11.03.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 151 / Tagesordnungspunkt 5

Karamba DiabySPD - Berichte 2017 und 2019 zum Anerkennungsgesetz

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Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor elf Tagen ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten. Das ist eine der wichtigsten Entscheidungen dieser Wahlperiode, und das ist gut für den Arbeitsmarkt unseres Landes.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz verändern wir drei wesentliche Bereiche: Erstens. Es gibt endlich einen einheitlichen Fachkräftebegriff, der Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit einer qualifizierten Berufsqualifikation auf eine Ebene stellt. Zweitens. Es gibt einen grundsätzlichen Verzicht auf die Vorrangprüfung. Und drittens. Das Anerkennungsverfahren wird vereinfacht und beschleunigt.

(Beifall bei der SPD)

Das heißt, meine Damen und Herren, die Möglichkeit einer Einreise bzw. des Aufenthalts zum Zweck der Erreichung der vollen Gleichwertigkeit durch Qualifikationsmaßnahmen wurde ausgeweitet, und zwar auf 18 bzw. sogar auf 24 Monate. Im Rahmen von Vermittlungsabsprachen besteht sogar die Möglichkeit, das Anerkennungsverfahren auch nach der Einreise einzuleiten. Darüber hinaus wurde eine Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung eingerichtet. Diese Stelle soll internationale Fachkräfte vor ihrer Einreise nach Deutschland zu Fragen ihrer Berufsanerkennung beraten und durch die Verfahren begleiten. Das sind also gute Maßnahmen,

(Marianne Schieder [SPD]: Ja!)

und wir müssen jetzt sicherstellen, dass diese auch angenommen werden.

(Beifall bei der SPD)

Sehr geehrte Damen und Herren, die vorliegenden Berichte zeigen positive Tendenzen; die Frau Ministerin hat ja schon darauf hingewiesen. Im Berichtszeitraum meldeten zuständige Stellen insgesamt circa 190 000 Anträge auf Anerkennung zu bundesrechtlich und landesrechtlich geregelten Berufen. Hinzu kommen über 90 000 Anträge von Privatpersonen auf Zeugnisbewertung für eine im Ausland erworbene Hochschulqualifikation bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Es geht also um eine Gesamtzahl von sage und schreibe 280 000.

Mit über 100 000 Antragstellern kommen die meisten aus Europa, unter anderem aus Polen und Rumänien, aus der Türkei und der Ukraine. Mit 11 000 Antragstellern bilden die Gesundheitsberufe die antragsstärksten Bereiche, darunter Krankenpfleger und Ärzte.

Meine Damen und Herren, auch bei den Geflüchteten sehen wir klare positive Tendenzen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)

Im Anerkennungsbericht 2019 steht dazu Folgendes:

Seit 2016 nahm die Zahl der Anträge von Staatsangehörigen der Hauptasylherkunftsstaaten deutlich zu …

Und weiter heißt es:

Berechnungen … zeigen, dass die Erwerbstätigenquote der Geflüchteten 2017 mit 21 Prozent um 12 Prozentpunkte höher als im Vorjahr war und mit der Aufenthaltsdauer stetig ansteigt.

Das stimmt vor allem, wenn wir uns auch die Quote aus dem Jahr 2018 angucken. Sie liegt bei 35 Prozent. Darüber hinaus zeigt bereits der Bericht 2017 die positive Wirkung der Berufsanerkennung im Allgemeinen.

Meine Damen und Herren, vor vier Jahren waren bei der Antragsstellung lediglich 58 Prozent erwerbstätig. Nach der Anerkennung waren es schon 88 Prozent. Das ist also ein Erfolg, nicht nur für unsere Gesellschaft, sondern auch ganz konkret für die Menschen, die bei uns ein neues Zuhause gefunden haben, und das ist gut für Deutschland.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Beide Anerkennungsberichte gehen außerdem auf die Problematik von Förderlücken ein. Diese Problematik muss auch in Zukunft stärker angegangen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin vor diesem Hintergrund froh darüber, dass wir am Ende des letzten Jahres die Förderung des Anerkennungszuschusses verlängern konnten. Diese gilt nämlich für Personen, die nicht ausreichend eigene finanzielle Mittel besitzen und bei denen die Kosten nicht durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder durch entsprechende Förderprogramme der Länder übernommen werden.

Wie Sie sehen, meine Damen und Herren, bewegen wir uns weiterhin in eine gute Richtung. Die Anerkennung von Abschlüssen ist eine Wertschätzung der Potenziale einzelner Menschen, und ich bin wirklich dankbar für alle, die jeden Tag ihre Mitmenschen beraten und ihren Weg in die Berufsanerkennung begleiten.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist für die Fraktion der FDP der Kollege Jens Brandenburg.

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7433398
Wahlperiode 19
Sitzung 151
Tagesordnungspunkt Berichte 2017 und 2019 zum Anerkennungsgesetz
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