Wolfgang Schäuble - Regelungen über die zulässige Miethöhe
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 20 a bis 20 c auf:
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Drucksache 19/17156
b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Canan Bayram, Daniela Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Robuste Mietpreisbremse einführen
c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen (24. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE
Bezahlbares Wohnen garantieren – Mieten deckeln, sozialen Wohnungsbau retten
Für die Aussprache wurde eine Dauer von 60 Minuten beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Dr. Eva Högl, SPD.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7427846 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 147 |
Tagesordnungspunkt | Regelungen über die zulässige Miethöhe |