16.01.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 140 / Zusatzpunkt 9

Anita SchäferCDU/CSU - Nutzung der Ramstein Air Base

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal debattieren wir Anträge der Opposition, die Air Base Ramstein zu schließen. Die Grünen stellen in ihrem Antrag drei Forderungen an die Bundesregierung. Sie berufen sich dabei auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster vom 15. März 2019. Das Urteil ist übrigens noch nicht rechtskräftig; das haben wir bereits mehrmals gehört. Die Bundesregierung hat aus gutem Grund Rechtsmittel eingelegt.

Die erste Forderung der Grünen wirft bei mir die Frage auf, wie amtliche Ermittlungen zum Tod von Zivilisten im Ausland denn aussehen sollen. Das Oberverwaltungsgericht hat nur von einer Vergewisserung der Rechtmäßigkeit von US-Drohneneinsätzen gesprochen; denn die Immunitätsregelungen im Stationierungsrecht setzen enge Grenzen. So ist der Zutritt deutscher Behörden zu ausländischen militärischen Liegenschaften von der Zustimmung ausländischer Kommandobehörden abhängig. Die von den Grünen geforderten Ermittlungen sind also unrealistisch. Der Zusatz, den Ausgang des Berufungsverfahrens vor Beginn solcher Ermittlungen nicht abzuwarten, offenbart außerdem ein fragwürdiges Verhältnis zum Rechtsstaat.

(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was?)

Zur zweiten Forderung kann ich Ihnen als Wahlkreisabgeordnete für Ramstein nur bestätigen, dass wir auf allen Ebenen in engem und partnerschaftlichem Kontakt mit den USA stehen. Innerhalb dieser Partnerschaft ist die Wahrung des Völkerrechts eine Selbstverständlichkeit, die uns so auch vonseiten der USA stets zugesichert wird.

(Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Ja reicht denn das?)

Mit dem dritten Punkt wollen die Grünen den USA unverhohlen drohen, die Ramstein Air Base zu schließen. Für mich sind Drohungen kein Umgang mit Verbündeten. Die Air Base in Ramstein ist das Hauptquartier der United States Air Forces in Europa, der United States Air Forces Africa sowie das Hauptquartier der Allied Air Command Ramstein. Wir würden also Teile der zentralen militärischen Infrastruktur nicht nur unseres wichtigsten Partners stilllegen, sondern auch des westlichen Militärbündnisses. Das ist besonders absurd, da das Gericht selbst feststellt, dass die Bundesregierung die Bündnisfähigkeit Deutschlands nicht gefährden darf. Genau das aber fordert der Antrag der Grünen. Konstruktive Sicherheitspolitik in internationaler Zusammenarbeit sieht anders aus. Frieden liegt in der Kooperation mit anderen Staaten, nicht in der Konfrontation mit Verbündeten. Daher lehnen wir die Anträge der Grünen und der Linken ab.

Zu dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts möchte ich noch ein paar Worte sagen. Das Gericht stellt fest, dass Deutschland nicht darauf hinwirken muss, die Nutzung der Air Base Ramstein für Drohneneinsätze zu unterbinden. Diesen Punkt werden Sie in den Anträgen lange suchen. Außerdem geschieht die Bekämpfung des internationalen Terrorismus im Jemen mit ausdrücklicher Billigung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, siehe UN-Resolution 2402 vom 26. Februar 2018. Damit ist der Rahmen, innerhalb dessen der Drohneneinsatz stattfindet, eben nicht völkerrechtswidrig. Auch das steht im Gerichtsurteil, wird aber von den Grünen ignoriert.

Ich jedenfalls sehe dem Berufungsverfahren in dieser Sache gelassen entgegen und warte ab. Ich kann den Kollegen nur empfehlen, das Gleiche zu tun.

Danke.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der letzte Redner ist der Kollege Dr. Reinhard Brandl, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7414120
Wahlperiode 19
Sitzung 140
Tagesordnungspunkt Nutzung der Ramstein Air Base
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