Melanie BernsteinCDU/CSU - Entschädigung der Erbengemeinschaft Hohenzollern
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über den vorliegenden Antrag diskutieren, lohnt es, noch einmal einen Blick in seine Entstehungsgeschichte zu werfen.
Im Jahre 1991 beantragte Louis Ferdinand von Preußen die Rückgabe der Immobilien, die während der sowjetischen Besatzungszeit bis 1949 enteignet wurden. Diesen Weg sind auch über 2 Millionen andere Betroffene gegangen, in aller Regel mit einem abschlägigen Bescheid.
23 Jahre hatte es gedauert, bis das zuständige Amt zur Regelung offener Vermögensfragen den Antrag bearbeitet hatte. 2014 wurde entschieden, dass dem Haus Hohenzollern nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 1,2 Millionen Euro zustehen. Wohlgemerkt: Das Amt hat entschieden, nicht die Familie dies gefordert. Das ist ein winziger Bruchteil des Gesamtwertes der 64 Immobilien und Ländereien, um die es 1991 ging.
Nach dem Entscheid trat die brandenburgische Landesregierung in Verhandlungen ein, weil man befürchtete, ein Gerichtsurteil könne dazu führen, dass Gegenstände von materiellem und historischem Wert an die Familie zurückgegeben werden müssen. Diesen Verhandlungen hat sich der neue Chef des Hauses Hohenzollern, Georg von Preußen, in keiner Weise verweigert.
Fünf Jahre später, vier Wochen vor der Landtagswahl in Brandenburg, fiel der Partei Die Linke dann ein, dass der Rechtsentscheid „ungeheuerlich und geschichtsvergessen“ sei. Nun wurde die Familie als unverschämt bezeichnet und in die Nähe des Nationalsozialismus gerückt. Sogar eine Volksinitiative wurde gegründet, freilich weniger vom Volk als vielmehr von der Linkspartei. Eine bis dahin sachlich geführte Diskussion wurde somit aus wahlkampftaktischen Gründen zu einer Neid- und Missgunstdebatte, in der Recht und Gesetz offenbar nicht mehr für alle gelten sollten.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Dabei wird natürlich gern verschwiegen, dass es weder mit dem Hause Bayern, das sich mit dem Freistaat auf die Gründung eines Ausgleichsfonds einigte, noch mit dem sächsischen Haus Wettin, das sich in vier Vergleichen bis 2014 mit dem Freistaat Sachsen einigen konnte, irgendwelche Probleme gegeben hat. Nur eben die Preußen sehen sich als Zielscheibe einer Kampagne, die mittlerweile jegliches Maß verloren hat.
Nun kann man argumentieren, Georg von Preußen als Chef des Hauses sollte auf sein Recht verzichten, um diese etwas unglückliche Debatte schnell zu beenden. Dafür, dass er das nicht tut, hat niemand anders gesorgt als Die Linke. Denn durch den Vorwurf, Steigbügelhalter der Nazis gewesen zu sein, käme ein Rückzug einem öffentlichen Schuldeingeständnis gleich.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Zugleich wäre damit Ihr Antragstext legitimiert, der voller irrationaler Polemik und Falschaussagen ist:
Zum einen vergleichen Sie das Schicksal der Hohenzollern mit dem anderer ehemaliger Herrscherhäuser in Europa. Wen meinen Sie da? Doch hoffentlich nicht die russische Zarenfamilie, die mitsamt den Kindern von den Kommunisten erschossen wurde. Im Übrigen ist Ihre Aussage falsch, wie ich mit Verweis auf Sachsen und Bayern bereits ausführte.
Zum anderen rufen Sie dazu auf – das ist ein starkes Stück –, die mögliche Entscheidung eines ordentlichen Gerichts der Bundesrepublik durch Enteignung und Vergesellschaftung rückgängig zu machen, wenn sie nicht das von Ihnen gewünschte Ergebnis bringt. Ich muss schon sagen: Ihr Rechtsverständnis sucht wirklich seinesgleichen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Die Familie Hohenzollern hat mehrfach klargemacht, dass sie sich zum offenen Umgang mit ihrer Geschichte bekennt. Das schließt eine kritische Auseinandersetzung ausdrücklich ein. Es gibt keinen Anhaltspunkt, dass sich ein Mitglied der Hohenzollern-Familie außerhalb von Recht und Gesetz bewegt. Unser Rechtssystem kennt keine Erbschuld. Das gilt für jeden Bürger unseres Landes, ob er nun adlig ist oder nicht.
Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vielen Dank, Melanie Bernstein. – Damit schließe ich die Aussprache.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7414023 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 140 |
Tagesordnungspunkt | Entschädigung der Erbengemeinschaft Hohenzollern |