Johannes FechnerSPD - Strafgesetzbuch - Cybergrooming
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf den Tribünen! Die Herstellung sowie die Verbreitung von Kinderpornografie gerade im Netz hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Weil hinter jedem dieser schrecklichen Bilder das Schicksal eines gequälten Kindes steht, müssen wir handeln. Genau das machen wir mit diesem Gesetz. Wir bekämpfen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch. Stimmen wir dem Gesetz also einvernehmlich zu, liebe Kolleginnen und Kollegen!
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik hat sich seit 2015 die Zahl der registrierten Fälle der Verbreitung und der Herstellung von kinderpornografischem Material verdoppelt, liebe Kollegen. Verdoppelt! Weil zu befürchten ist, dass die Dunkelziffer noch viel höher ist, müssen wir jetzt handeln. Bei mir in Südbaden – Kollege Frei hat den Fall schon angesprochen – gab es einen Fall, der alle Dimensionen des Vorstellbaren gesprengt hat. Die Polizei konnte Täter ermitteln, aber nur deshalb, weil sie sich Zugang verschaffen konnte, weil einer der Täter kooperierte und die Passwörter herausgegeben hat. Der Normalfall ist leider, dass die Polizei eben keinen Zugang zu den Chats hat; und die Chats sind der Raum, in dem ganz überwiegend diese kinderpornografischen Bilder vertrieben werden. Deshalb müssen wir hier handeln.
Ich finde, Kollege Frei, das ist kein grundsätzlicher Wandel oder, wie Sie es genannt haben, Paradigmenwechsel in der Rechtspolitik, sondern wir machen hier etwas Selbstverständliches: Wir sorgen für Waffengleichheit, sodass die Polizei auch die technischen Möglichkeiten hat, die die Straftäter haben – eine Selbstverständlichkeit, die wir mit diesem Gesetz hier regeln.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
In vielen Expertengesprächen – ein Dank hier an die Freiburger Kriminalpolizei, aber auch an den Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Herrn Rörig – hat sich gezeigt, dass die Polizei sehr verantwortungsvoll mit diesem neuen Instrument umgehen wird und vor allem dass die technischen Möglichkeiten tatsächlich bestehen, täuschend echt aussehende Bilder am Computer zu generieren, und es eben nicht möglich ist, auch nicht durch Software, Rückschlüsse auf das tatsächliche Kind zu ziehen. Also, diese Sicherheit haben wir.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit die Polizei Zugang zu den Chats haben kann, damit die Polizei die pädophilen Straftäter tatsächlich ausfindig machen und fassen kann, brauchen wir diese Gesetzesänderung. Deswegen ist das ein ganz wichtiges Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Wir beschließen zudem eine Erweiterung der Strafbarkeit des sogenannten Cybergroomings. Zukünftig wird sich der Täter auch dann strafbar machen, wenn er sich mit sexuellen Absichten an ein Kind online heranmacht. Ja, das ist eine deutliche Vorverlagerung der Strafbarkeit. Aber wenn wir uns anschauen, was dort alles passieren kann, welche erheblichen Auswirkungen das auf ein Kind haben kann, ist es gerechtfertigt; denn es zeigt sich ja die abstrakte Gefahr eines solchen Straftäters. Deswegen ist es richtig, dass wir diese Gesetzesverschärfung, diese Vorverlagerung heute hier beschließen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich komme zum Schluss. Wenn wir den Pakt für den Rechtsstaat anschauen, mit dem wir 2 000 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte schaffen, die in diesem Bereich tätig werden, wenn wir uns die Fördermittel anschauen, die wir für Präventionsprojekte zur Verfügung stellen, wenn wir uns die heute hier erfolgende Erweiterung der Polizeibefugnisse ansehen und die Verschärfung im StGB dort, wo es notwendig ist; dann müssen wir sagen: Wir sind hier sehr gut unterwegs; wir tun eine Menge gegen Kindesmissbrauch und die Verbreitung von Kinderpornografie. Stimmen wir deshalb diesem wichtigen Gesetz heute zu, liebe Kolleginnen und Kollegen!
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Jetzt erteile ich das Wort dem Kollegen Alexander Hoffmann, CDU/CSU.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7414138 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 141 |
Tagesordnungspunkt | Strafgesetzbuch - Cybergrooming |