Antje LeziusCDU/CSU - Menschenrecht auf Barrierefreiheit
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Tagen hat Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, die Leser einer Berliner Tageszeitung zu einem gedanklichen Experiment aufgefordert: Versuchen Sie, blind zur Arbeit oder ins Museum zu kommen. – Bereits nach wenigen Zeilen, nach wenigen Metern, die uns Jürgen Dusel mitnimmt, tauchen eine ganze Reihe von Hindernissen auf, die es zu bewältigen gilt. Hindernisse, die für Mitbürger mit körperlichen und geistigen Einschränkungen, für ältere Menschen oder Familien mit Kindern Barrieren für eine gleichberechtigte Teilhabe an unserer Gesellschaft darstellen. Barrieren, denen wir nicht auf dem Weg zur Arbeit begegnen. Barrieren, die wir so gut wie möglich abbauen müssen.
Am 30. März 2007 hat Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet. Als erster internationaler Vertrag konkretisiert die UN-Behindertenrechtskonvention universelle Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen. Sie hat zum Ziel, ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern. Für die Erfüllung dieses Ziels ist die Beseitigung von Barrieren – aller Art von Barrieren – unerlässlich.
Doch was bedeutet Barrierefreiheit? Nach dem Gesetz sind etwa Gebäude, Verkehrsmittel, Systeme barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Mit anderen Worten: Barrierefreiheit ermöglicht ein selbstständiges Leben. Es ermöglicht Teilhabe.
In diesem Sinne freue ich mich, dass das Thema übergreifend einen so großen Stellenwert einnimmt, auch hier im Bundestag. Einige Forderungen, die wir in den vorliegenden insgesamt elf Anträgen nachlesen können, sind nicht realisierbar, andere selbstverständlich. An ihrer Umsetzung wird gearbeitet.
In der vergangenen und der laufenden Legislaturperiode sind Investitionen in den Ausbau der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und allen Bereichen des Alltags festgelegt worden. Einige Beispiele: 330 Millionen Euro sind für das Zukunftsinvestitionsprogramm Barrierefreiheit bereitgestellt worden. In der Pflegeversicherung gibt es Förderungen für den barrierefreien Umbau von Wohnungen. Auch die Kommunen werden beim Thema Barrierefreiheit durch die KfW-Förderbank unterstützt. Viel eher als an fehlenden Mitteln – oder einem fehlenden Willen – scheitern Maßnahmen heute an baulichen Machbarkeiten.
Auch in anderen Bereichen hat es in den letzten Jahren Verbesserungen gegeben, vor allem durch das Bundesteilhabegesetz und den zugehörigen Instrumenten. Hervorzuheben ist hier auch das Budget für Arbeit und Ausbildung.
(Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)
Neben den bereits beschlossenen und zukünftigen konkreten Maßnahmen ist vor allem wichtig, dass das Umdenken in den Köpfen weitergeht. Wir müssen erreichen, dass Barrierefreiheit wie selbstverständlich mitgedacht wird,
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
auch ohne in jedem einzelnen Bereich alles bis ins kleinste Detail vorzugeben. Wir müssen – jetzt nehme ich wieder Bezug auf Jürgen Dusel – diejenigen in die Planungsprozesse einbinden, die den Bedarf nicht nur theoretisch sehen. Wir müssen Barrierefreiheit auch als Qualitätssiegel für ein gutes Leben und gute Infrastruktur, als Standortvorteil sehen. Bis dahin gibt es noch viel zu tun – das gebe ich zu –; aber wir sind auf einem guten Weg.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Die Kollegin Angelika Glöckner hat das Wort für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7414108 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 140 |
Tagesordnungspunkt | Menschenrecht auf Barrierefreiheit |