Wolfgang Schäuble - Strafgesetzbuch - Cybergrooming
Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches – Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/16543, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf der Drucksache 19/13836 in der Ausschussfassung anzunehmen. Die Fraktionen haben sich auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darauf verständigt, über den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung getrennt abzustimmen, und zwar zum einen über Artikel 1 Ziffer 1b – das ist die Einführung der Versuchsstrafbarkeit – und zum anderen über den Gesetzentwurf im Übrigen.
Also rufe ich zunächst Artikel 1 Ziffer 1b in der Ausschussfassung auf. Ich bitte diejenigen, die Artikel 1 Ziffer 1b des Gesetzentwurfs in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – CDU/CSU, SPD, AfD. Wer stimmt dagegen? – FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist Artikel 1 Ziffer 1b in der Ausschussfassung angenommen.
Jetzt rufe ich die übrigen Teile des Gesetzentwurfs in der Ausschussfassung auf und bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann sind die übrigen Teile des Gesetzentwurfs einstimmig angenommen, und damit sind alle Teile des Gesetzentwurfs in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen unmittelbar zur
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Gesetzentwurf bei Enthaltung der Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen der übrigen Fraktionen angenommen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7414141 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 141 |
Tagesordnungspunkt | Strafgesetzbuch - Cybergrooming |