13.02.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 146 / Tagesordnungspunkt 14

Susann RüthrichSPD - Adoptionsrecht

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebende Eltern wünscht sich jedes Kind, und für die meisten Kinder ist das glücklicherweise auch der Normalzustand. Mit dem vorliegenden Gesetz ermöglichen wir es jetzt auch Kindern, deren Eltern nicht verheiratet sind, als adoptiertes Stiefkind wieder zwei sie umsorgende rechtliche Eltern zu haben, und das ist sehr gut für diese Kinder und für ihre Familien.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe jedoch auch einige Abers. Ich hätte mir ebenfalls gewünscht, dass wir das Thema Adoption in Gänze betrachten und umfassend zu einem modernen und zeitgemäßen Abstammungs- und Adoptionsrecht kommen; denn Kinder leben nun einmal in den verschiedensten Familienformen. Sie je nach dem Geschlecht der Eltern oder nach dem Familienstand unterschiedlich rechtlich abzusichern, das kann aus meiner Sicht nicht im Sinne des Kindeswohls sein. Drei Beispiele, bei denen ich weiteren Handlungsbedarf sehe, möchte ich Ihnen nennen.

Erstens. Man soll zwar nicht von sich auf andere schließen; ich tue das jetzt trotzdem mal. Ich bin mit meinem Mann nicht verheiratet. Wir haben drei Kinder. Für eine Adoption wären wir aber nicht gut genug; ein weiteres Kind könnte also nicht in unsere Familie kommen. Ich finde, wenn es im Sinne des zu adoptierenden Kindes ist, dann soll es auch in eine Familie ohne Trauschein kommen können.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zweitens. Dass eine nichteheliche Familie stabil ist, wird jetzt bei einer Dauer von vier Jahren angenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es soll schon Ehen gegeben haben, die kürzer gedauert haben. Wenn es also einen sozialen Elternteil gibt, der Verantwortung für das Kind übernehmen soll, warum legen wir dann die Hürde höher?

Drittens. Was gar nicht geht, ist, wenn es aufgrund dieser Vierjahresregel lesbischen Müttern noch schwerer gemacht würde, gemeinsam rechtliche Eltern zu werden. Ein Ehemann wird ja auch automatisch zum rechtlichen Elternteil, egal ob er der biologische Vater ist. Wenn wir den Zustand so, wie er jetzt ist, beibehalten, sehe ich darin eine geschlechtsspezifische Diskriminierung. Die verbietet das Grundgesetz.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen: Lassen Sie uns nicht wieder warten, bis das Verfassungsgericht uns zum Handeln zwingt! Allen Kindern, die mit dem heutigen Gesetz wieder zwei sie umsorgende, liebende rechtliche Eltern bekommen, wünsche ich alles Gute für ihre Zukunft.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Vielen Dank. – Letzter Redner in der Debatte ist der Kollege Paul Lehrieder für die Fraktion der CDU/CSU.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7427782
Wahlperiode 19
Sitzung 146
Tagesordnungspunkt Adoptionsrecht
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