30.01.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 143 / Tagesordnungspunkt 27

Detlef MüllerSPD - Änderung des Regionalisierungsgesetzes

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben heute, vor knapp zwei Stunden, die parlamentarische Beratung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes abschließen können. Damit haben die Kommunen die Grundlage für eine auskömmliche Finanzierung des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs für die kommenden zehn Jahre. Jetzt geht es um die Erhöhung der Regionalisierungsmittel.

Ich möchte zunächst eine Zahl wiederholen: 5,25 Milliarden Euro. 5,25 Milliarden Euro stellen wir als Bund den Ländern bis zum Jahr 2031 zusätzlich zur Verfügung, um hauptsächlich Schienenpersonennahverkehrsleistungen zu bestellen. Das heißt: mehr Regionalverkehr. Das heißt: Taktverdichtung. Das heißt: Anbindung und Mobilität durch mögliche Reaktivierung von Strecken und auch Neubestellung von Leistungen. Damit schaffen wir neue Möglichkeiten, Regionen zu vernetzen und Entwicklungschancen zu nutzen. Denn schon heute können Sie in ganz Deutschland erkennen: Wo Regionen verkehrlich gut angebunden sind, da wachsen sie, da entwickeln sie sich positiv. Und das gilt für das Berliner Umland genauso, wie es für Sachsen, Hessen oder eben auch Bayern gilt.

(Michael Donth [CDU/CSU]: Baden-Württemberg! – Gegenruf des Abg. Torsten Herbst [FDP]: Nein, Baden-Württemberg ist ausgenommen!)

Deswegen ist diese Maßnahme nicht nur verkehrspolitisch richtig; sie ermöglicht auch gute Standort- und Wirtschaftspolitik.

(Beifall bei der SPD)

Als Verkehrspolitiker will ich besonders herausstellen, dass der vorliegende Gesetzentwurf zur Erhöhung der Regionalisierungsmittel nicht allein steht. Er reiht sich in eine ökologisch und ökonomisch zukunftsweisende Verkehrspolitik ein, durch die wir die Bahn, übrigens nicht nur die DB, als Verkehrsmittel stärken wie noch nie zuvor, und zwar sowohl im Fern- und Nahverkehr als auch im Güterverkehr. Wir stärken die Schieneninfrastruktur durch die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III mit 86 Milliarden Euro in den kommenden zehn Jahren. Durch das heute beschlossene GVFG fördern wir den kommunalen schienenbezogenen ÖPNV mit zusätzlich 4,6 Milliarden Euro. Wir machen das Angebot der Bahn durch die Mehrwertsteuersenkung im Fernverkehr attraktiver. Die Trassenpreise im Schienengüterverkehr haben wir halbiert. Und wir schaffen auch die Voraussetzungen für den Deutschland-Takt ab 2030. Kurz: Wir stehen für die Bahn als wirtschaftlich leistungsfähigen und ökologisch sinnvollen Verkehrsträger der Zukunft.

Wie stark der Paradigmenwechsel im Bereich Bahnpolitik ist, lässt sich an den Regionalisierungsmitteln ganz einfach verdeutlichen. Einige der Kollegen hier im Plenum werden sich an die Neuregelung der Regionalisierungsmittel im Jahr 2016 erinnern. Damals wurde hart um einen Kompromiss gerungen, der eine auskömmliche Finanzierung des Schienen-, Wasser- und Nahverkehrs ermöglicht. Es ging um die Verteilung zwischen den Bundesländern. Am Ende brauchte es sogar den Vermittlungsausschuss. Damals war eine Senkung der Regionalisierungsmittel für einige Länder, vor allem in Ostdeutschland, ein denkbares Szenario. Das konnten wir abwenden.

Heute sind wir zum Glück deutlich weiter. Allein deshalb ist der vorliegende Gesetzentwurf zu begrüßen. Das hat auch die öffentliche Anhörung des Verkehrsausschusses zur Erhöhung der Mittel gezeigt. Dort machten alle geladenen Sachverständigen deutlich, dass eine Erhöhung des Mittelansatzes richtig ist. Natürlich wurde auch Kritik geübt, Kritik daran, dass ein Teil der erhöhten Regionalisierungsmittel eben nicht der Bestellung von zusätzlichen Verkehren zugutekommt, sondern in Form von Trassenentgelten und Stationsgebühren abfließt. Diese Kritik kann man teilen, muss man aber nicht. Ich möchte an dieser Stelle aber zu bedenken geben, dass die Trassenentgelte dafür genutzt werden, die Infrastruktur des Systems Schiene zu erhalten. Wie sich dieses Verhältnis nun genau darstellt und regulatorisch unterlegt werden soll, werden wir in einer Revision des Eisenbahnregulierungsgesetzes klären. Das braucht Zeit, und das braucht die Einbeziehung aller Bundesländer, der Verbände, der Bahn usw. Der im Ausschuss vorgelegte Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen geht genau darauf ein.

Abschließend bleibt zu sagen: Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die Grundlage für mehr Regionalverkehr auf der Schiene, für Taktverdichtungen und Neubestellungen von Strecken. Geben wir aber bitte alle gemeinsam darauf acht, dass alle Bundesländer diese Mittel vollständig für den gedachten Zweck ausgeben

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

und nicht den Spar- oder Rücklagenstrumpf damit füllen. Es gilt: Mehr Verkehr auf die Schiene!

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Das Wort hat der Kollege Torsten Herbst für die FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP)

Personen

Dokumente

Automatisch erkannte Entitäten beta

Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7424685
Wahlperiode 19
Sitzung 143
Tagesordnungspunkt Änderung des Regionalisierungsgesetzes
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine