06.03.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 150 / Tagesordnungspunkt 29

Jochen HaugAfD - Änderung des THW-Gesetzes

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Deutschland hat ein weltweit einzigartiges System des ehrenamtlich getragenen Bevölkerungsschutzes. Teil dieses Systems ist das Technische Hilfswerk. Mit seinen über 80 000 Freiwilligen steht das THW bei Einsätzen im In- und Ausland zur Verfügung. Es schützt das menschliche Leben, die körperliche Unversehrtheit und bedeutsame Sachgüter.

Beim Sturmtief „Sabine“ Anfang Februar waren 1 800 THW-Kräfte im Einsatz. Helfer aus allen THW-Landesverbänden sicherten Dächer, räumten umgestürzte Bäume von Straßen und gewährleisteten die Notstromversorgung. Zwei Wochen später stabilisierten 200 THW-Helfer den Elbdeich in Hamburg-Blankenese und schützten dadurch ein Naturschutzgebiet vor der Überflutung. Aktuell befindet sich eine Erkundungsmission des THW in Samos zur Unterstützung des dortigen Flüchtlingshotspots. Das THW steht außerdem zur Bekämpfung des Coronavirus zur Verfügung. Zwar leistet das THW keine medizinische Hilfe; Einsatzoptionen können aber zum Beispiel Sicherungs- oder Infrastrukturmaßnahmen sein.

Die Konzeption des ehrenamtlich getragenen Zivil- und Katastrophenschutzes hat sich bewährt. Das THW genießt sowohl in unserem Land als auch international hohes Ansehen. Die Ehrenamtlichen des THW opfern viele Stunden ihrer Freizeit, um für den Ernstfall gewappnet zu sein und Schaden von der Bevölkerung abzuwenden. Umso mehr bedarf es der Würdigung dieses ehrenamtlichen Engagements. Daher sei an dieser Stelle allen Helfern des THW ausdrücklich gedankt.

(Beifall bei der AfD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die moderate Ausdehnung der Freistellungsmöglichkeiten für Ehrenamtliche, die Herr Mayer gerade angesprochen hat, unterstützen wir. Durch die Erweiterung der Regelung auf die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft soll eine lückenlose Einsatzfähigkeit gewährleistet werden. Allerdings hätten wir uns auch eine Änderung der Erstattungsregelungen für weitergewährtes Arbeitsentgelt zugunsten der Arbeitgeber gewünscht. Für die Ehrenamtlichen des THW ist neben der gesellschaftlichen Anerkennung besonders die Akzeptanz und Unterstützung durch die Arbeitgeber bedeutsam. Diese müssen im Einzelfall auf Leistungsträger verzichten. Die Arbeitgeber sollten daher vollständig, das heißt für jede freigestellte Stunde und nicht erst ab einem bestimmten Schwellenwert, entschädigt werden.

Zum Abschluss sei gesagt: Diese Novellierung des THW-Gesetzes kann nur ein erster Schritt sein. Krisen und Katastrophen nehmen weltweit zu. Es gibt vielfältige Gefahren wie den internationalen Terrorismus oder die Verletzlichkeit kritischer Infrastrukturen. Das THW als wichtige Ressource für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wird mehr denn je gebraucht. Allerdings zeichnet sich beim THW ein Rückgang der ehrenamtlichen Helfer ab. Insbesondere die Nachwuchszahlen sind rückläufig.

(Marian Wendt [CDU/CSU]: Aber gerade nicht! – Christoph Bernstiel [CDU/CSU]: Stimmt nicht!)

– Ich habe mir die aktuellen Zahlen heute Nacht extra noch mal angeschaut. In den letzten Jahren gab es einen kontinuierlichen, wenn auch leichten Rückgang. Vor allem ist die Sorge von THW-Verantwortlichen, dass sich das in den nächsten Jahren verstärken könnte.

Zudem brach dem THW durch die Aussetzung der Wehrpflicht die beste Nachwuchsgewinnung in Form des Ersatzdienstes weg. Zur Gewinnung von Jugendlichen braucht es daher eine positive bundesweite Imagekampagne. Darüber hinaus sind für das THW eine technisch moderne Ausstattung und eine gute Aus- und Fortbildung unerlässlich. Hier dürfen keine Kosten gescheut werden. Deutschland war im Katastrophenschutz immer ein international anerkanntes Vorbild. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass dies so bleibt.

Danke schön.

(Beifall bei der AfD – Christoph Bernstiel [CDU/CSU]: Machen wir doch!)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Kollege Sebastian Hartmann, SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7432551
Wahlperiode 19
Sitzung 150
Tagesordnungspunkt Änderung des THW-Gesetzes
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta