11.03.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 151 / Zusatzpunkt 1

Albrecht GlaserAfD - Aktuelle Stunde - Wahlrechtsreform

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Frau Vizepräsidentin, herzlichen Dank, dass Sie mir die Chance geben, das Wort zu ergreifen. Ich muss es ergreifen, weil der Kollege Grötsch, der, wenn ich das recht sehe, nicht mehr da ist – –

(Carsten Schneider [Erfurt] [SPD]: Der ist jetzt im Parlamentarischen Kontrollgremium!)

– Ich will das akzeptieren. Ich darf ansonsten feststellen: Auch Herr Kollege Frieser ist, glaube ich, nicht mehr da; vielleicht werden die Stilfragen doch nicht so ernst genommen. Aber diese Erklärung nehme ich natürlich gerne an.

Trotzdem darf ich festhalten: Der Kollege Grötsch hat vorhin hier behauptet, in der Schäuble-Kommission, bei der es um die Wahlrechtsreform ging, hätte ich in befriedigender Art keine Erklärungen über das Modell abgeben können, das die AfD im Dezember 2018 vorgestellt hat.

(Marc Henrichmann [CDU/CSU]: Heute auch nicht! Da warten wir die ganze Zeit drauf!)

Er hat das mit einer, sagen wir einmal, missbilligenden Bemerkung gemacht, so nach dem Motto: Der Glaser hat selber nicht verstanden, was er da gesagt hat. – Das ist schon der Ungeheuerlichkeit zu viel. Ich habe mir deshalb also erlaubt, den Begriff „Lügner“ zu nehmen; den will ich nicht noch einmal verwerten. Aber ich stelle fest: Es ist die Unwahrheit; es ist die absolute und totale Unwahrheit.

Ich stelle zu Protokoll fest: Ich habe allen, die an diesem Nachmittag am Tisch waren, auch Herrn Grötsch, einen mehrseitigen Prospekt mit Tabellen und Erklärungen übergeben, der das Modell beschreibt, das wir haben – was natürlich hier und anderwärts immer beschwiegen wird, so nach dem Motto: Die haben keins. – Das musste also jeder verstehen, der diesen Prospekt gelesen hat.

Es wird dann immer hinzugefügt, dieser Vorschlag sei nicht paraphiert. – Ja, das stimmt; die Diskussion hatten wir schon einmal. Wenn ich, wie das die kleine Koalition macht, das jetzige Wahlrecht nehme und zwei Zahlen ändere, nämlich 598 durch 550 ersetze – – 298 durch 250

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was denn jetzt?)

und die Zahl der Abgeordneten von 598 durch 630: Das kann ich, das kann die Fraktion bei uns auch, und das kann auch ein Mitarbeiter der unteren Gehaltsstufe in zehn Minuten; aber dieses ist nicht einfach. Ich habe einen Vertrag mit einem Staatsrechtslehrer, der an dem Thema arbeitet, und das dauert ein paar Tage.

Ich will noch einmal feststellen – weil auch das wahrheitswidrig behauptet worden ist –: Es gibt einen großen Aufsatz eines ehemaligen Ministerialdirigenten, der heute Professor in Halle ist und der in dem Aufsatz der damaligen Behauptung zuwider darstellt, wie viel Novellen des Bundeswahlgesetzes in dieser Republik gemacht worden sind, dass die weit überwiegende Zahl aus dem Innenministerium kam und dass diejenigen, die zu Schröders Zeit angeblich aus dem Parlament kamen, immer über die kalte Küche im Innenministerium gemacht und eingebracht worden sind unter dem Etikett „Haben wir als Fraktion gemacht“. So, um das richtigzustellen. – Deshalb noch einmal: Dieser Vorschlag existiert.

Ich will ein Zweites sagen, meine Damen und Herren – und das bitte ich ernst zu nehmen –:

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Keine doppelte Aussprache!)

Ich will feststellen, dass, wenn Sie wirklich in die Literatur gehen, was offenbar Herr Frieser und – wer war das noch? – der Kollege Ebeling, der mir das Lesen empfohlen hat – –

(Ansgar Heveling [CDU/CSU]: Heveling! Mit H!)

– Heveling, gut. – Also kann ich auch noch sagen: Lesen bildet. Das würde ich gerne dem Kollegen mitgeben: Er möge bitte den Staatsrechtler Meyer, Humboldt-Universität, lesen; der war hier Rektor.

Herr Abgeordneter Glaser, Sie müssen zum Schluss kommen.

Ich bin sofort fertig. Diesen Satz bitte noch zu Ende. – Er hat sich über Wahlrecht habilitiert, und er hat in der Fachzeitschrift – die Juristen kennen sie – „Archiv des öffentlichen Rechts“ im November 2018 einen 35-seitigen Aufsatz veröffentlicht. Ich darf Ihnen mitteilen: Er mündet in einer Schlussfolgerung, die genau das wesentliche Ergebnis unseres Vorschlages beinhaltet. – Ich bitte deshalb, mit der Legende aufzuräumen, der Vorschlag sei nicht hoch gesegnet und hoch verfassungsgemäß. Wahrscheinlich würde er uns allen helfen, wenn man denn nur wollte.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin.

(Beifall bei der AfD)

Das war die Erklärung nach § 32 der Geschäftsordnung nach Abschluss der Aktuellen Stunde.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7433369
Wahlperiode 19
Sitzung 151
Tagesordnungspunkt Aktuelle Stunde - Wahlrechtsreform
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