Wolfgang Schäuble - Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen
Damit rufe ich den Zusatzpunkt 10 auf:
Einspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme gemäß § 39 der Geschäftsordnung
Das ist der Einspruch gemäß § 39 unserer Geschäftsordnung des Abgeordneten Jürgen Braun gegen einen in der letzten Sitzung erteilten Ordnungsruf. Der Einspruch wurde als Unterrichtung verteilt. Der Bundestag hat über den Einspruch ohne Aussprache zu entscheiden. Wir kommen also gleich zur Abstimmung. Wer stimmt für den Einspruch? – Wer stimmt dagegen? -
Wer enthält sich? – Halt, halt, halt. Sie sind nah daran, den nächsten Ordnungsruf zu kriegen,
weil Sie während der Abstimmung das nicht machen sollen.
Ich stelle jetzt erst einmal fest, dass der Einspruch gegen die Stimmen der AfD mit den Stimmen der übrigen Fraktionen zurückgewiesen ist.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7427867 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 147 |
Tagesordnungspunkt | Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen |