05.03.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 149 / Tagesordnungspunkt 19

Mahmut ÖzdemirSPD - Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir verabschieden heute ein Gesetz, das ein sehr wichtiger Baustein für die Luftsicherheit ist. Wir schreiben ins Gesetz höchste Anforderungen an die Zuverlässigkeit derjenigen hinein, die ihren Dienst im Luftverkehr oder in der Luftverkehrswirtschaft verrichten, indem wir das Luftsicherheitsgesetz, das Bundeszentralregistergesetz und die Strafprozessordnung verändern.

Diese Veränderungen führen zu mehr und höchster Sicherheit in unserer Luftfahrt und machen uns zum europäischen Vorreiter in Sachen Sicherheitsstandards. Zweck des Gesetzes ist es, vom Reinigungsbetrieb bis ins Cockpit nur Personen in die verletzlichen Sicherheitsbereiche unserer Flughäfen und der Luftverkehrswirtschaft zu lassen, die strafrechtlich unbescholten und zweifelsfrei rechtstreu sind. Das wird durch eine verbesserte Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden geschehen.

Der so erzeugte Informationsaustausch hat das Ziel, die Zuverlässigkeit der Beschäftigten im Luftverkehr zu bewerten. Erkenntnisse aus polizeilichen, aber eben auch aus staatsanwaltschaftlichen Quellen führen zu der Zuverlässigkeitsentscheidung als Ergebnis einer umfassenden Gesamtwürdigung – ein Ergebnis, das Zweifel an einer persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Antragstellern im Idealfall auf ein Mindestmaß reduziert. Nur so verringert man die Gefahr, dass Täter von innen, aus dem Betrieb heraus, die Luftsicherheit schädigen können.

Die Errichtung und die gemeinsame Führung eines Luftsicherheitsregisters zusammen mit den Ländern als zentraler Erkenntnisspeicher erleichtern diesen Austausch. Der Zugriff auf das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister und der Abgleich vervollständigten die Prognoseentscheidung für Antragstellerinnen und Antragsteller, ob diese Person zuverlässig genug ist, in sensiblen Bereichen des Luftverkehrs tätig zu werden.

In der Anhörung haben wir Sozialdemokraten diese Regelung und diesen Zugriff auf das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister sehr sorgfältig geprüft, weil wir der Überzeugung waren, dass angesichts eines eingeleiteten Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft im Zuge einer Erlaubniserteilung sehr deutlich und sehr präzise darauf geachtet werden muss, dass die Unschuldsvermutung stets gilt, dass wir niemandem einfach voreilig aufgrund eines Eintrags in dieser Datei eine solche Erlaubnis verweigern. Es ist eben nur eine von vielen Erkenntnisquellen, und deshalb halten wir Sozialdemokraten diese Änderung auch für tragbar.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Dieses Gesetzgebungsverfahren offenbart aber auch, wie andere Fraktionen in diesem Hause es mit der Luftsicherheit halten und wie sie sie gewährleisten wollen. Nehmen wir uns einmal den gerade angesprochenen Antrag der FDP vor. Sie fordern die Abschaffung der Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten. Ihre Haltung ist klar und einfach: Wer als Privatpilot das notwendige Kleingeld hat, soll von der Sicherheitsüberprüfung freigestellt werden, während die Reinigungskräfte am Flughafen komplett durchleuchtet werden müssen. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Ich finde es dreist, hier so einen Antrag zu stellen.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Sie vertrauen in der Konsequenz gutbetuchten Privatpiloten mehr und stellen so ausschließlich die Flughafenbeschäftigten unter Generalverdacht. Ich weiß jetzt nicht, ob Sie die Hoteliers so sehr verprellt haben, dass Sie jetzt Ihr Heil bei den Privatpiloten suchen; aber wir werden das auf jeden Fall ablehnen.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Simone Barrientos [DIE LINKE] – Dr. Marco Buschmann [FDP]: Haben Sie das in der Juso-Dialektikschulung gelernt, oder glauben Sie das wirklich?)

Wir Sozialdemokraten wachen schließlich über einen Staat, der Sicherheit für alle nicht am Geldbeutel bemisst.

Zusammenfassend: Für uns ist dieser Gesetzentwurf der erste Abschluss von zwei weiteren Bausteinen, die aus unserer Sicht noch kommen mögen und kommen sollen – ich möchte hier noch mal die Initiative von Boris Pistorius aus Niedersachsen ansprechen –, damit wir am Ende des Tages wissen, wer tatsächlich an Bord eines Flugzeugs ist und ob diese Person, die im Flugzeug sitzt, auch tatsächlich die Person ist, die auf der Bordkarte namentlich erwähnt ist.

Der dritte und letzte Baustein aus unserer Sicht ist jedoch – das ist im Koalitionsvertrag verankert; da werde ich die Union sehr deutlich in die Pflicht nehmen –, dass wir mehr staatliche Verantwortung in den Sicherheitskontrollen haben müssen und haben werden. Die Privatisierung, die Beleihung ist gescheitert. Wenn wir Sicherheit wollen, dann müssen wir das mit eigenen staatlichen Kräften machen. Wir als Sozialdemokraten werden auch diese beiden Initiativen nicht zuletzt mit einer Anhörung am 20. April für den ID-Check mit der Bordkarte und mit einem weiteren gesetzgeberischen Verfahren hinsichtlich der Rückverstaatlichung der Sicherheitskontrollen durchsetzen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

In diesem Sinne: Ich bitte Sie um Zustimmung für den Gesetzentwurf der Koalition und um Ablehnung des Klientelantrags von der FDP.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Als Nächster spricht für die FDP der Kollege Manuel Höferlin.

(Beifall bei der FDP)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7432422
Wahlperiode 19
Sitzung 149
Tagesordnungspunkt Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung
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