30.01.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 143 / Zusatzpunkt 5

Sandra Bubendorfer-LichtFDP - Wiedergutmachung im Staatsangehörigkeitsrecht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In zahlreichen Veranstaltungen haben wir in den letzten Tagen und Wochen der Shoah gedacht. Bis heute fällt es mir persönlich – so wird es vielen gehen – immer noch schwer, zu begreifen, wie Menschen anderen Menschen derart abscheuliche Grausamkeiten antun konnten.

Bei den Reden, Berichten und Erzählungen der Überlebenden lässt es mich schaudern. Die Aussage „Nie wieder!“ ist keine Parole und kein Slogan; es ist unsere Verpflichtung aus einer – das sage ich aus tiefster Überzeugung – historischen Schuld.

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)

Diese Schuld werden wir niemals begleichen können. Wir können nur daran arbeiten, sie, so gut es geht, wiedergutzumachen.

Dies war auch die Motivation der Mütter und Väter des Grundgesetzes für Artikel 116 Absatz 2. Damit haben sie die Grundlage zur Wiedergutmachung für das Unrecht geschaffen, das Menschen wiederfahren ist, denen aus diskriminierenden, politischen, rassischen oder religiösen Gründen die deutsche Staatsbürgerschaft durch das nationalsozialistische Unrechtsregime entzogen wurde.

Es ist richtig und wichtig, dass wir als Parlament eine umfassende Wiedergutmachung ermöglichen. Lange genug hat es gedauert.

(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Unser Ziel muss es sein, allen, denen Unrecht widerfahren ist, und deren Nachfahren so weit wie möglich Wiedergutmachung zu leisten. Das kann leider nicht in allen Bereichen gelingen. Viele Folgen des Nationalsozialismus sind unumkehrbar. Bezüglich der Staatsangehörigkeit kann es nun aber endlich gelingen, und zwar auf Betreiben der FDP-Fraktion.

Meine Damen und Herren, eine ehrlich gemeinte Wiedergutmachung kann niemals an Voraussetzungen geknüpft sein.

(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Daniela Wagner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Aber von welchen Menschen sprechen wir hier eigentlich? Wir sprechen von Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit dadurch verloren haben, dass sie ihre Heimat zurückließen, um sich und ihre Familie vor nationalsozialistischer Verfolgung zu retten. Wir sprechen von Menschen, denen die deutsche Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen von den Nazis verweigert wurde. Wir sprechen aber auch von Menschen, die aufgrund einer völlig überholten Rechtsauffassung von der Gleichheit der Geschlechter die Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik noch nicht erhalten haben.

Auch in der Bundesrepublik ist es uns bisher nicht gelungen, das nationalsozialistische Unrecht in Bezug auf Staatsangehörigkeiten wiedergutzumachen. Wie großartig ist es dann erst, wenn wir heute mit genau diesem Recht auf Staatsbürgerschaft belegen können, dass das völkische Gedankengut – zumindest beim größten Teil in diesem Haus – endgültig überwunden ist und es nie, nie wieder Maßstab von politischen Entscheidungen sein darf!

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN)

Das Wort hat der Kollege Philipp Amthor für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Personen

Dokumente

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7424674
Wahlperiode 19
Sitzung 143
Tagesordnungspunkt Wiedergutmachung im Staatsangehörigkeitsrecht
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