05.03.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 149 / Tagesordnungspunkt 19

Martin HessAfD - Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung

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Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kollegen! Der Regierungsentwurf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen ist dringend nötig; denn Innentäter mit besonderem Zugang zu Einrichtungen und Abläufen des Luftverkehrs sind eine der größten Bedrohungen der zivilen Luftfahrt. Angesichts der seit vielen Jahren bestehenden Bedrohungslage ist allerdings verwunderlich, dass diese Sicherheitslücke erst jetzt geschlossen wird. Aber wie sagt man so schön: Besser spät als nie.

(Beifall bei der AfD)

Völlig verantwortungslos ist allerdings, dass Sie die Anregungen des Bundesrates nicht umgesetzt haben. Natürlich muss die Identität von Passagieren vor dem Einsteigen in ein Flugzeug zwingend festgestellt und auch mit den Buchungsdaten abgeglichen werden. Bei Ihrem Entwurf fehlt eine solche Regelung. Deshalb ist es weiterhin möglich, dass Personen ohne vorherige Identifikation ein Verkehrsflugzeug besteigen. Angesichts der katastrophalen Folgen, die sich daraus ergeben können, ist diese Gesetzeslücke inakzeptabel. Sie setzen unsere Bürger damit einem nicht hinnehmbaren Risiko aus. Sorgen Sie endlich für umfassende Sicherheit im Luftverkehr, und verankern Sie diese Identitätsprüfung im Gesetz!

(Beifall bei der AfD)

Nun zur FDP. Mit Ihrem Antrag zeigen Sie wieder einmal: Die FDP ist keine Partei der inneren Sicherheit, sondern eine Klientelpartei, nicht nur für Hoteliers, sondern jetzt auch für Privatpiloten.

(Widerspruch des Abg. Dr. Marco Buschmann [FDP])

Wer angesichts der massiven Gefahrenlage ernsthaft fordert, Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten und Luftsportler gänzlich abzuschaffen, der negiert ernstzunehmende Bedrohungsszenarien und disqualifiziert sich damit selbst. Denn auch relativ leichte Sportflugzeuge können in den Händen von unzuverlässigen Personen massiven Schaden anrichten. Ein Terrorist könnte zum Beispiel in den Anflugsektor eines Verkehrsflughafens einfliegen mit dem Ziel, einen Airbus zu rammen. Hunderte Tote wären die Folge. Daran sieht man doch ganz deutlich: Sie wollen hier pure Interessenpolitik für Privatpiloten auf Kosten der Sicherheit unserer Bürger betreiben.

(Beifall bei der AfD – Manuel Höferlin [FDP]: Er hat keine Ahnung!)

Das sieht man schon daran, dass Sie die Zuverlässigkeitsüberprüfung beibehalten wollen, wenn es um das Personal der Flugsicherung geht, um die Loader, die Koffer ein- und ausladen, oder um die Leute der Flughafenfeuerwehr. Diese hart arbeitenden Menschen gehören offensichtlich nicht zur Klientel der FDP.

(Beifall bei der AfD)

In Anlehnung an einen Ihrer Wahlslogans gilt für die AfD: Sicherheit first, Privilegien second. Es hat gute Gründe, dass der Gesetzgeber alle Personen, die regelmäßig Zugang zu den Sicherheitsbereichen eines Flughafens haben, auf ihre Zuverlässigkeit überprüft. Das muss auch so bleiben. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.

(Beifall bei der AfD)

Auch die Grünen haben einen Antrag kurzfristig dazugestellt. Darin spielen sie wieder mit irrationalen Ängsten vor Legalwaffenbesitzern und missbrauchen dabei den Amoklauf von Hanau. Dabei hat dieses abscheuliche Verbrechen doch eines ganz klar gezeigt: Wir brauchen keine erneute Verschärfung des Waffengesetzes, sondern eine Verbesserung der Kommunikation zwischen allen öffentlichen Stellen in Deutschland, damit vollzugsrelevante Erkenntnisse auch die zuständige Behörde erreichen.

(Beifall bei der AfD)

Der Generalbundesanwalt hätte alarmiert sein müssen, als er das rassistische Pamphlet eines offenkundigen Psychopathen erhielt. Er hätte über dieses Schreiben selbstverständlich die örtlich zuständigen Sicherheitsbehörden informieren müssen, damit diese weitere Schritte zur Gefahrenabwehr einleiten. Dass hier keine Kommunikation erfolgt ist, zeigt doch ganz offenkundig, dass in diesem Bereich so schnell wie möglich gehandelt werden muss.

(Beifall bei der AfD)

Fakt ist: Wir haben kein gesetzgeberisches Defizit im Waffenrecht, sondern ein Kommunikations- und Vollzugsdefizit bei den Behörden. Wäre die zuständige Waffenbehörde informiert worden, dann hätte sie bereits nach derzeit geltendem Recht die Waffenbesitzkarte des Täters widerrufen oder zurücknehmen müssen. Also, liebe Grüne, hören Sie endlich auf mit diesem ständigen Ruf nach der Verschärfung des Waffenrechts! Das ist billiger Populismus und löst die wahren Probleme nicht. Deshalb werden wir auch Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD spricht als Nächster der Kollege Mahmut Özdemir.

(Beifall bei der SPD)

Personen

Dokumente

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7432421
Wahlperiode 19
Sitzung 149
Tagesordnungspunkt Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung
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