04.03.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 148 / Tagesordnungspunkt 4

Till MansmannFDP - Einsatz Minderjähriger in bewaffneten Konflikten

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das grundsätzliche Anliegen, das die Fraktion der Linken hier eingebracht hat, ist wichtig und, wenn wir bei der Sache bleiben, auch richtig. Zu Recht hat UN-Generalsekretär António Guterres die Liste der Länder, in denen Kinder zur Ausübung militärischer Gewalt gezwungen werden, eine „Liste der Schande“ genannt. Deutschland steht nicht auf dieser Liste.

Und da sind wir schon bei einem Kernpunkt Ihres Antrags: Leider verfestigt sich das Gefühl, dass es Ihnen nicht allein um die Kinder in Krisengebieten geht, sondern um ein ganz anderes innenpolitisches Anliegen: um das Asylrecht zum Beispiel oder eben um die Bundeswehr. Damit schießen Sie über das Ziel hinaus.

(Beifall bei der FDP)

Die Funktionalität unserer Bundeswehr hat ausdrücklich Verfassungsrang. Trotz dessen steht sie auch im Wettbewerb mit der freien Wirtschaft sowie sozialen und staatlichen Arbeitgebern. Gerade wir wollen doch, dass diese Bundeswehr zu jeder Zeit, auch in der Zukunft, in aller Breite in der Gesellschaft verankert ist. Der Vergleich, den Sie hier nahelegen, ist, finde ich, geschmacklos und ein Affront gegen alle Menschen in Deutschland, die sich für den Dienst zur Durchsetzung staatlicher Gewalt verpflichtet haben, nicht nur in der Bundeswehr, auch bei Polizei und Zoll.

(Beifall bei der FDP – Helin Evrim Sommer [DIE LINKE]: Ja, aber das kann man auch mit Volljährigen machen!)

Es wäre ja fast schön, wenn Sie hier Äpfel mit Birnen vergleichen würden, aber Sie wiegen hier Süßkirschen gegen Tollkirschen auf. Bei der internationalen Ächtung von Kindersoldaten geht es ausdrücklich darum, Kinder aus bewaffneten Konflikten herauszuhalten. Das ist in Deutschland definitiv und mit sauberen Regelungen ausgeschlossen, dafür sorgt unser freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat. Wer seinen jungen Leuten zutraut, mit 16 Jahren ein Landesparlament zu wählen, wie gerade jüngst in Hamburg, der kann ihnen mit 17 Jahren doch auch zutrauen, eine selbstbestimmte Entscheidung über eine Ausbildung zu einem komplexen Beruf zu treffen.

Junge Menschen dürfen in Deutschland ab 14 Jahren in religiösen Fragen selbst bestimmen, mit 16 Jahren ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten in die Organspende einwilligen oder ihr Testament verfassen. Das wollen wir auch bei der Berufswahl so machen.

Natürlich können wir an geeigneter Stelle über die richtigen Altersgrenzen sprechen. Solche Grenzen zu diskutieren und zu setzen, ist eine wichtige Aufgabe der Meinungs- und schließlich auch Rechtsbildung. Der hier angekoppelte Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen vertritt nicht in allen Punkten die Position, die wir Freie Demokraten vertreten, hält aber in der Sache das Maß, das der Antrag der Linken hier vermissen lässt. Im Kern geht es um das Unrecht, das weit über 200 000 Kindern in mindestens 19 Staaten weltweit geschieht; denn dort werden Kinder als Soldaten in bewaffnete Konflikte geschickt. Bitte verwässern Sie diese unglaublich traurige und wichtige Frage nicht mit falsch gesetzten Punkten in der innenpolitischen Diskussion. Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Kollege Mansmann. – Nächste Rednerin: für die Fraktion Die Linke Helin Evrim Sommer.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7431196
Wahlperiode 19
Sitzung 148
Tagesordnungspunkt Einsatz Minderjähriger in bewaffneten Konflikten
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