05.03.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 149 / Tagesordnungspunkt 33

Kersten SteinkeDIE LINKE - Abschließende Beratungen ohne Aussprache

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Sammelübersicht 487 geht es um eine Petition, der der Petitionsausschuss am 12. Februar dieses Jahres mit den Stimmen aller Fraktionen zugestimmt hat und die der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Gesundheit zur Erwägung überwiesen werden soll.

Mit der Petition beschwert sich die Petentin über ihre private Krankenversicherung aufgrund von Kürzungen der Kostenerstattung für die Operation des Grauen Stars. Es geht um Streitigkeiten im Zusammenhang mit der durchgeführten Laserbehandlung und deren Berechenbarkeit nach der Gebührenordnung für Ärzte. Der Augenarzt hatte die Behandlung als weitere eigenständige Leistung nach einer Ziffer der Honorarordnung berechnet, die von der Krankenkasse dann aber nicht anerkannt wurde.

Der Versicherer zweifelt die Notwendigkeit des Lasereinsatzes zwar nicht an, doch der Arzt hat mit einer falschen Ziffernangabe abgerechnet. Somit hat sich der Versicherer geweigert, die Kosten komplett zu erstatten. Hiermit ist die Petentin natürlich nicht einverstanden; denn sie trifft ja auch keine Schuld. Es geht in dem Fall einzig und allein um die Beurteilung privatärztlicher Honorarfragen bzw. die gebührenrechtliche Beurteilung einer durchgeführten Behandlung. Die Petentin ist vermutlich nicht gut beraten gewesen, und die Klinik will natürlich ihr Geld.

So hat nicht nur die Petentin, sondern auch der Petitionsausschuss mit Unverständnis auf die drastische Kürzung der Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung reagiert. Die Petentin legte einen ausführlich begründeten Widerspruch ein, doch auch dem wurde nicht stattgegeben.

Daraufhin wandte sich die Petentin an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, aber auch sie sah keine Veranlassung, zu handeln, und hat nur auf den Rechtsweg verwiesen. Das würde natürlich bedeuten, dass die Petentin teure privatjuristische Wege gehen müsste. Dabei besteht die Gefahr, dass sie auf den Kosten sitzen bleibt.

Der Petitionsausschuss hat den Einzelfall geprüft und festgestellt, dass zwar kein Fehlverhalten der Krankenkasse vorliegt, aber die Eingabe dennoch Anlass gibt, die Petition der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Gesundheit zur Erwägung zu überweisen, damit das Anliegen dort noch einmal überprüft und nach Möglichkeiten der Abhilfe im Sinne der Petentin gesucht wird; denn es kann doch nicht sein, dass medizinisch notwendige ärztliche Behandlungsmethoden nach dem neuesten Stand der Medizin wegen Unklarheiten bei der Kostenberechnung und ‑erstattung ausgeschlossen werden, wenn eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen des Petitionsausschusses um Zustimmung zu dem Votum des Petitionsausschusses.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Josef Oster [CDU/CSU])


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7431855
Wahlperiode 19
Sitzung 149
Tagesordnungspunkt Abschließende Beratungen ohne Aussprache
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