Genau, heute geht es wieder mit Fraktionsnennung.
Schönen guten Morgen, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns hier heute Morgen mit einem sehr ernsten Thema. Sexueller Missbrauch von Kindern, Kinderpornografie, das sind die schrecklichsten Verbrechen, denen wir gegenüberstehen. Es erfordert unser aller Engagement, genau diese Straftaten zu verhindern und die Täter zunächst zu ermitteln, konsequent zu verfolgen und dann zu bestrafen. Wir müssen Kinder dabei nicht nur im analogen Raum schützen, sondern auch im digitalen Raum; denn sie bewegen sich im digitalen Raum, sie nutzen diese Möglichkeiten. Wenn sie dort Straftaten ausgesetzt sind und verfolgt und missbraucht werden, dann ist die Bekämpfung dessen unser Engagement wert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen das Strafrecht in die Hand. Wir wollen auch die Strafverfolgung effektivieren. Ich möchte heute Morgen nicht versäumen, zu sagen, dass wir auch im Bereich der Prävention ganz viel unternehmen müssen. Es gibt wunderbare Projekte, zum Beispiel das Projekt „Kein Täter werden“ an der Berliner Charité, das wir auch von Bundesebene unterstützen. Wir müssen Kinder schützen, aber wir müssen auch mit den Tätern arbeiten und dafür sorgen, dass sie ihre pädophilen Neigungen überwinden können oder auf jeden Fall nicht strafbar werden. Das erfordert unsere gemeinsame Anstrengung.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und der LINKEN)
Mit dem Gesetzentwurf, um den es geht, wollen wir das Cybergrooming noch besser und wirksamer bestrafen, indem wir den Tatbestand der Versuchsstrafbarkeit einführen für die Fälle, in denen Täter, wenn sie im Internet unterwegs sind und Kontakt zu Kindern suchen, um dann sexuelle Handlungen vornehmen zu lassen, irrig davon ausgehen, auf der anderen Seite sei ein Kind, wenn dort also eine erwachsene Person ist. Das ist bisher nicht unter Strafe gestellt. Wir sind der Auffassung, dass diese Form des Irrtums, dieser untaugliche Versuch, dringend bestraft werden muss; denn der Unwertgehalt ist gleich. Deswegen ist das eine wichtige Erweiterung.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Außerdem wollen wir unseren Strafverfolgungsbehörden ein weiteres Instrument an die Hand geben, nämlich die Möglichkeit der Verwendung künstlich erzeugter Bilder, mit denen sie Zugang bekommen können zu Foren, in denen kinderpornografisches Material getauscht wird. Es ist dringend erforderlich, dass unsere Ermittlerinnen und Ermittler Zugang zu diesen Foren bekommen; denn die Täter tummeln sich dort, und häufig wird – Stichwort: Keuschheitsprobe – verlangt, dass Bildmaterial eingebracht wird, damit sozusagen Vertrauen aufgebaut werden kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage Ihnen ganz offen: Ich gehöre zu denjenigen, die sich in der Diskussion in den vergangenen Jahren und Monaten sehr schwer damit getan haben, ob wir den ermittelnden Beamten dieses Instrument der Keuschheitsprobe an die Hand geben und ihnen ermöglichen sollen, solche Bilder zu verwenden. Wir haben uns viel mit Praktikern unterhalten, haben lange darüber diskutiert, hatten gute Runden und sind zu dem Ergebnis gelangt, dass unsere ermittelnden Beamtinnen und Beamten diese Möglichkeit bekommen müssen, weil nur das eine wirksame Strafverfolgung ermöglicht.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN)
Wir machen das jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, unter ganz engen Voraussetzungen – das steht alles im Gesetzentwurf –: Es darf kein tatsächliches Geschehen abgebildet sein. Die Bilder müssen computergeneriert sein, es dürfen also keine wirklichen Personen abgebildet sein. Diese Bilder dürfen nur im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen genutzt werden. Es müssen besonders geschulte Beamte, besonders geschulte Ermittler sein, die das Material verwenden. Es darf im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wirklich nur das allerletzte Mittel sein, dass diese Bilder verwendet werden. Und – das ist die letzte enge Voraussetzung – wir stellen jeden derartigen Einsatz unter Richtervorbehalt, wir sagen, ein Gericht muss ihn überprüfen und genehmigen. – Das sind die wichtigen Voraussetzungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir effektivieren damit die Strafverfolgung. Wir schützen damit Kinder wirksam. Ich glaube, dass dieser Gesetzentwurf dazu ein guter und wichtiger Beitrag ist, und würde mich freuen, wenn möglichst viele hier diesem Gesetzentwurf zustimmen könnten.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Tobias Peterka, AfD, ist der nächste Redner.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7414131 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 141 |
Tagesordnungspunkt | Strafgesetzbuch - Cybergrooming |