Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will vorausschicken, dass wir dem Herrn Bundesinnenminister Seehofer dankbar sind, dass er das Thema „automatische Gesichtserkennung“ aus dem Bundespolizeigesetz erst mal herausgenommen hat.
(Konstantin Kuhle [FDP]: Erst mal! Aha! – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erst mal!)
– Nach seiner Auskunft erst mal.
(Konstantin Kuhle [FDP]: Wir sind doch das Parlament! – Gegenruf des Abg. Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: Genau!)
Wir sind der Meinung, dass das Bundespolizeigesetz zügig beschlossen werden muss, weil wir eine zeitgemäße Grundlage für die Arbeit unserer Bundespolizei brauchen.
(Beifall bei der SPD)
Wir sind auch der Meinung, dass das Thema „automatisierte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum“ eine ausführlichere und lang andauernde Debatte in der gesamten Gesellschaft braucht.
(Beifall bei der SPD)
Denn es geht in der Tat um die Abwägung zwischen Kriminalitätsbekämpfung, Verbrechensbekämpfung einerseits, aber andererseits eben auch um die individuelle Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen und ihre Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum.
(Beifall bei der SPD)
Da ist es gut, differenziert zu diskutieren.
Der Blick nach China zeigt uns, dass es gute Gründe gibt, solche Systeme mit großer Vorsicht anzufassen. Und es ist ja kein Zufall, dass inzwischen auch in der Europäischen Union ähnliche Diskussionen wie hier stattfinden, ob es nicht gar eines Verbots dieser Technologie im öffentlichen Raum bedarf. Man braucht aber nicht China zu bemühen; ich denke, dafür besteht kein Anlass. Ich persönlich und auch meine Bundestagsfraktion haben sehr großes Vertrauen in unseren Rechtsstaat und auch sehr großes Vertrauen in unsere Polizei und in die entsprechenden Behörden.
(Beifall bei der SPD)
Wir dürfen trotzdem fragen, ob dieses Instrument wirklich das richtige sein kann, um diejenigen zu finden, die sich eines Verbrechens schuldig gemacht haben; denn eine automatisierte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ist sehr leicht zu überlisten. Auf der einen Seite kann sich derjenige, der Böses im Schilde führt, sehr einfach tarnen, aber auf der anderen Seite werden alle anderen regelmäßig gescannt und damit eben auch identifiziert.
Die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum hat eine andere Qualität als zum Beispiel ihr Einsatz bei der Einreise an der Grenze, wie wir ihn kennen. Dort ist es ein bewusster Akt: Ich gehe hin mit meinem Pass, lege den Pass zur Erkennung der biometrischen Daten auf den Scanner, schaue gleichzeitig bewusst in die Kamera, und es sitzt ein Bundespolizist oder eine Bundespolizistin daneben und beobachtet den Vorgang, um mögliche Fehler so gering wie möglich zu halten.
Die automatisierte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum mithilfe von biometrischen Daten hat auch eine andere Qualität als das, was wir derzeit an Videoüberwachung kennen; denn es werden eben nicht wie bisher Geschehnisse erfasst, sondern Menschen werden sehr individuell erkennbar. Aus meiner Sicht ist das gleichbedeutend mit einer Kontrolle ohne entsprechenden Anlass. Dieser anlasslosen Kontrolle setzt unsere Verfassung – das zeigt auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die der Kollege Kuhle schon zitiert hat –, wie ich finde, zu Recht sehr enge Grenzen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Ich bin der Überzeugung, dass ein weiter gehender Eingriff, nämlich dass wir nicht nur Kennzeichen – sie waren Gegenstand der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom Dezember 2018; dort wurden bereits Einschränkungen vorgenommen, sie wurden vorhin zitiert –, sondern sogar die Gesichter entsprechend erfassen, ein falscher, wenn nicht sogar gefährlicher Weg ist.
(Konstantin Kuhle [FDP]: So ist es!)
Wir brauchen an dieser Stelle ein weiteres Mal – Kollege Frei hat es angesprochen – eine ganz intensive Abwägung zwischen Sicherheit auf der einen und Freiheit auf der anderen Seite; das ist jede ausführliche und öffentliche Debatte wert. Deshalb bin ich ausnahmsweise mal froh um einen Antrag der FDP, der diese Debatte heute aufruft; aber Sie können sich darauf verlassen, dass wir auch in der Bundesregierung eine lebendige Debatte zu diesem Thema führen werden.
(Thorsten Frei [CDU/CSU]: Ich fürchte es fast! – Konstantin Kuhle [FDP]: Viel Erfolg!)
Ich wünsche mir ausdrücklich, dass wir das Bundespolizeigesetz davon abtrennen; denn das sollte schnell auf den Weg gebracht werden.
Danke schön.
(Beifall bei der SPD)
Nächster Redner ist der Kollege Dr. André Hahn, Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7424632 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 143 |
Tagesordnungspunkt | Automatisierte Gesichtserkennung |