ist auch nicht wirklich neu.
(Dr. Daniela De Ridder [SPD]: Richtig!)
Es gab in dieser Debatte einige Aspekte – Frau Mihalic hat das eine oder andere schon erwähnt –, die sicherlich noch debattiert werden müssen. Das vorliegende Gesetz ist nicht der letzte Stand, aber ein guter Einstieg, und deswegen bitte ich, es zu unterstützen, damit wir darüber weiter debattieren können.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich schließe die Aussprache.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7413921 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 139 |
Tagesordnungspunkt | Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung |