Sandra Bubendorfer-LichtFDP - Änderung des THW-Gesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den hohen Stellenwert des THW für das reibungslose Funktionieren unseres Zusammenlebens haben wir alle vor ein paar Wochen wieder vor Augen geführt bekommen. Als uns das Sturmtief „Sabine“ noch in Atem hielt, sorgten bereits mehr als 1 400 THW-Helferinnen und -Helfer für die Bekämpfung der Auswirkungen: nicht nur mit der Beratung von Einsatzleitungen oder der Räumung von Straßen, sondern vor allem mit bedingungslosem Einsatz und Zusammenhalt. Zahlreiche Lagen – teils weltweit – zeigen deutlich die Unverzichtbarkeit dieses Engagements.
Die Bedeutung ehrenamtlichen Einsatzes tritt fatalerweise zu oft hinter die Brisanz der Katastrophen zurück. Was dann nur bleibt, ist die erfolgreiche Bewältigung als Ergebnis. Was aber fehlt, ist der Blick dafür, dass dieses Ergebnis ohne die Aufopferung der Helferinnen und Helfer unmöglich gewesen wäre.
(Beifall bei der FDP)
Daraus erwächst eine Verantwortung für uns, die Verantwortung, dem Ehrenamt umfassende Unterstützung entgegenzubringen. Ich verstehe das als Ausdruck eines Mindestmaßes anerkennender und aufblickender Würdigung. Nahezu jeder Mitarbeiter des THW – 99 Prozent – fungiert im Ehrenamt.
Wir als Freie Demokraten unterstützen die neuen Regelungen im THW-Gesetz selbstverständlich. Die Neuerungen erfolgen nicht nur zum Zwecke der Effektivitätssteigerung, sondern sie sind vor allem Ausdruck des dringenden politischen Wunsches, das ehrenamtliche Engagement noch attraktiver zu gestalten.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Und das funktioniert nur über Rahmenbedingungen. Diese müssen so attraktiv sein, dass aus der hohen Motivation keine Frustration wird.
(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Marian Wendt [CDU/CSU])
Einzig einen Punkt des Bedenkens will ich aufführen. Dass nun das Wort „Dienste“ für die Freistellungsvoraussetzungen maßgeblich sein wird, birgt leider auch die Gefahr des Missbrauchs. Die Auslegung dieses juristisch unbestimmten Begriffs muss verantwortungsbewusst erfolgen. Die Freistellung von Facharbeitern in kleineren Betrieben, wie dem Tischlereibetrieb von nebenan, bedeutet oft keineswegs unerhebliche Einschränkungen des laufenden Geschäfts. Es muss daher auch eine enge Abstimmung mit den Arbeitgebern erfolgen – im Sinne der Gesellschaft und zum Wohle aller.
Bei einem gewissenhaften Umgang ist die Neuregelung ein Gewinn für das Ehrenamt. Sie ist ein deutliches Zeichen der Anerkennung,
(Beifall bei der FDP)
und zwar für eine Arbeit, die zu oft ohne die gebührende Wertschätzung in der Öffentlichkeit für uns alle geleistet wird.
Ich bedanke mich persönlich und im Namen meiner Fraktion in diesem Zusammenhang ganz besonders bei allen Mitarbeitern des THW, aber auch bei allen ehrenamtlich Engagierten dieses Landes. Ich freue mich, sie auch weiterhin mit starker Stimme in diesem Hause zu unterstützen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Vielen Dank, Frau Kollegin Bubendorfer-Licht. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. André Hahn, Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7432553 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 150 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des THW-Gesetzes |