Karl HolmeierCDU/CSU - Umsetzung des Eisenbahnpakets der EU
Sehr verehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stimmen heute über die Umsetzung einer europäischen Richtlinie ab. Sie ist Teil des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union. Im Ausschuss waren wir uns eigentlich alle einig und haben bis auf eine Fraktion, die sich enthalten hat, parteiübergreifend zugestimmt.
(Marianne Schieder [SPD]: Ja! Super!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir alle freuen uns über die vielen Errungenschaften der Europäischen Union; Kollege Gastel hat es gerade schon angesprochen. Einiges ist für uns zur Selbstverständlichkeit geworden, beispielsweise das uneingeschränkte Reisen im Schengen-Raum. An den nationalen Grenzen stoppt einen kein Schlagbaum. Am Flughafen brauchen wir kein Visum oder einen Pass. In den Zügen kontrollieren keine Grenzer mehr die Personalien. Die Europäische Union sorgt aber nicht nur für mehr Freiheit beim Reisen; die Europäische Union sorgt auch für mehr Sicherheit beim Reisen.
Mit diesem gesteckten Ziel setzt der vorliegende Gesetzentwurf die technische Säule des vierten Eisenbahnpakets in nationales Recht um. Den Kern des Gesetzes bilden drei Maßnahmen: erstens die europäische Harmonisierung von Sicherheitsstandards, zweitens die Stärkung der Kompetenzen des Eisenbahn-Bundesamtes und drittens die Vernetzung europäischer Sicherheit im Bahnsektor.
Mit der ersten Maßnahme vereinheitlichen wir die Ausstellung der Sicherheitsbescheinigungen für die Bahnunternehmen. Die Bescheinigungen stellt künftig die Eisenbahnagentur der Europäischen Union aus. Das gilt verpflichtend für alle Unternehmen, deren Züge grenzüberschreitend fahren. Für allein in Deutschland tätige Bahnunternehmen erteilt das Eisenbahn-Bundesamt allerdings auch weiterhin die Sicherheitsbescheinigungen. Damit bauen wir bestehende bürokratische Hürden im Eisenbahnsektor ab. Das Verfahren wird zentralisiert und europaweit harmonisiert.
Zusätzlich zu dieser Harmonisierung stärken wir die Kompetenzen des Eisenbahn-Bundesamtes. Gleichzeitig entlasten wir aber auch die Behörde. Die Zertifizierung der Instandhaltungsstellen für Güterwägen verteilen wir auf mehrere Akteure. Bisher war das Eisenbahn-Bundesamt die einzige Zertifizierungsstelle in Deutschland. Künftig geben mehrere eigenständige Zertifizierungsstellen die nötigen Bescheinigungen aus. Das Amt überwacht die ausgebenden Stellen. Außerdem erteilt das Eisenbahn-Bundesamt künftig die Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Eisenbahnfahrzeugen und von Fahrzeugtypen. Das Amt erhält neben neuen Aufgaben und Kompetenzen auch neue Pflichten zur Kooperation mit den Sicherheitsbehörden der europäischen Mitgliedstaaten.
Die europäischen Sicherheitsbehörden im Eisenbahnsektor arbeiten künftig enger zusammen. Das Eisenbahn-Bundesamt gibt sicherheitsrelevante Informationen über die in Deutschland grenzüberschreitend tätigen Eisenbahnunternehmen an die Sicherheitsbehörden der anderen europäischen Staaten weiter. Der Austausch sorgt für ein höheres Sicherheitsniveau im europäischen Schienenverkehr.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die europäische Harmonisierung von Sicherheitsstandards, die Kompetenzerweiterung des Eisenbahn-Bundesamtes und die Vernetzung europäischer Sicherheit im Bahnsektor sind ein Gewinn für den europäischen Schienenverkehr.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Gleichzeitig stärken wir mit diesem Gesetz aber auch die Konkurrenzfähigkeit der Eisenbahn; wir steigern die Attraktivität des Verkehrsträgers Schiene, und wir gehen einen weiteren Schritt in Richtung europäischer Eisenbahnraum, einen Schritt in Richtung mehr klimafreundliche Mobilität und mehr Sicherheit in Europa. Wir schaffen also mit diesem Gesetz nicht nur Bürokratie ab, sondern mit einer Stärkung der Schiene in Europa schonen wir auch das künftige Klima. Eine gute Woche für die Bahn: neben der Unterzeichnung der LuFV diese Woche im Verkehrsministerium ein zweiter wichtiger Schritt für die zukünftige positive Entwicklung der Bahn. Auch hier vielen Dank an unseren Minister!
(Beifall bei der CDU/CSU)
Deshalb bitte ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren: Stimmen Sie dem Gesetz zu! Ich möchte aber auch die Gelegenheit nutzen, mich im Namen der Arbeitsgruppe „Verkehr“ der Union bei Martin Burkert recht herzlich für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren zu bedanken. Ich wünsche dir für die Zukunft alles Gute.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vielen Dank, Kollege Holmeier. – Ich schließe die Aussprache.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7414085 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 140 |
Tagesordnungspunkt | Umsetzung des Eisenbahnpakets der EU |