16.01.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 140 / Zusatzpunkt 9

Andreas NickCDU/CSU - Nutzung der Ramstein Air Base

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute in dieser Debatte mit zwei Anträgen aus der Opposition mit durchaus unterschiedlicher Stoßrichtung. Die Linkspartei fordert schlichtweg pauschal die Schließung der US-Air Base in Ramstein.

(Zuruf von der LINKEN: Ja!)

Dem will ich in aller Deutlichkeit widersprechen. Die US-Streitkräfte am Flughafen Ramstein und im Militärhospital Landstuhl sind in meiner Heimat Rheinland-Pfalz selbstverständlich auch künftig herzlich willkommen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Die amerikanische Community hat mit über 52 000 Menschen in der Region in und um Kaiserslautern eine lange Tradition und wichtige Bedeutung. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, den amerikanischen Soldaten und ihren Familien ausdrücklich zu danken, die hier fern der Heimat ihren Dienst auch für unsere Sicherheit leisten.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

Die Präsenz der US-amerikanischen Streitkräfte in Deutschland dient nicht nur dem Schutz deutscher und europäischer Sicherheitsinteressen. Ramstein ist auch zentrale Drehscheibe für die weltumspannenden Aktivitäten der US-Streitkräfte, nicht zuletzt in Verbindung mit dem Landstuhl Regional Medical Center für die medizinische Versorgung verwundeter Soldaten.

Was wäre denn die Konsequenz aus Ihrer pauschalen Forderung der Schließung der Air Base? Eine Verlagerung etwa nach Osteuropa, wie gelegentlich auch anderswo diskutiert, läge doch keineswegs im deutschen Interesse. Für derart abwegige Überlegungen sollten aus diesem Haus nicht auch noch die Stichworte geliefert werden.

Der Antrag der Grünen konzentriert sich hingegen vorrangig auf die Rolle der Relaisstation zur Signalübertragung von unbemannten Luftfahrzeugen in Ramstein. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD haben wir sehr deutlich gemacht: Völkerrechtswidrige Tötungen, auch durch Drohneneinsätze, lehnen wir kategorisch ab.

(Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, und was folgt daraus?)

So glasklar völkerrechtswidrig, wie Sie den Einsatz bewaffneter Drohnen in Ihrem Antrag sehr allgemein darstellen, ist er aber nicht in jedem Fall. Eine militärische Gewaltanwendung durch bewaffnete unbemannte Luftfahrzeuge ist völkerrechtlich durchaus zulässig, etwa wenn sie im Rahmen eines bewaffneten Konflikts verhältnismäßig und mit der Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten erfolgt.

Natürlich ist die Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten in den heute vorherrschenden asymmetrischen Konfliktkonstellationen zunehmend komplexer und daher möglicherweise Gegenstand kontroverser Beurteilungen. Die geltende stationierungsrechtliche Grundlage hierzulande macht jedoch für alle Einsatzszenarien sehr klar: Die Vereinigten Staaten sind verpflichtet, auf ihren Stützpunkten in Deutschland deutsches Recht und Völkerrecht einzuhalten. Dies hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren immer wieder betont, und dies haben die Vereinigten Staaten der Bundesregierung auch immer wieder zugesichert. Diese Zusicherung schließt auch ein, dass unbemannte Luftfahrzeuge von Ramstein aus weder gestartet noch gesteuert werden.

(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das ist doch klar!)

Dazu steht die Bundesregierung mit unserem Bündnispartner in einem stetigen, engen und vertrauensvollen Dialog.

Das OVG Münster, auf dessen Urteil, das übrigens noch nicht rechtskräftig ist, Sie sich beziehen,

(Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, weil die Bundesregierung Rechtsmittel eingelegt hat!)

hat in seinem Urteil vom 19. März 2019 mit Blick auf die Erfüllung der Schutzpflicht der Bundesregierung ausdrücklich deutlich gemacht, dass es dieser obliegt – Zitat –, „im internationalen Verkehr mit dem Bündnispartner, den Vereinigten Staaten von Amerika, der ebenfalls dem Völkerrecht und den internationalen Menschenrechten sowie dem humanitären Völkerrecht verpflichtet ist, in einer Weise vorzugehen, die die Bündnisfähigkeit Deutschlands nicht gefährdet“. O-Ton OVG Münster, auf das Sie sich beziehen.

Meine Damen und Herren, die Westbindung und die NATO-Mitgliedschaft sind Grundpfeiler deutscher Sicherheitspolitik. Wir setzen auch weiterhin auf das Bündnis mit den Vereinigten Staaten, auch verbunden mit der Stationierung amerikanischer Soldaten hier bei uns in Deutschland.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Für die AfD-Fraktion hat das Wort der Kollege Petr Bystron.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7414115
Wahlperiode 19
Sitzung 140
Tagesordnungspunkt Nutzung der Ramstein Air Base
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