17.01.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 141 / Tagesordnungspunkt 17

Niema MovassatDIE LINKE - Strafgesetzbuch - Cybergrooming

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir alle hier im Haus sind uns einig, dass Kinder vor sexuellen Belästigungen im Internet effektiv geschützt werden müssen. Dafür gibt es den Tatbestand des sogenannten Cybergroomings im Strafgesetzbuch. Die Koalition will diesen nun ausweiten. Bisher macht man sich strafbar, wenn man im Internet ein Kind anspricht, egal womit, und die Absicht hat, das Kind später zu sexuellen Handlungen zu überreden. Nun will die Koalition, dass man sich auch dann strafbar macht, wenn man vermeintlich ein Kind anschreibt, wenn sich etwa ein Polizist im Internet als Kind ausgibt, um Leute aufzuspüren, die Kinder anschreiben. Das ist ein sogenannter untauglicher Versuch, weil das geschützte Rechtsgut, die sexuelle Selbstbestimmung des Kindes, niemals in Gefahr ist. Strafrecht soll aber Rechtsgüter schützen. Das passiert hier nicht. Bestraft wird die reine Gesinnung des Täters. Eine solche Vorverlagerung der Strafbarkeit, weit vor eine konkrete Gefährdung des Rechtsguts, lehnen wir als Linke ab.

(Beifall bei der LINKEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Bei so einer Straftat?)

Während der Beratungen ist deutlich geworden, dass die Strafbarkeit nur geschaffen werden soll, um die Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen zu rechtfertigen. So geht es aber nicht. Erst überlegt man, was man gut begründet bestrafen will, und erst dann überlegt man, wie man den Ermittlern die Möglichkeiten gibt, die Taten zu verfolgen. Sie zäumen das Pferd von hinten auf, und das machen wir nicht mit.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie vergessen auch, dass das Strafrecht Ultima Ratio ist, also letztes Mittel. Man muss erst überlegen, welche anderen Möglichkeiten es gibt, bevor man neue Strafnormen einführt. Wenn jemand im Internet versucht, Kinder anzuschreiben, und an einen Ermittler gerät, dann stellt diese Person natürlich eine Gefahr dar. Das Polizeirecht ist per definitionem dazu da, Gefahren abzuwenden, bevor das Rechtsgut verletzt wird. Es bietet viele Möglichkeiten, dem potenziellen Täter ganz klar zu sagen: Wir haben dich fest im Visier.

Meine Damen und Herren, CDU/CSU und SPD wollen zudem Polizisten ermöglichen, die sogenannte Keuschheitsprobe zu überwinden. Betreiber von Kinderpornografieforen verlangen von Neumitgliedern, selber kinderpornografisches Material hochzuladen. Damit Ermittler Zugang zu diesen abgeriegelten Internetforen erhalten, um an die Täter herankommen zu können, sollen sie laut Gesetzentwurf computergenerierte Darstellungen von Kindesmissbrauch verwenden dürfen.

Man kann hier durchaus einwenden, dass dadurch noch mehr Missbrauchsmaterial ins Internet gelangt, auch wenn es nicht echt ist. Jedoch wird dadurch – das ist für uns als Linke der entscheidende Abwägungsgrund – die Chance evident erhöht, an die Täter heranzukommen. Außerdem ist das im Gesetzentwurf als letztes Mittel vorgesehen und unter Richtervorbehalt gestellt. Deshalb sagen wir als Linke: Das ist ein sinnvolles Ermittlungsinstrument. Deshalb werden wir dem zustimmen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Dr. Eva Högl [SPD])

Ich sage Ihnen aber auch: Wenn man mit Ermittlern spricht, dann sagen diese Ihnen alle: Das zentrale Problem ist, dass wir zu wenig Personal haben, um die gesamte Kinderpornografie im Internet aufzuspüren.

(Dr. Eva Högl [SPD]: Das stimmt!)

Der entscheidende Hebel wird sein, mehr Personal einzusetzen, um diese Verbrecher im Internet auch zu finden.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Zum Abschluss sage ich: Wir lehnen die Ausdehnung der Strafbarkeit beim Cybergrooming ab. Wir sind aber dafür, den Ermittlern zu ermöglichen, die Keuschheitsprobe überwinden zu können.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Und für mehr Polizisten!)

Deshalb werden wir uns als Linke insgesamt enthalten.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Canan Bayram, Bündnis 90/Die Grünen, ist die nächste Rednerin.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7414135
Wahlperiode 19
Sitzung 141
Tagesordnungspunkt Strafgesetzbuch - Cybergrooming
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