Manuel HöferlinFDP - Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Menschen, die tagtäglich im Luftverkehr unterwegs sind, haben einen Anspruch auf Sicherheit, und das ist uns wichtig. Im vorliegenden Gesetzentwurf schießen aber einige Regelungen über das Ziel hinaus; es wurde schon angesprochen, allerdings etwas anders gesehen.
Es geht zum Beispiel um die Abfrage des Registers für Strafverfahren. In diesem Register werden unabhängig vom Ausgang des Verfahrens die Vorgänge und Anzeigen gespeichert, die dort bearbeitet werden, und auch wenn jemand freigesprochen wird, werden am Ende dort Daten vorgehalten. Wenn dann aber der Verdacht zu einem Berufsverbot führt, ist das nicht hinnehmbar.
Allein durch die vielen dort eingestellten Verfahren, die es möglicherweise jetzt durch Ihr Netzwerkdurchsetzungsgesetz und dessen Automatismus gibt, könnte es sein, dass Äußerungen, zum Beispiel bei Facebook, dazu führen, dass die Zuverlässigkeit infrage gestellt wird. Meine Damen und Herren, das ist unverhältnismäßig; deswegen lehnen wir das ab.
(Beifall bei der FDP)
In die ZÜP fließen zum Beispiel auch Informationen der Nachrichtendienste ein. Details dazu können den Betroffenen aber nachher aus Sicherheitsgründen nicht mitgeteilt werden. Auch das ist rechtsstaatlich sehr problematisch. Es gibt dann möglicherweise keinen Rechtsweg; deswegen können wir dem nicht zustimmen.
Es gibt immer noch den Versuch von Ihnen, die Sportpiloten, die Privatpiloten – als einziges Land in der ganzen EU – einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen,
(Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD]: Wir setzen den höchsten Sicherheitsstandard!)
und das hat nichts mit Berufsgruppen oder Klientel zu tun. Vielleicht gehen Sie mal in den Luftsportverein vor Ort und gucken sich an, was dort bei den Motorseglern, bei der Jugend gemacht wird; das ist der Nachwuchs im Fliegerbereich.
Nicht nur wir sehen das ja so. Selbst der Bundesrat, an dem Sie oder Sie beteiligt sind oder waren, hat 2016 die Abschaffung der Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten gefordert. Denn die EU schreibt nur vor, dass Menschen, die in der gewerblichen Luftfahrt tätig sind, zu überprüfen sind, nicht die Privatpiloten, nicht die Luftsportler. Sie gehen einen Sonderweg, und die Europäische Union klagt deshalb zu Recht vor dem EuGH gegen Deutschland.
(Beifall bei der FDP – Dr. Marco Buschmann [FDP]: So ist es! Wir sind gute Europäer!)
Sie behandeln letztlich Ungleiches gleich, und Sie behandeln Gleiches ungleich. Sie behandeln nämlich Berufspiloten und Bodenpersonal, das tagtäglich beruflich im Sicherheitsbereich von großen Flughäfen arbeitet, wie den Hobbymotorsegler, der in seinem ganzen Leben vielleicht ein- oder zweimal auf einem Flugplatz ist, meine Damen und Herren, und Sie behandeln den Hobbypiloten aus Saarbrücken und Straßburg – – aus Saarbrücken und Stuttgart genau so wie den – – Sie behandeln ihn anders als den Piloten aus Salzburg zum Beispiel.
(Josef Oster [CDU/CSU]: Ja, wie denn jetzt?)
Das heißt, wenn ich im EU-Ausland kurz hinter der Grenze eine Pilotenlizenz habe, dann muss ich nicht überprüft werden; wenn ich aber in Deutschland eine Pilotenlizenz habe, muss ich überprüft werden – und das, obwohl genau die Piloten, die nur wenige Kilometer hinter der Grenze ihre Lizenz bekommen, die gleichen Sicherheitsbereiche betreten und die gleichen Lufträume befliegen dürfen und auch genauso – ich will gar nicht sagen – nah an die Airbusse und die großen Flugzeuge rankommen können wie die anderen mit ihrer Lizenz aus Deutschland.
Deshalb: Hören Sie endlich auf, die deutschen Hobbypiloten unter Generalverdacht zu stellen. Sie sind keine Gefahr. Schaffen Sie die ZÜP bitte ab.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der FDP)
Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege André Hahn für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7432423 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 149 |
Tagesordnungspunkt | Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung |