29.01.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 142 / Tagesordnungspunkt 6

Michael SchrodiSPD - Cum/Ex-Steuerskandal

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns liegen zwei Anträge von der Linken und den Grünen zu dem Steuerbetrugssystem Cum/Ex vor. Der Grünen-Antrag stammt dabei aus dem Jahr 2018. Das ist schade und unglücklich; denn inzwischen gibt es einige wichtige Maßnahmen des Bundesfinanzministeriums und ein Urteil des Finanzgerichts Köln vom 19. Juli 2019, die in die Beurteilung einfließen müssen. Drei wesentliche Aussagen hierzu:

Erstens. Mit den Worten des Richters des 2. Senats des Finanzgerichts Köln ist deutlich zu sagen: Cum/Ex war eine kriminelle Glanzleistung. Er verdeutlicht damit die Illegalität dieses Systems. Das ist eine wichtige Klarstellung.

Zweitens. Das System funktionierte so: Drei Investoren haben mit der Dividende einer Aktie zweimal die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer beantragt und durch illegale Tricksereien rund um den Dividendenstichtag auch bekommen, auf Kosten des Staates, auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Auch dazu findet das Finanzgericht Köln deutliche Worte – es klingt ja komisch, zweimal die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer zu beantragen –, die Annahme, dass es mehrere parallele wirtschaftliche Eigentümer ein und derselben Aktie geben könne, sei „logisch unmöglich“, und deswegen sei auch die doppelte Rückerstattung nicht möglich.

Drittens, meine sehr geehrten Damen und Herren, gibt es an dieser Stelle – das haben wir gehört – immer wieder die Erzählung, die Bundesregierung sei unter anderem mit dem Jahressteuergesetz 2007 nicht entschieden genug gegen diesen Betrug vorgegangen. Auch hier ein Zitat aus dem Urteil des Finanzgerichts Köln: Die Ansicht, der Gesetzgeber habe durch die neuen Regelungen im Jahressteuergesetz 2007 eine mehrfache Anrechnung der Kapitalertragsteuer bewusst in Kauf genommen und habe die negativen Auswirkungen auf das Steueraufkommen durch die Gesetzesänderung nur verkleinern wollen, ist nicht haltbar. – Ich glaube, auch Sie sollten zur Kenntnis nehmen, was im Finanzgericht Köln hierzu festgehalten wurde, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Übrigens, nicht nur die Bundesregierung, sondern beispielsweise auch der Ankauf von CDs durch die Steuerfahndung Wuppertal hat wichtige Hinweise zu Cum/Ex geliefert. Es war der damalige NRW-Finanzminister und heutige SPD-Bundesvorsitzende Norbert Walter-Borjans, der das gegen viele Widerstände gemacht hat. Auch das hat dazu beigetragen, dass wir endgültig 2012 die letzten Cum/Ex-Praktiken unterbinden konnten. Seitdem gibt es solche Fälle auch nicht mehr.

Zwei Anmerkungen zum Schluss. Erstens. Es ist ein klares Signal, das von der Politik, aber auch von der Justiz ausgehen muss – das tut es auch –: Alle müssen sich an Regeln halten, auch Banker, auch Zocker, auch Reiche.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt auch keinen uns bekannten Fall einer eingetretenen oder drohenden Verjährung. Der Verjährungszeitraum wird beispielsweise durch eine erste Vernehmung des Beschuldigten unterbrochen. Alle sollen zur Rechenschaft gezogen werden. Das wollen wir auch unterstützen.

Zweitens. Die Cum/Ex-Betrügereien sind eigentlich nicht mehr möglich. Die kriminelle Energie an dieser Stelle ist aber hoch. Ausgeschlossen ist es nicht. Deswegen hat der Bundesfinanzminister eine Taskforce gegen Steuertrickserei eingerichtet, um frühzeitig von bestimmten Modellen zu erfahren und sofort reagieren zu können. Auch die Anzeigepflicht betreffend Steuergestaltungsmodelle ist umgesetzt.

Wir tun etwas, und wir laden alle ein, an der Erreichung des gemeinsamen Ziels, Steuerbetrug zu unterbinden, mitzuarbeiten. Lassen Sie uns das gemeinsam tun. Die in Teilen aber längst überholten Anträge tun das in diesem Sinne nicht. Deswegen lehnen wir sie auch ab.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Danke schön. – Nächster Redner: für die FDP-Fraktion Markus Herbrand.

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7424577
Wahlperiode 19
Sitzung 142
Tagesordnungspunkt Cum/Ex-Steuerskandal
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