17.01.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 141 / Tagesordnungspunkt 17

Thorsten FreiCDU/CSU - Strafgesetzbuch - Cybergrooming

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute, exakt drei Monate nach der Einbringung dieses Gesetzentwurfs zum Cybergrooming, zur Abstimmung in zweiter und dritter Lesung kommen, dann können wir eines sagen: Wir haben einen gewaltigen Schritt nach vorne getan, wenn es darum geht, für mehr Schutz von Kindern im Internet zu sorgen. Es ist ein großartiger Erfolg, dass wir im Bereich des Cybergroomings, also des Heranmachens von Erwachsenen an Kinder zum Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte, nicht nur die eigentliche Straftat zur Straftat machen, sondern eben auch den Versuch, wenn am anderen Ende der Leitung Polizisten, Eltern oder andere Erwachsene am Computer sitzen. Das ist ein großer Erfolg, für den wir bereits in den Koalitionsverhandlungen gekämpft haben und den wir jetzt und heute umsetzen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Es ist im Übrigen keine marginale Gruppe, über die wir hier sprechen – das sowieso nicht; denn es geht um unsere Kinder. Es geht um junge Menschen in unserer Gesellschaft. Etwa 15 Prozent der Kinder unter 14 Jahren sind bereits Opfer sexueller Belästigung im Netz geworden. Wir sprechen hier also über eine signifikante Gruppe, die wir mit dieser Regelung unter einen besseren Schutz stellen.

Ein zweiter Punkt, der an dieser Stelle wichtig ist: Wir stellen immer wieder fest, dass es nicht reicht, in den Zielen übereinzustimmen. Wir müssen den polizeilichen Ermittlungsbehörden auch die Instrumente an die Hand geben, damit sie Strafverfolgung tatsächlich betreiben können, damit Täter entdeckt und enttarnt werden können, wenn sie sich im Schutz des Netzes verstecken, um auf diese Weise schlimmste Straftaten zu begehen.

Wir alle kennen die Fälle. Wir denken an Staufen, wir denken an Lügde, wir denken an Bergisch Gladbach und das Kindermissbrauchsnetzwerk in Nordrhein-Westfalen. Wir brauchen Antworten darauf. Das können nicht nur wohlfeile Antworten sein, sondern wir müssen auch schauen, wie wir scharfe Instrumente entwickeln, damit wir dieser Täter tatsächlich habhaft werden können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Deswegen freut es mich, Frau Högl, dass wir an der Stelle gemeinsam vorwärtsgekommen sind und dass wir neue Ermittlungsinstrumente entwickelt haben. Das ist wirklich ein Paradigmenwechsel in der Rechtspolitik. Er ist gut vertretbar. Auch wir sind der Auffassung, dass in der Strafverfolgung nicht jeder Zweck jedes Mittel rechtfertigt, sondern dass man sehr genau schauen muss, mit welchen Möglichkeiten man tatsächlich hantiert. Ich glaube, dass wir hier viele Voraussetzungen eingebaut haben, dies entsprechend zu sichern. Es werden geschulte Polizeibeamte eingesetzt. Wir haben einen Richtervorbehalt, allerdings mit einer Eilzuständigkeit der Staatsanwaltschaft. Ich will ganz offen sagen: Wir hätten uns auch eine Eilzuständigkeit bei der Polizei vorstellen können, weil diese Fälle häufig mitten in der Nacht zu ungünstigen Zeiten eintreten, wo angezeigt ist, dass sofort gehandelt werden muss und die entsprechenden Personen da sein müssen. Wir haben uns darauf verständigt. Das ist ein gewaltiger Schritt nach vorne. Das muss man wirklich sagen.

Ich bin froh, dass wir es bei den Polizeibeamten nicht auf verdeckte Ermittler begrenzt haben, weil wir dann ganz praktische Probleme bekommen hätten, etwa bei den Landespolizeibehörden, in denen wenige verdeckte Ermittler in diesem Bereich eingesetzt werden. Wir haben uns auf den Einsatz besonders geschulter Polizeibeamter verständigt und damit, glaube ich, eine sachgerechte Lösung entwickelt.

Uns darf es nicht ruhen lassen, dass sich in den letzten drei Jahren die Zahl der Fälle von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie in Deutschland verdoppelt hat. Wir alle wissen, dass wir es hier mit einem relativ kleinen Hellfeld und einem großen Dunkelfeld zu tun haben. Wir brauchen diese Instrumente, um das Dunkelfeld aufzuhellen und derer habhaft zu werden, die sich im Netz verstecken für niederträchtigste Straftaten an Kindern und Jugendlichen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Damit werden wir dieser Herausforderung gerecht.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Nächster Redner ist der Kollege Dr. Jürgen Martens, FDP.

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7414133
Wahlperiode 19
Sitzung 141
Tagesordnungspunkt Strafgesetzbuch - Cybergrooming
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