Florian OßnerCDU/CSU - Finanzielle Lasten der Migrationspolitik
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade erst das Jahr begonnen, und schon fühlt man sich bereits wieder an den Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“ erinnert; denn wir debattieren wieder einmal einen offensichtlichen Schaufensterantrag der AfD-Fraktion zur Flüchtlingspolitik. Der augenscheinliche Zweck dieses Antrages ist es, den falschen Anschein zu erwecken, die Bundesregierung könnte nicht mit Geld umgehen. Dabei hat der Bund im fünften Jahr in Folge erhebliche Haushaltsüberschüsse zu verzeichnen, in 2019 sogar eine Rekordsumme von 13,5 Milliarden Euro. Statt des ständigen Nörgelns der AfD verdient das vielmehr das große Lob für das verantwortungsvolle Handeln unserer Haushälter und Finanzpolitiker der Großen Koalition.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
So schreiben Sie in Ihrem einleitenden Satz:
Die direkten und indirekten Kosten der sogenannten Flüchtlingsmigration für den deutschen Steuerzahler sind bis heute nicht umfassend dargestellt.
Hier muss man sagen: Das ist schon deshalb falsch, weil sich die Länder die Kosten ihrer Kommunen und ihre eigenen Kosten vom Bund erstatten lassen. Wir lassen unsere Kommunen nicht im Stich bei diesen oft sehr schwierigen Aufgaben.
Zu diesem Zweck erstellt aber das Bundesfinanzministerium einen jährlichen Flüchtlingskostenbericht, der auch jedem im Bundestag als Drucksache zugeht. Im Bericht benennt das Ministerium auch die Flüchtlingskosten, die direkt beim Bund entstehen. Insbesondere – das wird interessant – im Kostenblock Fluchtursachenbekämpfung sind auch Titel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung enthalten – meine Vorredner sind darauf eingegangen, dass die AfD das immer gefordert hat –, die ganz unabhängig von Flüchtlingen in Deutschland anfallen würden, sofern Deutschland es als wichtig erachtet, sich der weltweiten Armutsprobleme anzunehmen. Aus meiner Sicht ist dies ein absolut wichtiger Punkt. Bundesminister Gerd Müller macht hier eine hervorragende Arbeit.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir haben als CDU/CSU-Fraktion zusammen mit unserem Koalitionspartner in den letzten Jahren viel dafür getan, die Fluchtgründe zu bekämpfen. Der Erfolg ist messbar. Die Zahl der Schutzsuchenden ist hierzulande kontinuierlich zurückgegangen. Kamen 2015 noch knapp 890 000 Asylsuchende nach Deutschland, sank die Zahl im Jahr 2016 auf rund 280 000 und im vergangenen Jahr auf 111 000 Personen. Damit liegt die Zahl der Asylanträge etwa auf dem Niveau von 2014, dem Jahr vor Ausbruch der Flüchtlingskrise. Das ist im Wesentlichen auf zahlreiche Maßnahmen des Asylpakets I zurückzuführen: Das Asylverfahren wurde beschleunigt. Wir haben den Vorrang von Sach- vor Geldleistungen in Erstaufnahmeeinrichtungen. Abschiebungen werden grundsätzlich nicht mehr angekündigt. Die Strafbarkeit von Schleusern wurde verschärft, und Änderungen im Baurecht erleichtern die Unterbringung von Asylbewerbern.
Und es geht weiter mit dem Asylpaket II. Um nur wenige Beispiele zu nennen: So wurde der Familiennachzug für bestimmte Gruppen eingeschränkt, es wurden Aufnahmezentren zur Verfahrensbeschleunigung für Migranten ohne Bleibeperspektive aufgebaut, einen Leistungsbezug gibt es nur mehr am Zuweisungsort, und – letzter Punkt – Abschiebehindernisse aus gesundheitlichen Gründe wurden minimiert.
Das zeigt: Die unionsgeführte Bundesregierung hat alles dazu getan, die mehrfach zitierte Flüchtlingskrise von vor fünf Jahren erfolgreich in den Griff zu bekommen.
(Beifall der Abg. Heike Brehmer [CDU/CSU] und Dagmar Ziegler [SPD] – Zuruf des Abg. Martin Hebner [AfD])
Die globale Flüchtlingsproblematik wird uns jedoch auch im Jahr 2020 noch intensiv beschäftigen. Nach Angaben der UN-Flüchtlingshilfe waren im Jahr 2018 weltweit 70,8 Millionen Menschen auf der Flucht. Anders als die AfD versuchen wir, nicht mit Polemik, sondern mit rechtsstaatlichen Mitteln den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden; denn die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bekennt sich in ihrer Politik zu den Grundsätzen des christlichen Menschenbildes. Wir sind deshalb aufgefordert, Menschen zu helfen, die, verfolgt oder durch einen Bürgerkrieg, in Lebensgefahr geraten sind. Gleichzeitig können wir aber nicht die wirtschaftlichen und sozialen Probleme weltweit lösen, sondern mit klugen Ansätzen Hilfe zur Selbsthilfe leisten und damit Linderung für den Einzelnen im Herkunftsland schaffen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Aber auch nach dem christlichen Menschenbild ist die Freiheit des Einzelnen nicht grenzenlos. Flüchtlinge, die in Deutschland Aufnahme gefunden haben – und sei es nur auf Zeit –, müssen sich wie alle Bürger hierzulande an Recht und Gesetz halten. Integration erschöpft sich nicht darin, Deutsch zu lernen und für seinen Lebensunterhalt selbstständig zu sorgen. Ein Bekenntnis zu unserer Werteordnung, zu unserem Fundament einer rechtsstaatlichen Gesellschaft, gehört ebenfalls dazu.
(Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sagen Sie mal der AfD!)
Wer bereit ist, sich in diesem Sinne zu integrieren, bekommt eine faire Chance in unserem Land, sodass er auch in Zukunft seinen Beitrag zu einer positiven Entwicklung unseres Landes leisten kann. Dafür ein herzliches Dankeschön, ein herzliches „Vergelts Gott!“.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vielen herzlichen Dank, Florian Oßner. – Einen schönen guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir kommen zur letzten Rednerin in dieser Debatte. Das ist Gülistan Yüksel für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7413989 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 140 |
Tagesordnungspunkt | Finanzielle Lasten der Migrationspolitik |