Frank PasemannAfD - Adoptionshilfe-Gesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „ Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption“, oder kurz: „Adoptionshilfe-Gesetz“, ist der Titel der Gesetzesvorlage. „ Verbesserung“ und „Hilfe“, das klingt immer sehr vielversprechend und auch wohlfeil.
Wer in Deutschland Erfahrungen mit einem eigenen, nicht selten unerfüllbaren Adoptionswunsch gemacht hat, wünscht sich natürlich eine Verbesserung oder gar Hilfe jedweder Art. Aber: Der vorliegende Gesetzentwurf ist letztlich nicht mehr als eine minimale Verbesserung des Status quo. Nicht mal dem eigenen Anspruch aus dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vom 12. März 2018 wird dieser Entwurf gerecht. Dort heißt es – ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin –:
Wir wollen ein modernes Adoptionswesen in Deutschland. Unser Ziel ist es, die Strukturen der Beratung und Vermittlung im Adoptionsvermittlungsverfahren zu verbessern.
Wie sieht die Wirklichkeit aus? Die Zahl der Adoptionen hat sich in den letzten 25 Jahren halbiert und lag im Jahr 2018 – wir haben es schon gehört – bei knapp über 3 700 Kindern und Jugendlichen, Tendenz weiter sinkend. Der Anteil der sogenannten Stiefelternadoptionen macht über die Hälfte der Adoptionen aus. Es handelt sich dabei allerdings nur um eine rein juristische Formalität, bei welcher Kinder in Lebensgemeinschaften von Partnern adoptiert werden.
(Marianne Schieder [SPD]: Das ist doch nicht juristisch!)
Nur circa 1 100 Adoptionen sind Adoptionen in Familien.
Eine dringende grundsätzliche Verbesserung für die Lebenssituation von genau diesen tatsächlich elternlosen Kindern sollte aber durch den vorliegenden Gesetzentwurf zu erwarten sein.
(Beifall bei der AfD)
Dies wäre der Fall, würde ein Kind etwa aus der Heimbetreuung leichter in die Obhut einer sorgenden Familie wechseln können. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen in Heimbetreuung ist mit circa 80 000 Kindern und Jugendlichen erschreckend hoch und steigt seit Jahren weiter an.
Gleichzeitig bleiben im vorliegenden Gesetzentwurf die Anforderungen an potenzielle Adoptiveltern im europäischen Vergleich viel zu hoch. Selbstverständlich sind in Sachen Kindeswohl kaum Abstriche zu machen. Allerdings gilt es zu überdenken, ob das Idealbild der derzeitigen Adoptionsnormen, sprich: die Adoptionsvoraussetzungen, das Ziel sein sollte oder nicht – und das wäre der pragmatischere Weg – vielmehr eine essenzielle Verbesserung der Lage des Kindes, welches adoptiert werden könnte und dies auch möchte.
(Beifall bei der AfD)
In meinen Augen ist die Familie jedenfalls einer Pflegeeinrichtung vorzuziehen.
Ein Punkt, der bisher gar keine Beachtung fand, ist die Adoption als Alternative zur Abtreibung, oder kurz: Leben statt Tötung ungeborenen Lebens. Unter dem Eindruck massenweiser Abtreibungen – jedes Jahr werden in Deutschland circa 100 000 Kinder abgetrieben – wäre es ein Leichtes, das Rechtsinstitut der Adoption durch rechtliche Vereinfachung und Entbürokratisierung zu einem wirksamen Instrument der Willkommenskultur für Kinder zu machen.
(Beifall bei der AfD)
Eine Schwangerenkonfliktberatung, die auf der einen Seite die Tötung ungeborenen Lebens als Option hat, könnte durch die weitere Option einer unkomplizierten Adoption auch bei mancher ungewollt Schwangeren zu einer Entscheidung für das ungeborene Leben führen.
Letzter Satz. Als stärkste Oppositionspartei im Deutschen Bundestag
(Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Das wird aber von Tag zu Tag weniger bei euch!)
geben wir den eingebrachten Gesetzentwurf an die Bundesregierung als mangelhaft zurück und fordern diese auf, ihn grundlegend zu überarbeiten.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Danke schön. – Nächste Rednerin: Bettina Wiesmann für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7424561 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 142 |
Tagesordnungspunkt | Adoptionshilfe-Gesetz |