Einen schönen guten Morgen! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen heute Morgen einen weiteren wichtigen Schritt im Mietrecht gehen und die Mieterinnen und Mieter stärken. Wir haben ein riesengroßes Problem insbesondere in den Ballungsräumen und in den Städten – mein Wahlkreis ist Berlin-Mitte; deswegen weiß ich sehr gut, wovon ich spreche –: Das ist der Anstieg der Mieten bei Neuvermietungen. Aus diesem Grund haben wir hier im Jahr 2015 mit Mehrheit die Mietpreisbremse beschlossen. Wir können jetzt, noch nicht ganz fünf Jahre danach, feststellen, dass sie wirkt. Der Anstieg der Mieten bei Neuvermietung hat sich verlangsamt.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU])
Das zeigt ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, das im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz erstellt wurde. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine gute Nachricht für Mieterinnen und Mieter.
Genau so wollen wir jetzt weitermachen. Die Mietpreisbremse hat zwei wesentliche Regelungen zum Gegenstand – daran möchte ich noch einmal erinnern –: Dort, wo die Wohnungsmärkte angespannt sind, wird der Anstieg der Mieten auf höchstens 10 Prozent eingedämmt. Ich finde, 10 Prozent ist immer noch viel,
(Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: Ja!)
aber immerhin haben wir uns darauf verständigt. Und: Die Mieterinnen und Mieter können die zu viel gezahlte Miete von ihrem Vermieter zurückverlangen.
Wir werden jetzt in zweierlei Hinsicht noch einmal tätig, indem wir die Mietpreisbremse einerseits zeitlich verlängern und andererseits verschärfen. Denn obwohl die Mietpreisbremse wirkt, ist das Problem immer noch vorhanden, dass die Mieten weiter steigen. Und die Konsequenz daraus ist, dass auch beim Mietspiegel die ortsüblichen Vergleichsmieten steigen. Deswegen haben wir uns darauf verständigt – ich bin dafür sehr dankbar –, dass wir die Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängern. Sie gilt dann bis zum 31. Dezember 2025 und kann weitere Wirkung entfalten.
Wir sehen das zum Beispiel in Berlin. Ich will jetzt nicht zu viele Zahlen nennen, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, ganz ohne Zahlen geht es nicht. Wir haben in Berlin eine Vergleichsmiete von etwas unter 7 Euro pro Quadratmeter. Aber wenn wir uns die Angebotsmieten anschauen, sehen wir, dass diese bei fast 10 Euro pro Quadratmeter liegen. Das ist natürlich ein Riesenunterschied. Genau da setzt die Mietpreisbremse an. Denn wir wollen verhindern, dass Menschen, wie wir in Berlin sagen, aus ihren Kiezen verdrängt werden. Das gilt auch für andere Städte und Ballungsräume. Und wir wollen vor allen Dingen auch ermöglichen, dass Menschen überhaupt erst eine bezahlbare Wohnung finden.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU])
Der zweite wichtige Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist, dass wir zu der Erkenntnis gekommen sind, dass wir die Mietpreisbremse an einem ganz wesentlichen Punkt verschärfen müssen, nämlich bei dem Rückzahlungsanspruch der Mieterinnen und Mieter gegenüber dem Vermieter oder der Vermieterin wegen zu viel entrichteter Miete. Dieser Anspruch gilt erst – das ist jetzt ein bisschen technisch, aber alle wissen, worum es geht – ab einer Rüge. Der Mieter oder die Mieterin muss also die Höhe der Miete rügen. Wir sagen jetzt, dass dann auch die seit Vertragsbeginn zu viel gezahlte Miete zurückverlangt werden kann. Denn häufig ist es so: Sie schließen einen Mietvertrag und wollen sich nicht als Allererstes mit dem Vermieter oder der Vermieterin anlegen. Deswegen haben wir gesagt: Wir verlängern jetzt diesen Zeitraum. Innerhalb von 30 Monaten muss gerügt werden. Dann kann die Miete auch für diesen Zeitraum von 30 Monaten, also ab Beginn des Mietverhältnisses, zurückverlangt werden.
(Ulli Nissen [SPD]: Super!)
Das ist ein ganz wichtiger und wesentlicher Schritt für die Mieterinnen und Mieter.
(Beifall bei der SPD)
Damit stärken wir sie.
Ich möchte mich an dieser Stelle, liebe Christine Lambrecht, ganz, ganz herzlich beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bedanken für einen guten Gesetzentwurf, dafür, dass wir hier im parlamentarischen Verfahren gut beraten konnten, für Hartnäckigkeit und Konsequenz. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön.
(Beifall bei der SPD)
Ich darf auch ankündigen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir noch mehr auf dem Zettel haben, was das Mietrecht angeht.
(Thorsten Frei [CDU/CSU]: Oh nein!)
Wir haben noch eine ganze Menge gemeinsam vereinbart. Wir wollen uns noch dem Gedanken widmen, die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen einzuschränken. Wir müssen uns noch einmal der Kündigung bei Eigenbedarf zuwenden; auch das ist ein riesengroßes Problem in den Städten. Wir wollen den Mietspiegel rechtssicher machen. Die Bezugsdauer haben wir ja schon von vier auf sechs Jahre verlängert.
Jetzt schaue ich einmal zum lieben Koalitionspartner: Wir müssen auch dringend etwas im Bereich der Gewerbemieten machen.
(Beifall der Abg. Ulli Nissen [SPD])
Denn wir sehen, dass viele verdrängt werden: Künstlerinnen und Künstler, Handwerksbetriebe, inhabergeführte Einzelhandelsgeschäfte. Deswegen ist das Thema Gewerbemiete eines, das wir, auch wenn es nicht im Koalitionsvertrag steht, auf die gemeinsame Agenda setzen sollten.
Ich möchte nicht schließen, ohne zu erwähnen, dass natürlich das Entscheidende bei der Frage der Mietpreise der Wohnungsbau ist. Deswegen intensivieren wir unsere gemeinsamen Anstrengungen, auch zusammen mit den Ländern, mit dem Ziel, dass noch mehr gebaut wird, damit sich der Wohnungsmarkt entspannt.
Ich glaube, es ist ein gutes Gesetz, das wir heute hoffentlich mit Mehrheit hier beschließen können. Ich freue mich, dass die Mietpreisbremse dann weiter wirkt.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Jetzt erteile ich das Wort dem Kollegen Udo Hemmelgarn, AfD.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7427847 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 147 |
Tagesordnungspunkt | Regelungen über die zulässige Miethöhe |