30.01.2020 | Deutscher Bundestag / 19. EP / Session 143 / Tagesordnungspunkt 15

Rüdiger LucassenAfD - Beschleunigte Beschaffung im Verteidigungsbereich

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Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen, und das im Wesentlichen aus zwei Gründen.

Erstens. Die AfD unterstützt jede noch so kleine Maßnahme, die Deutschlands nationale Souveränität gegen die irrsinnige EU-Gleichschaltungspolitik verteidigt.

(Beifall bei der AfD)

In diesem Fall geht es um das Recht jedes Staates, die Schlüsseltechnologien seiner Streitkräfte im eigenen Land zu entwickeln, zu schützen und zu kaufen.

Zweitens. Die AfD unterstützt jede noch so kleine Maßnahme, die die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr erhöhen kann. Der Wehrbeauftragte hat vorgestern zum sechsten Mal in Folge dokumentiert, wie nötig das ist. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung will Deutschland das Recht zurückgeben, einen Rüstungsbedarf nicht unbedingt EU-weit ausschreiben zu müssen. Das ist gut. Frankreich, Spanien, Italien und fast jedes andere EU-Mitglied machen das seit Jahren so – nur Deutschland bisher nicht.

Die Bundesregierung begründet diese Spätzündung mit der veränderten sicherheitspolitischen Lage und der Notwendigkeit – ich zitiere –, „kurzfristig und effektiv“ Waffensysteme beschaffen zu können. Die Bundesregierung stellt in ihrem Entwurf also fest: Effektivität und EU schließen sich aus. Schnelligkeit und EU schließen sich aus. Einsatzbereite Streitkräfte und EU schließen sich aus. – Allein für diese Klarstellung bekommen Sie unsere Zustimmung.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, seit sechs Jahren versucht die Regierung, das Beschaffungswesen der Bundeswehr zu reformieren. Den Erfolg dieser Bemühungen entnehmen Sie ebenfalls dem Bericht des Wehrbeauftragten. Warum aber kommt die Bundesregierung erst jetzt darauf, die zulässige Ausnahmeregelung vom EU-Recht anzuwenden? Zwei Möglichkeiten: Entweder war die Regierung zu blöd – das möchte ich nicht unterstellen –, oder aber sie wollte es nicht umsetzen. Davon bin ich überzeugt; denn Deutschland gilt seit 25 Jahren als der Streber im Umsetzen von EU-Recht, während andere Staaten ihre nationalen Rechte selbstverständlich nutzen.

(Beifall bei der AfD)

Der Gesetzentwurf ist nur ein kleiner Schritt auf dem Weg zur Wiederaufrichtung der Bundeswehr. Die Regierung muss als Nächstes eine weit gefasste Liste mit deutschen Schlüsseltechnologien erarbeiten. Auf diese Liste gehört zum Beispiel auch der Bau von Überwasserkriegsschiffen. Dann wäre der Auftrag zum Bau der neuen Fregatten MKS 180 nicht nach Holland, sondern nach Bremen, Hamburg oder Kiel gegangen.

Die Bundesregierung sollte das Recht auf nationale Vergabe auch auf den Bereich „Sicherung kritischer Infrastruktur“ anwenden. Cyberkampf und hybride Kriegsführung machen den Schutz von E-Werken, Wasserwerken und Krankenhäusern zum wesentlichen Sicherheitsinteresse Deutschlands.

Zusammenfassend: Erstens. Die Bundesregierung stellt in ihrem Entwurf verschämt fest, dass die Kernbereiche staatlicher Sicherheit nicht nach Brüssel, sondern hier nach Berlin gehören.

(Beifall bei der AfD)

Zweitens. Wenn die Bundesregierung die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr nicht zur Chefsache macht, wird auch dieser Entwurf nichts helfen. Die Erfahrung lässt wenig Hoffnung.

Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Für die SPD-Fraktion hat das Wort der Kollege Frank Junge.

(Beifall bei der SPD)

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Electoral Period 19
Session 143
Agenda Item Beschleunigte Beschaffung im Verteidigungsbereich
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