Jürgen PohlAfD - Arbeitszeitgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegen! Das Arbeitszeitgesetz ist fraglos und in erster Linie ein wichtiges soziales Schutzgesetz für die Arbeitnehmer; dieses Gesetz hat sich insgesamt bewährt.
Allerdings – und das räumen wir ein – sollte man im Rahmen der Tarifautonomie prüfen, ob man nicht im Hinblick auf spezielle Situationen, wie zum Beispiel bei saisonalen oder branchenbedingten Gründen, etwas ändern, etwas Staub aus dem Gesetz blasen muss.
Die AfD, die neue Volkspartei, die Partei der kleinen Leute,
(Lachen des Abg. Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU])
bekennt sich ausdrücklich zum Schutz des Arbeitnehmers, und ich bin froh, dass wir die kleinen Leute vertreten – nicht dass wir Gefahr laufen, erschossen zu werden, weil wir zu den reichen ein Prozent gehören,
(Heiterkeit und Beifall bei der AfD)
oder in den Gulag geschickt zu werden.
Die AfD bekennt sich aber auch ausdrücklich zu solchen Vorschriften, die notwendig sind, um flexible Anpassungen der Arbeitszeit für alle Beteiligten zu ermöglichen. Dafür sind den Tarifpartnern im Rahmen der Tarifautonomie Regelungskompetenzen zu geben. Damit können sie in ihren Branchen Regelungen treffen.
Flexibilität in der Arbeitszeit ist grundsätzlich nichts Verwerfliches; sie trägt unter anderem auch zum Schutz der Arbeitsplätze bei, dies insbesondere im Tourismus oder bei Kleinbetrieben.
Bei der Definition und bei der Gestaltung der Arbeitszeit geht es nicht nur um den zeitlichen Umfang, sondern auch um Beginn und Ende sowie um die Lage der täglichen Arbeitszeit. Bei all diesen Fragen steht nicht der Gesetzgeber, sondern stehen vor allem die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer in der Verantwortung.
Ich weise noch einmal darauf hin, dass bei Fragen der Arbeitszeit bereits heute die Betriebsräte ein Mitwirkungs- und ein Mitspracherecht haben.
(Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Das heißt „Mitbestimmung“!)
Das Rad muss also nicht neu erfunden werden. Eine Reglementierung gewissermaßen bis zum letzten Punkt und Komma lehnen wir ab.
(Beifall bei der AfD – Dr. Matthias Zimmer [CDU/CSU]: Klar: Mit Grammatik habt ihr es nicht!)
Aber ich sage Ihnen: Unter der Prämisse einer Schutzfunktion soll ein modernes Arbeitszeitgesetz flexible Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung zulassen, die von den Arbeitnehmern auch überwiegend gewünscht werden. Nicht immer steht hinter dem Wunsch nach Flexibilisierung auch, dass der Arbeitnehmer im betrieblichen Tagesablauf benachteiligt werden soll.
Insgesamt sind ordentliche Regelungen zur Arbeitszeiterfassung in den deutschen Betrieben gegeben, Vertrauensarbeitszeit ist üblich geworden. Wir brauchen nicht mehr. Folgerichtig hat der EuGH in seinem Urteil auch nur die spanische Situation gerügt und nicht die deutsche.
(Beifall bei der AfD – Kerstin Tack [SPD]: Hä? – Susanne Ferschl [DIE LINKE]: Was ist das denn? Unglaublich!)
Gleichwohl gibt es Handlungsbedarf im Rahmen des Arbeitszeitrechtes. – Ich bin froh, dass ich nicht zu diesem einem Prozent gehöre. Sie sind ja heute wieder so verbittert – nicht dass mir hier etwas passiert.
(Beifall bei Abgeordneten der AfD)
– Für die Zuschauer zu Hause: Die PDS, die Kommunisten, wollen jetzt ein Prozent der Reichen erschießen oder in den Gulag stecken, um sie dort arbeiten zu lassen.
(Uwe Kekeritz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ha, ha, ha! – Leni Breymaier [SPD]: Tata, tata, tata! – Kai Whittaker [CDU/CSU]: Sie wollen Flüchtlinge an der Grenze erschießen!)
Wir kommen zurück zur Arbeitszeit. Es gibt Handlungsbedarf im Arbeitszeitrecht. Zum Beispiel ist es üblich, dass wir im Handwerk die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bereits anrechnungsfähig gestalten. Hier ist Bedarf für die Industrie gegeben. Derartige Aspekte sollten aber primär in den Tarifverträgen geregelt werden. Öffnungsklauseln tragen dazu bei, dass Betriebspartner für ihren Verantwortungsbereich zu vernünftigen Lösungen kommen. Dazu ist es erforderlich, dass eine wesentlich höhere Tarifbindung sowohl für Betriebe und Unternehmen wie auch für die Beschäftigten erreicht wird. Hier braucht es jetzt keine linken Lobbyverbände – wie die Gewerkschaften heute aufzufassen sind –, sondern funktionierende, schlagkräftige Gewerkschaften
(Beifall bei der AfD – Lachen bei Abgeordneten der LINKEN)
wie zum Beispiel AidA, die neue Gewerkschaft der solidarischen Patrioten.
Ich bedanke mich bei Ihnen und wünsche jetzt Zeit zum Überlegen.
(Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Vielen Dank. – Als Nächste spricht für die Fraktion der SPD die Kollegin Gabriele Hiller-Ohm.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7432411 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 149 |
Tagesordnungspunkt | Arbeitszeitgesetz |