Wolfgang Kubicki - Organspende
Abweichend von den normalen Regelungen, die wir vereinbart haben, möchte ich mitteilen, dass es Reden zu Protokoll und Erklärungen zum Abstimmungsverhalten gibt. Ich verzichte jetzt bei der namentlichen Verlesung auf die akademischen Grade.
Reden zu Protokoll haben unter anderen gegeben die Kolleginnen und Kollegen Flachsbarth, Oehme, Schnieder, Baehrens, Brehmer, Frauke Petry, Noll, Widmann-Mauz, Christoph Hoffmann, Nick, Bellmann, Hiller-Ohm, Brand und Bayram.
Erklärungen zur Abstimmung nach § 31 der Geschäftsordnung haben gegeben die Kolleginnen und Kollegen Bleck, Pilsinger, Kießling, Keuter, Kessler, Polat, Faber, Schreiner, Höchst, Kulitz, Beermann, Rößner, Henrichmann, Lindholz, Sendker, Krings, Özoğuz, Bernstiel, Schimke, Sensburg, Cronenberg, Frömming, Anita Schäfer, Harald Weinberg und Wendt.
Bevor wir jetzt zu den Abstimmungen kommen, gebe ich einige Hinweise zum Abstimmungsverfahren.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Initiativen und die Fraktionen haben sich auf folgende Reihenfolge der Abstimmungen verständigt: Erstens: Gesetzentwurf des Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach und weiterer Abgeordneter – Widerspruchslösung. Zweitens: Gesetzentwurf der Abgeordneten Annalena Baerbock und weiterer Abgeordneter – Zustimmungslösung. Drittens: Antrag der Fraktion der AfD.
Alle folgenden Abstimmungen werden als namentliche Abstimmungen durchgeführt. Wird dabei ein Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen, kommt es sofort zur dritten Beratung, in der ebenfalls namentlich abgestimmt wird. Wenn ein Gesetzentwurf abschließend angenommen wird, wird über die verbleibenden Vorlagen nicht mehr abgestimmt. Diese Vorlagen sind dann erledigt. – Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Dann verfahren wir so.
Tagesordnungspunkt 7 a. Damit kommen wir zur Abstimmung über den von den Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach, Dr. Georg Nüßlein, Dr. Petra Sitte, Jens Spahn und weiteren Abgeordneten eingebrachten Gesetzentwurf zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz. Der Ausschuss für Gesundheit hat unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/16214 nur empfohlen, über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/11096 in der Ausschussfassung im Plenum einen Beschluss zu fassen, hat aber selbst keine inhaltliche Empfehlung abgegeben.
Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf zur doppelten Widerspruchslösung in zweiter Beratung namentlich ab.
Bei den folgenden Stimmabgaben bitte ich Sie, sorgfältig darauf zu achten, dass die Stimmkarten mit Ihrem Namen beschriftet sind. Es ist bereits mehrfach vorgekommen, dass Abgeordnete Stimmkarten verwendet haben, die nicht ihren Namen trugen. Also, gucken Sie bitte auf die Karten, ob sie Ihren Namen tragen.
Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Ich frage Sie: Sind alle Plätze an den Urnen, an den Abstimmungsgefäßen, besetzt? – Das ist der Fall. Dann eröffne ich die Abstimmung in der zweiten Beratung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/11096, Dr. Karl Lauterbach und andere – Widerspruchslösung.
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? Dann bitte hurtig! – Ich frage noch einmal: Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.
Bis zum Vorliegen des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung unterbreche ich die Sitzung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die Sitzung erneut und gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung, das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelt worden ist, in der zweiten Beratung über den Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Karl Lauterbauch, Dr. Georg Nüßlein, Dr. Petra Sitte, Jens Spahn und weiterer Abgeordneter zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz – Drucksachen 19/11096 und 19/16214 – bekannt: abgegebene Stimmen 674. Mit Ja haben gestimmt 292
– ich bitte, von Beifallsbekundungen Abstand zu nehmen –, mit Nein haben gestimmt 379, Enthaltungen 3. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt. Danach entfällt nach der Geschäftsordnung die dritte Beratung.
Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zur Abstimmung über den von den Abgeordneten Annalena Baerbock, Karin Maag, Hilde Mattheis, Katja Kipping und weiteren Abgeordneten eingebrachten Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende – Zustimmungslösung. Der Ausschuss für Gesundheit hat unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/16214 nur empfohlen, über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/11087 in der Ausschussfassung im Plenum einen Beschluss zu fassen, hat aber selbst keine inhaltliche Empfehlung abgegeben. Wir stimmen über den Gesetzentwurf in der zweiten Beratung namentlich ab.
Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind alle Plätze an den Abstimmungsbehältnissen besetzt? – Ich sehe, das ist der Fall. Damit eröffne ich die namentliche Abstimmung. – Oh Entschuldigung, es fehlt noch jemand. – Sind wir jetzt so weit? – Ja. Dann eröffne ich die namentliche Abstimmung in der zweiten Beratung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/11087 von Annalena Baerbock und anderen – Zustimmungslösung.
Ich frage das erste Mal: Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Keine Hektik, ich frage ja nur. – Zweite Frage: Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – So, das letzte Mal die Frage: Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Karte noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.
Bis zum Vorliegen des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung unterbreche ich die Sitzung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die Sitzung des Deutschen Bundestages erneut und gebe Ihnen das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung in der zweiten Beratung über den Gesetzentwurf der Abgeordneten Annalena Baerbock, Karin Maag, Hilde Mattheis, Katja Kipping und weiterer Abgeordneter betreffend den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende – Drucksachen 19/11087 und 19/16214 – bekannt: abgegebene Stimmkarten 671. Mit Ja haben gestimmt 382, mit Nein haben gestimmt 261, enthalten haben sich 28 Mitglieder des Hauses. Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen nun zur
und namentlichen Schlussabstimmung über den von den Abgeordneten Annalena Baerbock, Karin Maag, Hilde Mattheis, Katja Kipping und weiteren Abgeordneten eingebrachten Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende.
Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Es fehlt noch jemand von den Koalitionsfraktionen. Sind jetzt alle Abstimmungsbehältnisse besetzt? – Das ist der Fall. Dann eröffne ich die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/11087 von Annalena Baerbock und anderen – Zustimmungslösung.
Die erste Frage: Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimmkarte noch nicht abgegeben hat? – Ich sehe noch Kollegen. Wir werden so lange warten. Zum Zweiten: Ist noch ein Mitglied anwesend, das seine Stimmkarte noch nicht abgegeben hat? – Ich sehe gerade, dass eine Kollegin ihre Stimmkarte in ihrer Handtasche nicht gefunden hat und jetzt losläuft, um eine weitere zu holen. So lange warten wir noch. – Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimmkarte nicht abgegeben hat? – Ach, Leute, das gibt es doch nicht. Ich würde Stimmkarten auch nicht in die Handtasche packen.
– Ich würde, wenn ich eine Frau wäre und abstimmen müsste, meine Stimmkarte nicht in die Handtasche packen, sondern in der Hand behalten.
Letzte Frage: Ist noch jemand im Saal, der seine Stimmkarte nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.
Bis zum Vorliegen des Ergebnisses der namentlichen Schlussabstimmung unterbreche ich die Sitzung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Bitte, Platz zu nehmen, eröffne ich die unterbrochene Sitzung wieder und gebe das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung über den von den Abgeordneten Annalena Baerbock, Karin Maag, Hilde Mattheis, Katja Kipping und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende, Drucksachen 19/11087 und 19/16214, bekannt: abgegebene Stimmen 669. Mit Ja haben gestimmt 432, mit Nein haben gestimmt 200. Enthalten haben sich 37 Kolleginnen und Kollegen. Der Gesetzentwurf ist damit in der Schlussabstimmung angenommen.
Damit entfällt, wie beschlossen, die weitere Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7413976 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 140 |
Tagesordnungspunkt | Organspende |