06.03.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 150 / Tagesordnungspunkt 30

Robby SchlundAfD - Schutz vor Konversionsbehandlungen

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Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Gäste auf den Rängen! Konversion, lateinisch „conversio“, bedeutet so viel wie Umkehr. Genau um Umkehr geht es bei einer sexuellen Umorientierungstherapie, auch Homoheilung genannt. Rund 7,4 Prozent der Deutschen sind nicht heterosexuell, wobei die Dunkelziffer unbekannt ist. Homosexualität zum Beispiel ist infolge wissenschaftlichen Disputes aus der Liste der Krankheiten entfernt wurden.

(Zuruf von der LINKEN: Zu Recht!)

Homosexualität ist vielmehr eine sexuelle Orientierung, zu Recht; denn Homosexualität ist keine Krankheit, und was keine Krankheit ist, das kann man auch nicht heilen. Homotherapien sind also weder zeitgemäß noch hilfreich.

Schon heute werden Konversionstherapien strafrechtlich verfolgt und durch verschiedene Arzt- und Psychotherapeutenverbände verboten. Unsere Fraktion sieht somit die aktuell bestehende Rechtslage als ausreichend an. Dort, wo eine Regelung sinnvoll wäre, nämlich bei Kindern und Jugendlichen, fehlen wichtige Impulse; denn Minderjährige sind weiterhin eben nur bedingt geschützt.

Im Grunde genommen ist Ihr Gesetzentwurf, Herr Spahn – er ist gar nicht da –, ein Schaufensterantrag, der vor allem eines ist: ideologisch geprägt. Das sieht man darin, dass Trans- und Homosexualität in einen Topf geworfen wird. Dadurch entsteht noch mehr Verwirrung unter den Bürgern dieses Landes, vor allem unter den 90 Prozent, die heterosexuell sind; denn Transsexuelle zum Beispiel wünschen entsprechende Behandlungen wie Operationen und Hormonbehandlungen.

Schauen wir auf ein weiteres Problem: das öffentliche Werbeverbot, das Sie fordern. Ja, da gehen wir gerne mit. Doch dann sollten wir auch konsequent für ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche plädieren. Es kann ja von einigen hier im Hohen Hause gar nicht laut genug geschrien werden, wenn es um die Auslöschung werdenden menschlichen Lebens geht. Was ist das für eine Doppelzüngigkeit, meine Kollegen!

(Beifall bei der AfD)

Für unsere Fraktion steht der Erhalt des Lebens, natürlich mit dem gesellschaftserhaltenden und fruchtbaren Leitbild der traditionellen Familie mit Mama und Papa und deren Kindern, im Vordergrund.

(Beifall bei der AfD)

Dennoch: Es sollte jeder mit seiner sexuellen Orientierung glücklich werden. Aber statt Überregulierungen und öffentliches Zurschaustellen muss mit der Sexualität eines jeden Menschen viel ehrlicher, sensibler und vor allen Dingen intimer umgegangen werden.

(Beifall bei der AfD – Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wo ist Frau Weidel? Ist sie gar nicht da?)

Denn Intimität ist, wie der Name schon sagt, etwas zutiefst Privates, und dort gehört sie auch hin.

Wir finden, dass die aktuelle gesetzliche Rechtslage vollkommen ausreichend ist und der Gesetzentwurf zu stark ideologisch und populistisch geprägt ist. Die AfD-Fraktion wird sich enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Dagmar Ziegler [SPD]: Was sagt denn Frau Weidel dazu?)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Hilde Mattheis, SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7432562
Wahlperiode 19
Sitzung 150
Tagesordnungspunkt Schutz vor Konversionsbehandlungen
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