13.02.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 146 / Tagesordnungspunkt 14

Johannes HuberAfD - Adoptionsrecht

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Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Obwohl wir im Gesetzentwurf der Bundesregierung statt von verfestigter lieber von stabiler eheähnlicher Lebensgemeinschaft sprechen würden, können wir der Vorlage zustimmen, weil erstens die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in engen Grenzen umgesetzt wird und weil zweitens primär auf das Wohl des Kindes abgestellt wird. Eine Zustimmung der AfD heißt aber nicht, dass wir dadurch die Demokratie kaputtmachen oder die Bundeskanzlerin den Gesetzentwurf rückgängig machen muss.

(Beifall bei der AfD)

Den Antrag der FDP lehnen wir ab, weil uns sowohl eine weiter gehende Öffnung der Stiefkindadoption für alle nichtehelichen Paare als auch eine gemeinsame Adoption von fremden Kindern zu weit geht.

Der Antrag der Grünen wiederum möchte die Stiefkindadoption für lesbische Paare nicht etwa ermöglichen, sondern sie aus ideologischen Gründen direkt abschaffen. Nach Vorstellung der Grünen soll die biologische Mutter nach Gutdünken eine weitere Frau ohne eine entsprechende Überprüfung ihrer Eignung durch das Familiengericht

(Lachen bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

oder Jugendamt zur Co-Mutter ihres Kindes machen können. Dies soll über eine sogenannte Mutterschaftsanerkennung analog zur Vaterschaftsanerkennung erfolgen. Dabei verkennen sie nicht nur, dass der Gesetzgeber die rechtliche Fiktion der Vaterschaftsanerkennung geschaffen hat, weil davon auszugehen ist, dass im Regelfall der anerkennende Vater der wahre, der biologische Vater ist; die Grünen verkennen ebenso, dass Kinder aus einer Ehe zwischen Mann und Frau entstehen. Eine Co-Mutter hingegen kann niemals die biologische Mutter des Kindes sein. Sie bleibt bestenfalls ein juristisches Konstrukt. Tatsächlich entstehen Kinder aus der Verbindung von Mann und Frau, und das ist nicht verfassungswidrig, das ist Biologie.

(Beifall bei der AfD)

Die Grünen möchten die Stiefkindadoption abschaffen, weil sie die damit verbundene Überprüfung der Co-Mutter als unverhältnismäßig und mit 300 Euro als zu teuer ansehen. Liebe Grüne, ich muss Ihnen sagen, es ist unfassbar, dass Ihnen Kinder nicht einmal 300 Euro wert sind.

(Beifall bei der AfD – Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ihnen ist es auch herzlich egal, ob die Co-Mutter charakterlich geeignet ist, ein Kind zu adoptieren. Tatsächlich dient die Überprüfung nämlich nicht der Gängelung der Co-Mutter, sondern der Sicherstellung des Kindeswohls. Das Kindeswohl mag für Sie zweitrangig sein – für die AfD ist es aber nicht verhandelbar.

(Beifall bei der AfD – Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine Verdrehung von Tatsachen des Kindeswohls!)

Leider muss ich Ihnen sagen, dass Sie überhaupt einen zutiefst menschenverachtenden Blick auf Kinder haben.

(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!)

Sie möchten zukünftig rechtlich verbindliche Verabredungen zwischen zwei Frauen und dem Spender über noch nicht gezeugte Kinder zulassen. Das degradiert wiederum Kinder zum reinen Objekt, zur Verhandlungsmasse, und verletzt die Würde des Menschen.

(Ulli Nissen [SPD]: Die Würde des Menschen? Dass Sie davon reden! – Zuruf der Abg. Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

– Ja, darüber muss man reden. – Ist das Kind dann geboren und kommen jetzt Zweifel über seine tatsächliche Abstammung, möchte es etwa – wie 80 Prozent der anderen Spenderkinder – den biologischen Vater kennenlernen, wollen die Grünen ihm noch nicht einmal die Möglichkeit geben, ihn auch zu seinem rechtlichen Vater zu machen. Denn anders als die Möglichkeit der Vaterschaftsanfechtung, die Kinder aus heterosexuellen Beziehungen haben, sehen Sie dieses Anfechtungsrecht bei Frauenpaaren nicht vor. Sie haben also nicht nur ein Problem mit den Rechten der Kinder, sondern, aus meiner Sicht, auch mit den Rechten der Väter.

(Beifall bei der AfD – Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben einfach den Gesetzentwurf nicht verstanden! Lesen Sie noch einmal nach!)

Wenn sich einer dieser Väter für sein Kind interessiert, dann sprechen Sie von einem – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – „Samenspender“, der sich „nachträglich … in ihre Familie hineindrängt“. Das ist aus meiner Sicht eine zutiefst widerwärtige Ausdrucksweise, die Männer sogar entmenschlicht.

(Beifall bei der AfD – Lachen bei Abgeordneten der LINKEN – Gökay Akbulut [DIE LINKE]: Schlimmer geht’s nicht!)

Finden Sie – und das ist mein Rat zum Schluss – zurück zum Boden des Grundgesetzes und zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das feststellt, dass diejenigen, die einem Kind das Leben geben, von Natur aus grundsätzlich bereit und berufen sind, die Verantwortung für die Pflege und Erziehung zu übernehmen.

(Beifall der Abg. Franziska Gminder [AfD])

Wir erinnern uns kurz: Das sind immer noch Mann und Frau.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist für die Fraktion der CDU/CSU der Kollege Axel Müller.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7427611
Wahlperiode 19
Sitzung 146
Tagesordnungspunkt Adoptionsrecht
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