Detlef MüllerSPD - Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir alle – fast alle – wollen einen starken öffentlichen Personennahverkehr als Rückgrat der Verkehrswende. Wir wollen mehr Angebote im Nahverkehr, Taktverdichtungen und bessere Qualität. Dafür schaffen wir mit dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, einem wirklichen Juwel, die Voraussetzungen. Das Gesetz wird endgültig entfristet. In den mittelfristigen Wirtschaftsplänen – auch meines kommunalen Verkehrsunternehmens – konnte man in den vergangenen Jahren immer lesen: Risiko – Auslaufen des GVFG oder zurückgehende Mittelbereitstellung. – Das ist vorbei. 6,6 Milliarden Euro, davon 4,6 Milliarden Euro zusätzlich, bis in das Jahr 2025, das ist die Summe, die wir als Bund zur Verfügung stellen. Wir erhöhen die Förderquoten in Teilen bis zu 90 Prozent und senken auch Förderhöhen ab. Und wir ermöglichen bis 2030 die Förderung von Grunderneuerung von Straßenbahnen, U- und S-Bahnen, flächendeckend; denn durch die Absenkung der Förderhöhe beim besonderen Bahnkörper – Herr Donth sprach das an – können auch Maßnahmen in den Innenstädten finanziert werden, wo sich Straßenbahnen, Autos und Radfahrer die Straße nun einmal teilen müssen, weil es die Bebauung nicht anders zulässt. Dadurch profitieren nicht nur Berlin, Hamburg und München, sondern auch Gera, Mainz, Krefeld, Essen, Leipzig und Chemnitz. Es geht eben nicht nur um die Großstädte.
Wir senken auch den Grenzwert für die Förderfähigkeit der Maßnahmen auf 10 Millionen Euro pro Maßnahme ab und schaffen die Beschränkung auf Ballungsräume ab. Damit sind diese Förderungen erstmals flächendeckend in ganz Deutschland nutzbar. Durch die Gesetzesnovelle lassen sich zentrale Omnibusbahnhöfe, Seilbahnsysteme im ÖPNV, Park-and-ride-Parkplätze, Umsteigeknoten finanzieren, Strecken reaktivieren, Strecken elektrifizieren.
Dass die AfD die Förderung von Straßen gegen die Förderung der Schiene ausspielen will, zeugt von ihrer Unkenntnis.
(Beifall bei der SPD)
Über das GVFG lässt sich seit der Föderalismusreform 2007 keine kommunale Straßeninfrastruktur mehr fördern, da dies Aufgabe der Länder ist. Die Länder wollten das, und die Länder machen das. Die Länder bekommen dafür seit 2007 pro Jahr über 1,3 Milliarden Euro Entflechtungsmittel vom Bund. Im Übrigen investiert der Bund pro Jahr knapp 8 Milliarden Euro in die Fernstraßeninfrastruktur, auch weiter wachsend.
Zum Schluss ein Dank für die gute Zusammenarbeit an alle beteiligten Kolleginnen und Kollegen aus der Koalition, besonders an meinen leider ausscheidenden Kollegen Martin Burkert, aber auch für die kritischen und hilfreichen Hinweise aus den Reihen von FDP, Linken und Bündnis 90/Die Grünen. Wir haben als Parlament aus einem Rohdiamanten, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, einen schön geschliffenen Edelstein gemacht.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank, Herr Kollege Müller. – Damit schließe ich die Aussprache.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7424655 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 143 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes |