Friedrich StraetmannsDIE LINKE - Regelungen über die zulässige Miethöhe
Vielen Dank, dass ich die Möglichkeit habe, in einer Kurzintervention darauf einzugehen. – Sie haben die Zuständigkeitsfrage in den Mittelpunkt Ihrer Kritik am Berliner Mietendeckel gestellt. Ihnen ist sicherlich bekannt, dass die Zuständigkeit für das Wohnungswesen durch die Föderalismusreform wieder auf die Länder zurückverlagert wurde. Nach unserer Überzeugung – das ist unsere Rechtsauffassung – ist das, was der Berliner Mietendeckel darstellt, genau das, was im Rahmen des Föderalismus in der Zuständigkeit der Länder liegt, weil es sich nicht um materielles Zivilrecht, sprich: Mietrecht, handelt. Beim Wohnungswesen geht es darum, soziale Wohnverhältnisse in den Ländern zu schaffen. In der Tat ist das eine interessante rechtliche Frage. Dazu dürfen Sie demnächst auch einen Artikel von mir in einer entsprechenden juristischen Fachzeitschrift lesen,
(Zurufe von der CDU/CSU: Ah!)
in dem ich mich mit dieser Frage auseinandersetze.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)
Herr Kollege Luczak, Sie mögen darauf erwidern.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7427857 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 147 |
Tagesordnungspunkt | Regelungen über die zulässige Miethöhe |